Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu Fachgebieten
Nach § 16 (3) der Studienordnung hat der Prüfungsausschuss jedes Modul des Masterstudiengangs mindestens einem chemischen Fachgebiet zuzuordnen. Als Vorgabe ist jedes Modul dem Fachgebiet zugeordnet, dem es im Vorlesungsverzeichnis durch die dort verwendete Gliederung zugeordnet ist.
Beschluss des Prüfungsausschuss vom 07.07.2009
Zuordnung zu mehreren Fachgebieten:
Sofern Sie selbst der Ansicht sind, ein Modul könne sich alternativ auch einem anderen Fachgebiet zuordnen lassen, so beantragen Sie dies bitte beim Prüfungsausschuss. Sie können generell davon ausgehen,
- dass Lehrveranstaltungen aus den Fachgebieten Anorganische, Organische und Physikalische Chemie mit analytischen bzw. spektroskopischen Themenstellungen in der Regel auch für das Fachgebiet Analytische Chemie angerechnet werden können und
- dass es über die metallorganische Chemie relativ fließende Übergänge zwischen Anorganischer und Organischer Chemie gibt.
Achten Sie darauf, eine entsprechende Genehmigung stets rechtzeitig zu erwirken, denn natürlich wollen Sie keine Lehrveranstaltung besuchen, die nachher dann doch nicht in Ihrem Sinne anrechenbar ist.
Beschluss des Prüfungsausschuss vom 19.07.2004; 25.04.2007
Spezielle Zuordnungen für einzelne Veranstaltungen
| Organometallchemie |
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| Homogene Übergangsmetallkatalyse |
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| Moderne Methoden der Strukturbestimmung |
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| Umweltchemie I und II |
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Weitere Fachgebiete |
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| Lehrveranstaltungen der Theoretischen Chemie | bilden bei den weiteren Modulen gemäß § 13(2b) der Prüfungsordnung ein eigenständiges Fachgebiet. Entsprechende Lehrveranstaltungen werden also nicht dem Fachgebiet "physikalische Chemie" zugerechnet. Bei den Pflicht- und Wahlpflichtmodulen gemäß § 13(2a) der Prüfungsordnung bleibt es hingegen bei den in § 17 der Studienordnung genannten Modulen, aus denen die 10 LP zu erbringen sind. | ||
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Umweltchemie |
Lehrveranstaltungen zur Umweltchemie können ausschließlich oder alternativ dem Fachgebiet "Umweltchemie" zugerechnet werden. |
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