Wozu eine "Leseversion" der Ordnungen?
Wir hatten einmal eine Studien- und Prüfungsordnung, die beide galten.Wort für Wort!
Jeder Studiengang entwickelt sich dynamisch weiter. Manche Lehrveranstaltungen werden inzwischen nicht mehr so angeboten, wie es in den Ordnungen steht. Und wir haben auch dazugelernt. Wir haben Eingangsvoraussetzungen, die sich als zu überzogen herausgestellt haben, abgemildert und der Prüfungsausschuss hat eine Fülle von Beschlüssen gefasst, die die Ordnungstexte präzisieren oder schlecht praktikables besser handhabbar machen. Hinzugekommen sind Verfügungen des Rechtsamtes oder des Präsidiums, in immer rascherem Tempo erfolgender Neuerlass oder Änderung von Satzungen und Ordnungen, die mit dem Hinweis auf "übergeordnetes Recht" auf die Studiengänge durchschlagen auch wenn dies im Widerspruch zu den Regelungen der Studiengangsordnungen steht. Selbst alten Hasen fällt es inzwischen schwer, den Überblick zu behalten und Studierenden ist es ohne spezielle Hilfen nicht mehr zuzumuten.
Eine dieser Hilfen sollen die Leseversionen der Ordnungen sein. Sie sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und können überdies auch jederzeit aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Sie sollten Ihnen daher am ehesten einen Durchblick für Ihr Studium verschaffen. Natürlich ist dies kein dauerhaft befriedigender Zustand, weshalb an neuen Studiengangsordnungen auch schon eifrig gefeilt wird. Diese werden bei ihrer Inkraftsetzung dann wieder Wort für Wort gelten. Allerdings sind die heutigen Zeiten unruhig und es könnte sein, dass auch bei diesen Ordnungen alsbald wieder Leseversionen notwendig werden...
- Wenn Sie etwas nicht verstehen, fragen Sie bitte lieber nach!
- Studieren Sie nicht nach dem "Hörensagen".
Änderungs- oder Verbesserungsvorschläge richten Sie bitte an T. Lehmann oder an den Prüfungsausschuss.

