Was Studierende bitte unbedingt noch beachten müssen
Mailadressen
- Die Adressdaten, die Sie bei Immatrikulation und Rückmeldung der Bewerbungs- und Zulassungsstelle der FU Berlin übermitteln, werden den entsprechenden Instituten, an denen Sie studieren, zugänglich gemacht. Insbesondere die Mailadressen sind gut geeignet, um Ihnen für Ihr Studium nützliche Informationen zukommen zu lassen. Im Gegensatz zu einer festen Mailingliste, wo jeder immer alle Nachrichten erhält, können wir damit Mails erheblich zielgerichteter versenden, also z.B. nur an Masterstudenten oder nur an Lehramtsstudierende. Um diesen Service nutzen zu können, achten Sie bitte darauf, dass Sie der Bewerbungs- und Zulassungsstelle eine korrekte Mailadresse benennen. Wenn Sie jetzt schon wissen, dass die Bewerbungs- und Zulassungsstelle von Ihnen keine korrekten Daten hat, ist es geschickter, Ihre Angaben mit dem dafür vorgesehenen Formular gleich zu erledigen als die Angaben später auf dem Rückmeldebogen zu machen. Die Daten werden nämlich nur ein Mal pro Semester an die Fachbereiche übermittelt - und das ist gerade kurz vor der allfälligen Rückmeldung. Alle Angaben, die Sie bis etwa Mitte der Vorlesungszeit an die Bewerbungs-und Zulassungsstelle übermiteln, sind uns am Ende des Semesters schon zugänglich, Angaben auf dem Rückmeldebogen hingegen erst am Ende des folgenden Semesters.
Unfallversicherungsschutz
- Bitte beachten Sie, dass Sie als Studierende(r) kostenfrei gesetzlich unfallversichert sind! Die Versicherung schließt auch Wegeunfälle ein, z.B. wenn Sieauf dem Weg zur Uni einen Verkehrsunfall erleiden oder auf Glatteis ausrutschen und sich verletzen. Bei einem Unfall muss unverzüglich eine Unfallmeldung gemacht werden. Wenden Sie sich an das zuständige Sekretariat in der Einrichtung, in der Sie gerade Ihre Lehrveranstaltungen absolvieren. Beachten Sie, dass der gesetzliche Unfallversicherungsschutz weitergehend ist als die Leistungen einer Krankenkasse und z.B. auch Hilfen zur Wiedereingliederung in den Beruf, z.B. den Arbeitsplatzumbau im Falle einer bleibenden Behinderung umfasst.
Prüfungszeitraum
- Auch bei bester Planung kann es einmal für irgendeinen Studiengang in irgendeinem Semester zu Kollisionen der Prüfungstermine mit anderen Lehrveranstaltungen kommen. Bitte interessieren Sie sich deshalb bei der Planung Ihres nächsten Semesters nicht nur für Ihren wöchentlichen Stundenplan, sondern auch für die Prüfungszeiten, die untereinander und zu anderen Veranstaltungen kollisionsfrei sein müssen. Das gilt auch für die Wiederholungsprüfungen. Bedenken Sie, dass die Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung mit der Verpflichtung zur Teilnahme an der Prüfung verbunden ist. Es ist deshalb in aller Interesse, wenn die Prüfungstermine innerhalb der Anmeldephase verbindlich festgelegt werden und es dann bleiben.
Berufspraktikum
- Der beste Zeitpunkt für das Absolvieren des Berufspraktikums ist in den Semesterferien nach dem vierten Semester. Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Semesterferien nach dem 5. Semester dafür nicht im vollen Umfang zur Verfügung stehen, weil zu dieser Zeit der analytische Blockkurs 21452 stattfindet. Die meisten Firmen haben eine lange Vorlaufzeit. Der richtige Zeitpunkt, sich um das Betriebspraktikum zu kümmern, sind also bereits die Semesterferien nach dem dritten Semester!
Leistungsbescheinigungen
- Alle Studierenden sind gehalten, sich regelmäßig Leistungsbescheinigungen aushändigen zu lassen und daraufhin zu kontrollieren, dass alle Prüfungsergebnisse korrekt eingetragen sind! Wer zum Studienabschluss angibt, dass da vor langer Zeit noch ein Kurs "Chemie für Fortgeschrittene" war und sich an den Namen des Dozenten nicht mehr erinnern kann, hat wenig Chancen einen entsprechenden Buchungsfehler korrigieren zu lassen. Füllen Sie aus diesem Grund gewissenhaft die Studienbuchseiten aus, die Sie bei jeder Rückmeldung erhalten. Mit diesen Daten sind Lehrveranstaltungen eindeutig identifizierbar.
Vorziehen von Lehrveranstaltungen aus dem Masterstudiengang
- Bitte beachten Sie die entsprechenden Regelungen!


