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Studienabschluss

Um eine Ausgleichsmöglichkeit für 'verunglückte' Prüfungsergebnisse aus dem Wahlbereich zu schaffen, toleriert der Prüfungsausschuss das Akkumulieren von max. 150 LP für das Masterstudium, aus denen dann unter Einhaltung der Bedingungen der Studiengangsordnungen ausgewählt werden kann, was in die Berechnung der Abschlussnote einfließen soll. Werden nach dem Erreichen dieser Grenze weitere Lehrveranstaltungen absolviert, bleiben die zugehörigen Leistungspunkte unberücksichtigt. Pflicht- oder Wahlpflichtveranstaltungen zählen dabei auch dann schon mit, wenn Sie noch nicht erfolgreich absolviert wurden.
 

Beispiel:
Meldet sich jemand mit 130 Leistungspunkten zum Studienabschluss - und damit zur Anfertigung der Masterarbeit an, so sind zu diesen Leistungspunkten zunächst die noch fehlenden 30 Leistungspunkte für die Masterarbeit hinzuzurechnen. Nach Abschluss der Masterarbeit würden also 130 + 30 = 160 LP erreicht. Das sind sind 10 LP mehr als die tolerierten 150 LP. In diesem Fall würden die zuletzt aus Wahlveranstaltungen erbrachten 10 Leistungspunkte unabhängig von der erreichten Note gestrichen. Erst bei den verbleibenden Leistungspunkten hat der Kandidat / die Kandidatin unter Beachtung der Studiengangsregeln die Auswahl, welche Lehrveranstaltungen bei der Berechnung der Abschlussnote berücksichtigt werden sollen.

Beschluss des Prüfungsausschuss vom 16.03.2009

 





 

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T.Lehmann | Letzte Aktualisierung: 18.10.2009| Links