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Erläuterungen zur Notenskala

Zum Zeitpunkt der Einrichtung des Bachelor-/Masterstudiengangs zum WS 2002 war vom Akademischen Senat eine Notenskala verbindlich vorgegeben, deren verbale Zuordnungen die Einarbeitung der international gebräuchlichen ECTS-Bewertungsskala ("A" bis "F") vorsah. Im Kern bestand so das Problem darin, der schulnotentypischen 4-stufigen Skala "sehr gut", "gut", "befriedigend, "ausreichend" eine fünfte Stufe "ausgezeichnet" voranzustellen. Das Ergebnis war eine - auch am Institut ungeliebte - Bewertung, bei der die Zahlen nicht mehr die schulnotentypische Bedeutung hatten.

Inzwischen sind folgende Entwicklungen eingetreten.

Der Prüfungsausschuss hat die genannten Entwicklungen zum Anlass genommen, neu über die Zuordnung von Noten zum prozentualen Ergebnis einer Klausur nachzudenken. Hierfür war auch ausschlaggebend, dass es nach der alten Notenskala kaum möglich war, eine "1,0" zu erreichen, was in Konkurrenz zu Studierenden anderer Universitäten z.B. bei der Bewerbung um Stipendien ein Nachteil war. Die neue Zuordnungsempfehlung begünstigt deshalb bessere Studenten, indem gute und sehr gute Zahlenwerte jetzt schon bei etwas geringerem Prozentsatz an richtigen Lösungen möglich sind. Man kann dies gleichzeitig als einen gewissen Nachteilsausgleich verstehen, indem im oberen Bereich eine zur "alten" Skala etwas ähnlichere verbale Bewertung herstellt wird.

 





 

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T.Lehmann | Letzte Aktualisierung: 11.03.2009| Links