Über das Abfassen von
Betriebsanweisungen im universitären Ausbildungslabor
Ein leidenschaftliches Plädoyer, bei dieser Tätigkeit kreativ
nachzudenken.
Um die Arbeitssicherheit ist es still geworden an den deutschen
Universitäten. Ist dort eigentlich alles in Butter?
Immer noch ist es üblich, dass Grundpraktikanten für jede im Versuch
vorkommende Substanz mehr oder weniger viele Daten in
tabellarische Formblätter eintragen
müssen. Gewiss: Was ein R-Satz ist, wissen die Praktikanten danach bestimmt.
Aber sicherer ist das Praktikum dadurch nicht unbedingt geworden. Wo sind
die Probleme?
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Die Gefahren von 30 Millionen bekannten Verbindungen lassen sich nicht
hinreichend mit knapp 70 R-Sätzen beschreiben. Es gibt keinen R-Satz,
der besagt, dass Natrium brennt, wenn man es nicht mit überschüssigem
Alkohol vernichtet. Es gibt keinen R-Satz, der besagt, dass das Filterpapier
mit Resten von Lithiumaluminiumhydrid im Betriebsmittelabfall auch noch nach
Stunden plötzlich zünden kann. Und selbst wenn R36 vor der Reizung
der Augen warnt, so liegen Welten zwischen den beiden in gleicher Weise mit
diesem R-Satz gekennzeichneten Stoffen Benzylbromid und Fumarsäure.
Da wo das geformblätterte Datensammelsurium
aufhört, fängt die eigentliche Arbeitssicherheit also erst richtig
an. Was da zu vermitteln wäre, können die Studenten aber nicht
selbst ermitteln, sondern das müssen die Assistenten denen schon sagen.
Sicher, ein Teil der Assistenten wird das auch tun. Dumm nur, dass es deren
Privatsache ist, ob sie das tun. Es werden nicht alle tun, denn niemand legt
dazu organisatorische Maßnahmen fest. Das ist Arbeitssicherheit nach
dem Zufallsprinzip!
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Bei dem zusammengetragenen Datenwust wissen auch die Assistenten meist nicht
wirklich, was einzelne Kenngrößen bedeuten. (Hand auf's Herz:
Was bedeutet die Wassergefährdungsklasse für die Arbeit im Labor?)
Die Folgen sind bekannt. Protokollschränke der Fachschaft oder der
freundliche Kommilitone aus dem höheren Semester ermöglichen das
bequeme Abschreiben des Sammelsuriums. Kleine
Fehler beim Abschreiben fallen nicht weiter auf, denn insgesamt stehen schnell
an die Hundert Einzeldaten auf dem Papier. Kein Assistent hat Lust, die im
Schnitt wohl 100 Vorprotokolle eines Semesters z.B. auf die Richtigkeit der
aufgeschriebenen R-Sätze zu überprüfen.
Leider haben aber selbst prämierte Alternativen,
bei denen den Studenten richtigerweise eine Betriebsanweisung an die Hand
gegeben wird, im Endeffekt kein besseres Ergebnis. Probleme sind hier:
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"Zur Sicherheit" wird alles zusammengetragen, was sich in
Sicherheitsdatenblättern so alles anfindet. Praktikanten erfahren z.B.
so etwas erhellendes wie, dass sie im Brandfall für die Rückhaltung
des Löschwassers Sorge zu tragen hätten oder auftretende Dämpfe
mit dem Sprühstrahl niederzuschlagen hätten, wenn Natriumsulfat
in einen Brandherd gerät. Auch hier findet keine Auseinandersetzung
mit den wirklichen Problemen im Praktikum statt.
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"Zur Sicherheit" enthält man sich jeder eigenen kreativen Leistung.
Das könnte ja möglicherweise nicht mit der Gefahrstoffverordnung
vereinbar sein. Da beschränkt man sich dann doch lieber auf
nachprüfbares Abschreiben.
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An eine didaktisch sinnvolle Vermittlung werden keine Gedanken verschwendet.
Wenn es denn Papier spart, werden die Sachverhalte hemmungslos codiert. Welchen
Kenntnisstand wird man von einem Praktikanten erwarten dürfen, der immer
wieder nur liest, dass z.B. bei (8) und (9) Massnahmen gegen elekrostatische
Aufladungen zu treffen sind oder dass bei Schwefelsäure die
Erste-Hilfe-Maßnahmen "K", "M" und "O" zutreffen?
Sinngemäß gelten diese Kritikpunkte im übrigen oft auch für
die allgemeinen Sicherheits- und/oder Betriebsanweisungen. Egal, ob R-Sätze
selbst abgepinselt werden müssen oder ob es überreichte "Anweisungen"
gibt:
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"Zur Sicherheit" macht man lieber Einzelhinweise für jeden Stoff. Man
erfährt z.B. über Aceton, dass die Dämpfe schwerer sind als
Luft und explosionsfähige Dampf-/Luftgemische bilden können, man
erfährt über Toluol, dass die Dämpfe schwerer sind als Luft
und explosionsfähige Dampf-/Luftgemische bilden können, man
erfährt über Ether, dass die Dämpfe schwerer sind als Luft
und explosionsfähige Dampf-/Luftgemische bilden können und man
erfährt das gleiche über Ethanol, Tetrahydrofuran usw. usw.
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"Zur Sicherheit" werden alle Chemikalien gleich behandelt. Das
Gefährdungspotential ist bei Natriumsulfat mit der gleichen Sorgfalt
zu ermitteln oder zu betrachten wie bei Natriumcyanid. Die wirklich wichtigen
Maßnahmen bei den gefährlichen Stoffen drohen in dem Wust
unterzugehen.
In der Regel haben Praktikanten deshalb weiche Knie, wenn sie das erste Mal
die schwere Bromflasche anfassen, um 10 ml des Inhalts in die Apparatur zu
bekommen und aus der beim Öffnen diese scheußlichen Dämpfe
aufsteigen. Sie kriegen einen Hustenanfall, wenn Sie den Beutel mit dem
Lithiumaluminiumhydrid aufschneiden und finden den Versuch zur Darstellung
von Benzylbromid total mies, weil sie wegen des Tränenreizes die
Papiertaschentücher gleich packungsweise verbrauchen.
Die Assistenten lehnen sich entspannt zurück und halten die Probleme
der Praktikanten notwendig für den Lernerfolg. Schließlich haben
sie selbst genau die gleichen Erfahrungen durchmachen müssen, um jetzt
endlich mit den Stoffen richtig (naja, wer weiß...) umgehen zu
können.
Was sind die Folgen?
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Arbeitssicherheit wird als anödender Murks erlebt. Zwischen Ausbilder
und Auszubildenden herrscht gleichwohl die stille Übereinkunft, dass
das wohl unabänderlich so sein muss.
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Wichtigster Nutzeffekt der Betriebsanweisung ist nicht etwa die Unterweisung,
sondern die schriftliche Erstellung eines Beleges. Damit lässt sich
jedem aufkreuzenden Aufsichtsbeamten, der naturgemäß weniger
chemiedidaktisch bewandert, dafür aber paragraphenkundig ist, trefflich
vor der Nase herumwedeln. Die Überschrift ("Betriebsanweisung nach §
14 Gefahrstoffverordnung") und die Unterschrift von Assistent und Praktikant:
Das ist es, worauf es ankommt! Alles, was dazwischen steht, soll weniger
dem Studenten nutzen sondern wird vielmehr "zur Sicherheit" tüchtig
mit Gefahrstoffrechtsvokabeln angereichert, damit es die Wohlgefälligkeit
des Aufsichtsbeamten garantieren möge. Studenten spüren sehr genau,
dass der ganze Zauber nichts anderem als nur der Absicherung des Ausbilders
dienen soll!
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Die Schizophrenie wird zum Alltag. Die Aussage: "Ich habe diese
Sicherheitscollocs abgehakt und dann bin ich ins Labor gegangen und habe
gelernt, worauf es in Wirklichkeit ankommt." sind wohl nicht untypische
Äußerungen ehemaliger Praktikanten.
Sicher ist es als Vorteil anzusehen, dass diese Quälerei meist nicht
auch noch fortgeschrittenen Studenten zugemutet wird. Passendere Alternativen
wollen aber niemandem einfallen. Also wird im weiteren Studium das mit der
Unterweisung insgesamt eher ein wenig kleiner geschrieben. Waren im
Grundpraktikum noch die sauberen Kittel wichtig, dürfen die im
Fortgeschrittenenpraktikum schon mal etwas brauner sein oder auch ganz fehlen.
Und den Assistenten sind auch Schutzbrillen oder diese dummen geschlossenen
Labortüren lästig. Schließlich sieht man bei einer verkeilten
offenen Labortür viel besser, dass man gleich hinter der Tür über
die dort auf dem Fußboden aufgestapelten Kartons und
Lösemittelbehälter stolpern könnte.
So lange Arbeitssicherheit an den Universitäten nur als Formalismus
begriffen wird, wird sich an diesen Zuständen auch nichts
ändern!
Dabei wäre nichts anderes zu tun, als einmal mit offenen Augen durch
die jeweiligen Bereiche zu gehen und zu gucken, was dort eigentlich falsch
gemacht wird. Seltsam, mit welcher Verkrampftheit man an den einmal
eingeführten Formalismen festhält, die im Regelfall nicht einmal
mehr den aktuellen Richtlinien entsprechen.
So fordert die
GUV-SR 2005 (bisher GUV 19.17)
(Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit
Gefahrstoffen im Hochschulbereich) seit Jahren bereits in der Einleitung:
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In Bereichen, in denen die Zahl der Gefahrstoffe groß ist und
ständig wechselt, ist der Schutz durch geeignete technische und bauliche
Ausstattung, entsprechende Arbeitsmethoden und stoffklassenbezogene
Schutzmaßnahmen zu erreichen.
In § 4.13 heißt es weiter:
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Als arbeitsbereichsbezogene Betriebsanweisungen können
Laboratoriumsordnungen und vergleichbare Regelungen in anderen Arbeitsbereichen,
die in allgemeiner Form auf die auftretenden Gefahren und ihre Abwehr
eingehen, angesehen werden. Für spezielle Arbeitsplätze oder
Tätigkeiten ist zu prüfen, ob die in den o.g. Regelungen gegebenen
Hinweise ausreichend sind und der Arbeitsplatzbezug gegeben ist. Ist dies
nicht der Fall, so sind für diese Bereiche eigene Betriebsanweisungen
zu erstellen. Zu den Arbeitsplätzen, für die im allgemeinen eigene
Betriebsanweisungen sinnvoll sind, gehören insbesondere Praktika,
Service-Labors und Werkstätten.
Stoffbezogene Betriebsanweisungen sollten möglichst
stoffgruppenbezogen erstellt werden. Einzelstoffbezogene
Betriebsanweisungen sind dann erforderlich, wenn durch die Art des Umgangs
ein besonderes oder zusätzliches Risiko gegeben ist. Für sehr
giftige, krebserzeugende, erbgutverändernde,
fortpflanzungsgefährdende, selbstentzündliche, hochentzündliche
oder explosionsgefährliche Einzelstoffe können stoffgruppenbezogene
Betriebsanweisungen nur dann erstellt werden, wenn keine besonderen oder
zusätzlichen Risiken durch die einzelnen Stoffe gegeben sind. Die
stoffbezogenen Betriebsanweisungen müssen arbeitsbereichsbezogen erstellt
sein. Die Inhalte der Betriebsanweisungen können auch in
Experimentalvorschriften oder Arbeitsanweisungen enthalten sein, wenn
sie die notwendigen Hinweise auf die Gefährlichkeit der verwendeten
Stoffe und die zu treffenden Schutzmaßnahmen enthalten. Eine einfache
Stoffdatenauflistung in Tabellenform ist ungeeignet.
Weitgehende Systematisierung ist es also, was hier als oberstes Prinzip zu
gelten hat.
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Was unterscheidet das Brandpotential des Ethanols von dem des Acetons?
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Kann man den Studierenden nicht ein für alle Mal anhand der Allgemeinen
Gasgleichung klar machen, dass das Molekulargewicht eines Gases darüber
entscheidet, wie schwer es ist und dass folglich bis auf Methan (und ein
bisschen auch noch Acetylen) organische Dämpfe gleich schwer (Ethylen,
Ethan, Formaldehyd) oder schwerer (alle anderen) als Luft sind?
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Kann man den Studenten den Flammpunkt vielleicht auch dahingehend erklären,
dass dieser darüber entscheidet, ab welcher Temperatur eine Substanz
zündfähige Dampf-Luftgemische bildet, als diesen immer nur abschreiben
zu lassen? Wäre es nicht erhellend zu wissen, dass alle Substanzen mit
einem Flammpunkt < Raumtemperatur (= 21 °C) mit einem Flammensymbol
gekennzeichnet werden, was bedeutet, dass diese Substanzen
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sich bei Raumtemperatur entzünden lassen
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beim Verschütten oder sonstigem offenen Kontakt mit der Laborluft
zündfähige Dämpfe entwickeln können?
Hätte man gemäß der
GUV-SR 2005 (bisher GUV 19.17)
die Dinge systematisiert und hätte man den Mut, Studenten
z.B. beim Umgang mit Fumarsäure nicht mit erhobem Zeigefinger auf das
bisschen Reizpotential hinweisen zu wollen, wäre der Blick endlich frei
für die wirklich wichtigen Dinge. Man könnte den Studenten zeigen,
wie man das scheußliche Brom aus der Flasche bekommt, wie man den Beutel
Lithiumaluminiumhydrid behandelt und wie man Benzylbromid herstellt, ohne
einen Heulanfall zu bekommen. Das wären die Einzelanweisungen für
die "besonderen Risiken", die die
GUV-SR 2005 (bisher GUV 19.17) fordert!
Praktikanten würden die Sicherheitsunterweisung dankbar als Hilfe
begreifen. Was für ein gigantischer Fortschritt!
Fazit
Bei Licht betrachtet sind dies alles Dinge, die sich klar und einsichtig
schon nach dem gesunden Menschenverstand ergeben. Dennoch sind Datentabellen,
selbst "ermitteltes" etc. weiterhin landläufige Praxis. Dies entspricht
nicht mehr den aktuellen Bestimmungen.
Was gibt es für Einwände, das umzusetzen:
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Die Studenten müssen schließlich lernen, selbst eine
Betriebsanweisung zu erstellen, weil sie später ja selbst für ihre
Mitarbeiter solche Anweisungen erstellen müssen.
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Wenn sie doch nur lernen würden sinnvolle Anweisungen zu erstellen!
Wer umgekehrt gute Anweisungen erhält, wird wohl daraus auch lernen
können, worauf es bei den Anweisungen ankommt.
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Studenten müssen die R-/S-Sätze lernen
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Müssen Sie dazu bei angenommenen 15 Praktikumsversuchen, in denen in
vielleicht 14 Fällen ein feuergefährliches Lösemittel vorkommt,
14 Mal den Satz "R11: Leicht entzündlich" abschreiben? Warum wird diese
Sonderschulpädagogik dann nicht auch bei den fachwissenschaftlichen
Inhalten eingesetzt, a la: "Schreiben Sie 20 Mal in Ihr Heft: 'Bei einer
SN1-Reaktion erfolgt Racemisierung!'" ?
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Das Ernstnehmen der Sicherheitsunterweisungen überfordert die
Praktikumsleiter. Man muss sie dort abholen, wo sie stehen.
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Waren wir nicht mal stolz auf unsere Ausbildung? Es ist keine besondere
Qualifikation notwendig, um gute Betriebsanweisungen zu machen, es sind auch
keine besonderen Charaktereigenschaften notwendig, sondern nur die ehrliche
Motivation, ein gutes Praktikum anzubieten.
Rezepte für eine gute Sicherheitsorganisation
im Praktikum
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Geben Sie eine allgemeine Sicherheitsunterweisung, die alle allgemein
vorkommenden Gefahren behandelt. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sollten
so einfach wie möglich sein. Unterlassen Sie also sophistische
Betrachtungen, ob z.B. brennender Benzaldehyd vielleicht auch mit Wasser
löschbar ist!
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Geben Sie nur dann eine Einzelbetriebsanweisung, wenn sie auf wirklich
spezifische Gefahren hinweisen wollen. Gucken Sie dazu ins Labor, was
die Praktikanten falsch machen. Wägen Sie bei Ihrer Gefahrenanalyse
alle Umstände ab: Es ist die Atemluftkonzentration, die über
die Einstufung eines Inhalationsgiftes entscheidet. Trotz "T+" und "R26"
ist deshalb das hochsiedende Öl erheblich harmloser als die gleich
eingestufte hoch volatile Substanz!
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Integrieren Sie Ihre Anweisungen in die Versuchsskripten, die Sie zu diesem
Zweck als Hausskript herausgeben müssen. Ja, wer soll das alles abtippen
- gewiss. Ist es aber einmal auf Ihrer Festplatte, dann können Sie auf
jedes Vorkommnis schnell und einfach reagieren. Und wenn Sie feststellen,
dass die Praktikanten gehäuft immer wieder gas gleiche falsch machen:
Formulieren Sie die Versuchsvorschrift um! Wenn Sie keine leistungsfähige
Druckerei zur Hand haben, können Sie die Versuche auch via Internet
zur Verfügung stellen. Wenn das nicht jeder sehen soll,gibt es Mittel
wie Passwortschutz oder exklusiven Campuszugriff. Egal, ob Lehrbuch oder
aus dem Internet: Versuchsvorschriften sind ungeeignet, wenn Sie nicht passen
und jedes Mal geänderte Parameter angesagt werden müssen, z.B.:
-
"Wir machen nur den halben Ansatz."
-
"Wir destillieren nicht in der Kurzwegdestille, sondern im Kugelrohrofen."
-
"Dieses Lösemittel wird bei uns nicht aufgearbeitet sondern entsorgt."
Fehler sind dadurch vorprogrammiert.
-
Fragen Sie bei den Praktikumsleitern vorhergehender Semester nach, was dort
in den Betriebsanweisungen behandelt wird. Bauen Sie darauf auf und wiederholen
Sie nicht alles noch einmal gebetsmühlenhaft. Keine Angst vorm Kadi:
Nach 4.14 der
GUV-SR 2005 (bisher GUV 19.17)
sind Sie dazu berechtigt! Dort heißt es:
-
Im weiteren Verlauf des Studiums müssen die Studierenden vor Beginn
jeder neuen Lehrveranstaltung, soweit sie in dieser mit Gefahrstoffen umgehen,
unterwiesen werden. Hierbei können bereits vermittelte Grundkenntnisse
als bekannt vorausgesetzt werden. Studienanfänger sollten
grundsätzlich alle notwendigen Informationen einer Betriebsanweisung
im Rahmen einer Unterweisung von den Verantwortlichen erhalten.
Aha! Studenten sollen also auch nicht selbst herumermitteln! Das können
Sie nämlich noch nicht!
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Diskutieren Sie mit Ihren Praktikanten über Arbeitssicherheit. Interessieren
Sie sich für deren Probleme und fordern Sie sie auf, sich bei Unsicherheiten
sofort zu melden. Evaluieren Sie Ihr Praktikum auch
bezüglich der
Arbeitssicherheit! Wenn Sie dabei Antworten erhalten wie: "Ich habe bei den
Versuchen oft Angst gehabt." stimmt etwas mit der Arbeitssicherheit nicht!
-
Reichern Sie Ihre Unterweisungen mit praktischen Beispielen, Übungen
usw. an! Die praktische Erprobung des Laborfeuerlöschers machen die
Richtlinien
für Laboratorien (9.2.2) zur Pflicht! Gleiches steht in 4.14 der
GUV-SR 2005 (bisher GUV 19.17):
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Zu Beginn ihrer praktischen Labortätigkeiten sowie bei besonders
gefahrenträchtigen Verfahren müssen sie über die Unterweisung
nach § 14 Gefahrstoffverordnung hinaus auch praktisch in das
sichere Arbeiten eingeführt werden.
"Praktisch" kann auch eine Intensivbetreuung bedeuten, wenn ein Praktikant
mit einem besonders gefährlichen Stoff zu tun hat.
Es geht also gar nicht darum, etwas besonders gut zu machen, sondern es
geht darum, korrekt umzusetzen, was die
GUV-SR 2005 (bisher GUV 19.17)
vorschreibt!
-
Sicherheitsskript für das organisch-chemische Grundpraktikum.
deutsch, englisch
-
Unterlage für Studierende an der FU Berlin
-
Versuche zur Unterweisung
-
Alle Versuche zum o.a. Skript
-
Themen für ein Sicherheitsseminar
-
In einer praktikumsbegleitenden Lehrveranstaltung können Laborpraxisprobleme
vertieft, aufgefrischt oder just in time, also genau zu dem Zeitpunkt
erläutert werden, in denen die entsprechenden Fertigkeiten im Labor
gebraucht werden.
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Gefahrstoffprüfung
(Gefahrstoffführerschein)
-
Natürlich müssen die Praktikanten irgendwann doch lernen, sich
Informationen zum Gefahrenpotential selbst zu beschaffen. Sie tun das hier
an einem Beispiel. Wichtig ist, dass über die erhaltenen Daten diskutiert
wird! Legaleinstufung, Selbsteinstufung, nationale und internationale
Einstufungen des krebserzeugenden Potentials, Expositionsverbot - es geht
dabei um viel mehr als nur um R-/S-Sätze! Ohne Lektüre der
Gefahrstoffverordnung ist diese Prüfung nicht zu bestehen.
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Evaluierungsergebnisse
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Sicherheitsunterweisungen müssen keineswegs immer öde rüberkommen.
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Vorträge, insbesondere
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