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Anmeldefristen für Lehrveranstaltungen

Gemäß §3(4) der Prüfungsordnung ist für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen eine Anmeldung erforderlich. Der Akademische Senat hat durch Erlass der dritten Ordnung zur Änderung der Satzung für Prüfungsangelegenheiten die Festsetzung von Zeiträumen zur Prüfungsanmeldung an sich gezogen und wie folgt festgesetzt:

Da die Prüfungsverwaltung im Chemiestudiengang lokal im Institut durch HISPOS erfolgt, für das es keine Möglichkeit gibt, sich Online für Lehrveranstaltungen anzumelden, ist im Studiengang Chemie die Anmeldung vor Veranstaltungsbeginn jedoch meist gar nicht möglich. Bindend ist jedoch folgendes:

 

Bei teilsemestrigen Veranstaltungen muss die Anmeldung gemäß § 3 der Prüfungsordnung weiterhin spätestens innerhalb des ersten Drittels der Veranstaltung erfolgen.

 

Sofern es für einzelne Lehrveranstaltungen besondere Informationen gibt, halten Sie sich bitte strikt an die dort gegebenen Hinweise.

Ohne Anmeldung ist keine Prüfung und damit auch kein Erwerb von Leistungspunkten für diese Veranstaltung möglich. Umgekehrt verpflichtet die Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung zur Teilnahme an der Prüfung und auch an der Nachprüfung.

Wie sollten Sie sich verhalten?

 





 

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T.Lehmann | Letzte Aktualisierung: 22.10.2010| Links