Wahlpflichtlehrveranstaltungen (Ordnungen 2002)
Wer nach den Ordnungen von 2013 studiert, hat eine eigenes Wahlpflichtprogramm.
sind im Umfang von insgesamt 6 Leistungspunkten aus den Fachgebieten
zu wählen. Welche Lehrveranstaltungen in diesen Fachgebieten wählbar sind, entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle. |
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| Fach | LV-Nr. | LV-Typ | Titel | SWS | LP | empfohlen ab Semester |
Biochemie |
Vorlesung + Übungen |
4 |
6 |
4 |
||
| Für das Modul "Biochemie II" wird eine vorhergehende Teilnahme am Modul "Biochemie I", für das Modul "Biochemie III" zusaetzlich die vorhergehende Teilnahme an Modul "Biochemie II" empfohlen. Dies ist jedoch nicht Voraussetzung. Auch die Module "Biochmie II" und "Biochemie III" sind also dem Grundsatz nach wählbar. Wer ein verstärktes Interesse an der Biochemie hat, kann sich weitere Vorlesungen aus der 'Biochemie'-Reihe als Wahlveranstaltung anrechnen lassen. | ||||||
Radiochemie |
Vorlesung |
2 |
3 |
3 |
||
|
Praktikum + Seminar |
2w |
3 |
3 |
|||
Makromolekulare Chemie |
Vorlesung |
2 |
3 |
4 |
||
|
Vorlesung |
2 |
3 |
4 |
|||
Theoretische Chemie |
Vorlesung + Übungen |
5 |
6 |
4 |
||
Aus dem o.a. Katalog können über die 6 Leistungspunkte hinaus weitere Lehrveranstaltungen besucht werden, die als Wahlveranstaltungen angerechnet werden können. (Beschluss des Prüfungsausschuss)
Die Wahl anderer Lehrveranstaltungen bedarf der Zustimmung des Prüfungsausschuss!



