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Fachgebiete 'Physikalische Chemie' Und 'Theoretische Chemie'

Bachelorstudiengang

Physikalische Chemie I:

Anstelle des Bestehens des Moduls 14 (Mathematik I) wird zur Teilnahme an Modul 7 nur die Anmeldung für Modul 14 gemäß § 3 Abs.(4) der Prüfungsordnung als Eingangsvoraussetzung verlangt. Unabhängig davon werden die Lehrinhalte des Moduls 14 in Modul 7 als bekannt vorausgesetzt.

Beschluss des Prüfungsausschuss vom 20.11.2003

Physikalische Chemie II:

Anstelle des Bestehens der Module 14 und 15 (Mathematik I und II) wird zur Teilnahme an Modul 8 nur die Anmeldung für die Module 14 und 15 gemäß § 3 Abs.(4) der Prüfungsordnung als Eingangsvoraussetzung verlangt. Unabhängig davon werden die Lehrinhalte der Module 14 und 15 in Modul 8 als bekannt vorausgesetzt.

Beschluss des Prüfungsausschuss vom 04.11.2004

Physikalisch-chemisches Praktikum 3 (Reaktionskinetik)

Das Praktikum kann statt im sechsten Semester auch schon im fünften Semester absolviert werden, da das anorganisch-chemische Praktikum des fünften Semesters nur eine Semesterhälfte beansprucht und die Termine für das PC-Praktikum frei vereinbart werden können. Das Vorziehen des PC-Praktikums hat den Vorteil einer dann größeren zeitlichen Nähe zur Kinetik-Vorlesung. Außerdem verbleibt im sechsten Semester mehr Freiraum für die Bachelorarbeit.

Beschluss des Prüfungsausschuss vom 25.10.2011

 





 

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T.Lehmann | Letzte Aktualisierung: 02.11.2011| Links