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Wahlbereich im Masterstudium (Ordnungen 2002)

Für das Masterstudium nach den Ordnungen vo 2013 gibt es ein eigenes Informationsangebot.

Neben Wahlpflichtbereich und Masterarbeit verbleiben 60 weitere Leistungspunkte, die Sie weitgehend frei gestalten können. Es gibt folgende Einschränkungen:

Auf Antrag können vom Prüfungsausschuss andere Leistungspunkteaufteilungen genehmigt werden. Dem Antrag sollte ein konkretes Studienkonzept zugrunde liegen.

 





 

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T.Lehmann | Letzte Aktualisierung: 06.10.2013| Links