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Berufspraktikum:



 

Richtlinien zum Berufspraktikum gemäß § 14 der Studienordnung

Der Prüfungsausschuss hat zum Berufspraktikum die folgenden Richtlinien erlassen:

Kriterien

Das Berufspraktikum dient der Orientierung über Möglichkeiten und Bedingungen des späteren Berufslebens. Soweit möglich sollte deshalb ein Tätigkeitsfeld angestrebt werden, das den eigenen Vorstellungen über die spätere Tätigkeit als Chemiker oder Chemikerin nahe kommt. Das Praktikum kann dazu überall dort abgeleistet werden, wo Chemiker üblicherweise beschäftigt werden. Das schließt Randgebiete wie z.B. eine Patentanwaltskanzlei mit ein. Ausgeschlossen sind alle wissenschaftlich-forschenden Tätigkeiten. Infrage kommen dazu:

Dauer

Das Berufspraktikum hat eine Dauer von mindestens 8 Wochen. Hierfür werden 8 LP angerechnet. Dauert das Berufspraktikum länger, so werden angerechnet: Die Möglichkeit, davon gemäß § 14(3) der Studienordnung maximal 4 LP durch ein Berufspraxisseminar und eine Exkursion zu ersetzen bleibt unberührt.

Anmeldung und Genehmigung

Für Genehmigung und Anmeldung ist der Praktikumsbeauftragte zuständig. Jedes Berufspraktikum muss vor dessen Beginn genehmigt werden. Das gilt auch dann, wenn bekanntermaßen in einem anderen Fall die Ableistung eines Berufspraktikums im gleichen Unternehmen bereits genehmigt wurde. Darüber hinaus muss der Beginn des Praktikums bei dem Praktikumsbeauftragten spätestens 2 Wochen nach Aufnahme des Praktikums angemeldet werden.

Praktikumsbestätigung

Über das abgeleistete Berufspraktikum ist von dem Unternehmen eine Bescheinigung auszustellen, welche den Zeitraum der Tätigkeit ausweist.

Bericht

über das abgeleistete Berufspraktikum ist ein Bericht anzufertigen. Die Frist für die Abgabe des Berichts beträgt 1 Monat nach Beendigung des Praktikums. Bei unentschuldigtem Versäumen der Abgabefrist ist das Berufspraktikum nicht bestanden. Der Bericht ist beim Praktikumsbeauftragten einzureichen. Das Berufspraktikum gilt als erfolgreich absolviert, wenn der Bericht testiert ist. Der Bericht wird nicht benotet.

 





 

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T.Lehmann | Letzte Aktualisierung: 18.10.2012| Links