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Bewertung von schriftlichen Prüfungen

Die Notenskala ist nach ist nach der 3. Änderungsordnung der Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten verbindlich vorgeschrieben. Der Prüfungsausschuss hat dazu die folgende Empfehlung für die Bewertung von prozentualen Klausurergebnissen ausgesprochen:

 

Punkte Note Prädikat
100 - 94,9 % 1,0 sehr gut
<94,9 - 89,5 % 1,3 sehr gut (-)
<89,5 - 84,3 % 1,7 gut (+)
<84,3 - 79,0 % 2,0 gut
<79,0 - 73,7 % 2,3 gut (-)
<73,7 - 68,2 % 2,7 befriedigend (+)
<68,2 - 63,1 % 3,0 befriedigend
<63,1 - 57,9 % 3,3 befriedigend (-)
<57,9 - 52,6 % 3,7 ausreichend (+)
<52,6 - 50,0 % 4,0 ausreichend
< 50,0 % 5,0 nicht bestanden

 

Bitte beachten Sie, dass gemäß den Vorgaben der Satzung darüber hinaus für die Bewertung einer Einzelleistung keine Zehntelnoten zulässig sind, sondern nur die in der Tabelle genannten Abstufungen. Lediglich durch Mittelung verschiedener Prüfungsergebnisse dürfen Zehntelnoten errechnet und ausgewiesen werden. Eine Menge von Prüfungen, deren Einzelleistungen derart zu einer Gesamtnote gemittelt werden, ist in der FU-Prüfungsterminologie ein "Portfolio". Typisches Beispiel ist eine durch Mittelung einzelner Versuchstestate erhaltene Praktikumsnote.

Die den Dozenten über den Prüfungsausschuss zur Dokumentation der Leistungen und deren Einspeisung in HISPOS zur Verfügung gestellten Excel-Tabellen verwenden diese Umrechnung. Die Dozenten werden gebeten, auf auszustellenden Übungsscheinen die Skala wie folgt auszuweisen:

 

1 2 3 4 5
sehr gut gut befriedigend ausreichend nicht bestanden

 

Einstufungen nach der ECTS-Skala werden nur für die Gesamtnote des Studienabschluss ermittelt und dienen der relativen Bewertung wie folgt:
 

A die besten 10 %, von denen, die bestanden haben
B die nächsten 25 %, von denen, die bestanden haben
C die nächsten 30 %, von denen, die bestanden haben
D die nächsten 25 %, von denen, die bestanden haben
E die letzten 10 %, die noch bestanden haben

 
Dazu werden die Prüfungsergebnisse über einen nach der Satzung für Prüfungsangelegenheiten festzulegenden Zeitraum gemittelt. Die ECTS-Skala enthält auch noch die Bewertung "F = nicht bestanden", die aber auf Abschlusszeugnissen wenig Sinn macht, weil dann in der Regel gar kein Leistungsnachweis ausgestellt werden kann.

Beschluss des Prüfungsausschuss vom 15.03.2006, modifiziert am 31.5.2006

 

 





 

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T.Lehmann | Letzte Aktualisierung: 22.11.2009| Links