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Dr. T. Lehmann
 
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Über das Abfassen von Betriebsanweisungen im universitären Ausbildungslabor

Ein leidenschaftliches Plädoyer, bei dieser Tätigkeit kreativ nachzudenken.

Inhalt

 


Bestandsaufnahme

Um die Arbeitssicherheit ist es still geworden an den deutschen Universitäten. Ist dort eigentlich alles in Butter?

Immer noch ist es üblich, dass Grundpraktikanten für jede im Versuch vorkommende Substanz mehr oder weniger viele Daten in tabellarische Formblätter eintragen müssen. Gewiss: Was ein R-Satz ist, wissen die Praktikanten danach bestimmt. Aber sicherer ist das Praktikum dadurch nicht unbedingt geworden. Wo sind die Probleme?

  • Die Gefahren von 30 Millionen bekannten Verbindungen lassen sich nicht hinreichend mit knapp 70 R-Sätzen beschreiben. Es gibt keinen R-Satz, der besagt, dass Natrium brennt, wenn man es nicht mit überschüssigem Alkohol vernichtet. Es gibt keinen R-Satz, der besagt, dass das Filterpapier mit Resten von Lithiumaluminiumhydrid im Betriebsmittelabfall auch noch nach Stunden plötzlich zünden kann. Und selbst wenn R36 vor der Reizung der Augen warnt, so liegen Welten zwischen den beiden in gleicher Weise mit diesem R-Satz gekennzeichneten Stoffen Benzylbromid und Fumarsäure. Da wo das geformblätterte Datensammelsurium aufhört, fängt die eigentliche Arbeitssicherheit also erst richtig an. Was da zu vermitteln wäre, können die Studenten aber nicht selbst ermitteln, sondern das müssen die Assistenten denen schon sagen. Sicher, ein Teil der Assistenten wird das auch tun. Dumm nur, dass es deren Privatsache ist, ob sie das tun. Es werden nicht alle tun, denn niemand legt dazu organisatorische Maßnahmen fest. Das ist Arbeitssicherheit nach dem Zufallsprinzip!
  • Bei dem zusammengetragenen Datenwust wissen auch die Assistenten meist nicht wirklich, was einzelne Kenngrößen bedeuten. (Hand auf's Herz: Was bedeutet die Wassergefährdungsklasse für die Arbeit im Labor?)

Die Folgen sind bekannt. Protokollschränke der Fachschaft oder der freundliche Kommilitone aus dem höheren Semester ermöglichen das bequeme Abschreiben des Sammelsuriums. Kleine Fehler beim Abschreiben fallen nicht weiter auf, denn insgesamt stehen schnell an die Hundert Einzeldaten auf dem Papier. Kein Assistent hat Lust, die im Schnitt wohl 100 Vorprotokolle eines Semesters z.B. auf die Richtigkeit der aufgeschriebenen R-Sätze zu überprüfen.

Leider haben aber selbst prämierte Alternativen, bei denen den Studenten richtigerweise eine Betriebsanweisung an die Hand gegeben wird, im Endeffekt kein besseres Ergebnis. Probleme sind hier:

  • "Zur Sicherheit" wird alles zusammengetragen, was sich in Sicherheitsdatenblättern so alles anfindet. Praktikanten erfahren z.B. so etwas erhellendes wie, dass sie im Brandfall für die Rückhaltung des Löschwassers Sorge zu tragen hätten oder auftretende Dämpfe mit dem Sprühstrahl niederzuschlagen hätten, wenn Natriumsulfat in einen Brandherd gerät. Auch hier findet keine Auseinandersetzung mit den wirklichen Problemen im Praktikum statt.
  • "Zur Sicherheit" enthält man sich jeder eigenen kreativen Leistung. Das könnte ja möglicherweise nicht mit der Gefahrstoffverordnung vereinbar sein. Da beschränkt man sich dann doch lieber auf nachprüfbares Abschreiben.
  • An eine didaktisch sinnvolle Vermittlung werden keine Gedanken verschwendet. Wenn es denn Papier spart, werden die Sachverhalte hemmungslos codiert. Welchen Kenntnisstand wird man von einem Praktikanten erwarten dürfen, der immer wieder nur liest, dass z.B. bei (8) und (9) Massnahmen gegen elekrostatische Aufladungen zu treffen sind oder dass bei Schwefelsäure die Erste-Hilfe-Maßnahmen "K", "M" und "O" zutreffen?

Sinngemäß gelten diese Kritikpunkte im übrigen oft auch für die allgemeinen Sicherheits- und/oder Betriebsanweisungen. Egal, ob R-Sätze selbst abgepinselt werden müssen oder ob es überreichte "Anweisungen" gibt:

  • "Zur Sicherheit" macht man lieber Einzelhinweise für jeden Stoff. Man erfährt z.B. über Aceton, dass die Dämpfe schwerer sind als Luft und explosionsfähige Dampf-/Luftgemische bilden können, man erfährt über Toluol, dass die Dämpfe schwerer sind als Luft und explosionsfähige Dampf-/Luftgemische bilden können,  man erfährt über Ether, dass die Dämpfe schwerer sind als Luft und explosionsfähige Dampf-/Luftgemische bilden können und man erfährt das gleiche über Ethanol, Tetrahydrofuran usw. usw.
  • "Zur Sicherheit" werden alle Chemikalien gleich behandelt. Das Gefährdungspotential ist bei Natriumsulfat mit der gleichen Sorgfalt zu ermitteln oder zu betrachten wie bei Natriumcyanid. Die wirklich wichtigen Maßnahmen bei den gefährlichen Stoffen drohen in dem Wust unterzugehen.

In der Regel haben Praktikanten deshalb weiche Knie, wenn sie das erste Mal die schwere Bromflasche anfassen, um 10 ml des Inhalts in die Apparatur zu bekommen und aus der beim Öffnen diese scheußlichen Dämpfe aufsteigen. Sie kriegen einen Hustenanfall, wenn Sie den Beutel mit dem Lithiumaluminiumhydrid aufschneiden und finden den Versuch zur Darstellung von Benzylbromid total mies, weil sie wegen des Tränenreizes die Papiertaschentücher gleich packungsweise verbrauchen.

Die Assistenten lehnen sich entspannt zurück und halten die Probleme der Praktikanten notwendig für den Lernerfolg. Schließlich haben sie selbst genau die gleichen Erfahrungen durchmachen müssen, um jetzt endlich mit den Stoffen richtig (naja, wer weiß...) umgehen zu können.

Was sind die Folgen?

  • Arbeitssicherheit wird als anödender Murks erlebt. Zwischen Ausbilder und Auszubildenden herrscht gleichwohl die stille Übereinkunft, dass das wohl unabänderlich so sein muss.
  • Wichtigster Nutzeffekt der Betriebsanweisung ist nicht etwa die Unterweisung, sondern die schriftliche Erstellung eines Beleges. Damit lässt sich jedem aufkreuzenden Aufsichtsbeamten, der naturgemäß weniger chemiedidaktisch bewandert, dafür aber paragraphenkundig ist, trefflich vor der Nase herumwedeln. Die Überschrift ("Betriebsanweisung nach § 14 Gefahrstoffverordnung") und die Unterschrift von Assistent und Praktikant: Das ist es, worauf es ankommt! Alles, was dazwischen steht, soll weniger dem Studenten nutzen sondern wird vielmehr "zur Sicherheit" tüchtig mit Gefahrstoffrechtsvokabeln angereichert, damit es die Wohlgefälligkeit des Aufsichtsbeamten garantieren möge. Studenten spüren sehr genau, dass der ganze Zauber nichts anderem als nur der Absicherung des Ausbilders dienen soll!
  • Die Schizophrenie wird zum Alltag. Die Aussage: "Ich habe diese Sicherheitscollocs abgehakt und dann bin ich ins Labor gegangen und habe gelernt, worauf es in Wirklichkeit ankommt." sind wohl nicht untypische Äußerungen ehemaliger Praktikanten.

Sicher ist es als Vorteil anzusehen, dass diese Quälerei meist nicht auch noch fortgeschrittenen Studenten zugemutet wird. Passendere Alternativen wollen aber niemandem einfallen. Also wird im weiteren Studium das mit der Unterweisung insgesamt eher ein wenig kleiner geschrieben. Waren im Grundpraktikum noch die sauberen Kittel wichtig, dürfen die im Fortgeschrittenenpraktikum schon mal etwas brauner sein oder auch ganz fehlen. Und den Assistenten sind auch Schutzbrillen oder diese dummen geschlossenen Labortüren lästig. Schließlich sieht man bei einer verkeilten offenen Labortür viel besser, dass man gleich hinter der Tür über die dort auf dem Fußboden aufgestapelten Kartons und Lösemittelbehälter stolpern könnte.

So lange Arbeitssicherheit an den Universitäten nur als Formalismus begriffen wird, wird sich an diesen Zuständen auch nichts ändern!

 

Rechtslage

Dabei wäre nichts anderes zu tun, als einmal mit offenen Augen durch die jeweiligen Bereiche zu gehen und zu gucken, was dort eigentlich falsch gemacht wird. Seltsam, mit welcher Verkrampftheit man an den einmal eingeführten Formalismen festhält, die im Regelfall nicht einmal mehr den aktuellen Richtlinien entsprechen.

So fordert die GUV-SR 2005 (bisher GUV 19.17) (Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen im Hochschulbereich) seit Jahren bereits in der Einleitung:

In Bereichen, in denen die Zahl der Gefahrstoffe groß ist und ständig wechselt, ist der Schutz durch geeignete technische und bauliche Ausstattung, entsprechende Arbeitsmethoden und stoffklassenbezogene Schutzmaßnahmen zu erreichen.
In § 4.13 heißt es weiter:
Als arbeitsbereichsbezogene Betriebsanweisungen können Laboratoriumsordnungen und vergleichbare Regelungen in anderen Arbeitsbereichen, die in allgemeiner Form auf die auftretenden Gefahren und ihre Abwehr eingehen, angesehen werden. Für spezielle Arbeitsplätze oder Tätigkeiten ist zu prüfen, ob die in den o.g. Regelungen gegebenen Hinweise ausreichend sind und der Arbeitsplatzbezug gegeben ist. Ist dies nicht der Fall, so sind für diese Bereiche eigene Betriebsanweisungen zu erstellen. Zu den Arbeitsplätzen, für die im allgemeinen eigene Betriebsanweisungen sinnvoll sind, gehören insbesondere Praktika, Service-Labors und Werkstätten.

Stoffbezogene Betriebsanweisungen sollten möglichst stoffgruppenbezogen erstellt werden. Einzelstoffbezogene Betriebsanweisungen sind dann erforderlich, wenn durch die Art des Umgangs ein besonderes oder zusätzliches Risiko gegeben ist. Für sehr giftige, krebserzeugende, erbgutverändernde, fortpflanzungsgefährdende, selbstentzündliche, hochentzündliche oder explosionsgefährliche Einzelstoffe können stoffgruppenbezogene Betriebsanweisungen nur dann erstellt werden, wenn keine besonderen oder zusätzlichen Risiken durch die einzelnen Stoffe gegeben sind. Die stoffbezogenen Betriebsanweisungen müssen arbeitsbereichsbezogen erstellt sein. Die Inhalte der Betriebsanweisungen können auch in Experimentalvorschriften oder Arbeitsanweisungen enthalten sein, wenn sie die notwendigen Hinweise auf die Gefährlichkeit der verwendeten Stoffe und die zu treffenden Schutzmaßnahmen enthalten. Eine einfache Stoffdatenauflistung in Tabellenform ist ungeeignet.

Weitgehende Systematisierung ist es also, was hier als oberstes Prinzip zu gelten hat.
  • Was unterscheidet das Brandpotential des Ethanols von dem des Acetons?
  • Kann man den Studierenden nicht ein für alle Mal anhand der Allgemeinen Gasgleichung klar machen, dass das Molekulargewicht eines Gases darüber entscheidet, wie schwer es ist und dass folglich bis auf Methan (und ein bisschen auch noch Acetylen) organische Dämpfe gleich schwer (Ethylen, Ethan, Formaldehyd) oder schwerer (alle anderen) als Luft sind?
  • Kann man den Studenten den Flammpunkt vielleicht auch dahingehend erklären, dass dieser darüber entscheidet, ab welcher Temperatur eine Substanz zündfähige Dampf-Luftgemische bildet, als diesen immer nur abschreiben zu lassen? Wäre es nicht erhellend zu wissen, dass alle Substanzen mit einem Flammpunkt < Raumtemperatur (= 21 °C) mit einem Flammensymbol gekennzeichnet werden, was bedeutet, dass diese Substanzen
    • sich bei Raumtemperatur entzünden lassen
    • beim Verschütten oder sonstigem offenen Kontakt mit der Laborluft zündfähige Dämpfe entwickeln können?

Hätte man gemäß der GUV-SR 2005 (bisher GUV 19.17) die Dinge systematisiert und hätte man den Mut, Studenten z.B. beim Umgang mit Fumarsäure nicht mit erhobem Zeigefinger auf das bisschen Reizpotential hinweisen zu wollen, wäre der Blick endlich frei für die wirklich wichtigen Dinge. Man könnte den Studenten zeigen, wie man das scheußliche Brom aus der Flasche bekommt, wie man den Beutel Lithiumaluminiumhydrid behandelt und wie man Benzylbromid herstellt, ohne einen Heulanfall zu bekommen. Das wären die Einzelanweisungen für die "besonderen Risiken", die die GUV-SR 2005 (bisher GUV 19.17) fordert!

Praktikanten würden die Sicherheitsunterweisung dankbar als Hilfe begreifen. Was für ein gigantischer Fortschritt!

Fazit

Bei Licht betrachtet sind dies alles Dinge, die sich klar und einsichtig schon nach dem gesunden Menschenverstand ergeben. Dennoch sind Datentabellen, selbst "ermitteltes" etc. weiterhin landläufige Praxis. Dies entspricht nicht mehr den aktuellen Bestimmungen.

 

Was gibt es für Einwände, das umzusetzen:

Die Studenten müssen schließlich lernen, selbst eine Betriebsanweisung zu erstellen, weil sie später ja selbst für ihre Mitarbeiter solche Anweisungen erstellen müssen.
Wenn sie doch nur lernen würden sinnvolle Anweisungen zu erstellen! Wer umgekehrt gute Anweisungen erhält, wird wohl daraus auch lernen können, worauf es bei den Anweisungen ankommt.
Studenten müssen die R-/S-Sätze lernen
Müssen Sie dazu bei angenommenen 15 Praktikumsversuchen, in denen in vielleicht 14 Fällen ein feuergefährliches Lösemittel vorkommt, 14 Mal den Satz "R11: Leicht entzündlich" abschreiben? Warum wird diese Sonderschulpädagogik dann nicht auch bei den fachwissenschaftlichen Inhalten eingesetzt, a la: "Schreiben Sie 20 Mal in Ihr Heft: 'Bei einer SN1-Reaktion erfolgt Racemisierung!'" ?
Das Ernstnehmen der Sicherheitsunterweisungen überfordert die Praktikumsleiter. Man muss sie dort abholen, wo sie stehen.
Waren wir nicht mal stolz auf unsere Ausbildung? Es ist keine besondere Qualifikation notwendig, um gute Betriebsanweisungen zu machen, es sind auch keine besonderen Charaktereigenschaften notwendig, sondern nur die ehrliche Motivation, ein gutes Praktikum anzubieten.

 

Rezepte für eine gute Sicherheitsorganisation im Praktikum

  • Geben Sie eine allgemeine Sicherheitsunterweisung, die alle allgemein vorkommenden Gefahren behandelt. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sollten so einfach wie möglich sein. Unterlassen Sie also sophistische Betrachtungen, ob z.B. brennender Benzaldehyd vielleicht auch mit Wasser löschbar ist!
  • Geben Sie nur dann eine Einzelbetriebsanweisung, wenn sie auf wirklich spezifische Gefahren hinweisen wollen. Gucken Sie dazu ins Labor, was die Praktikanten falsch machen. Wägen Sie bei Ihrer Gefahrenanalyse alle Umstände ab: Es ist die Atemluftkonzentration, die über die Einstufung eines Inhalationsgiftes entscheidet. Trotz "T+" und "R26" ist deshalb das hochsiedende Öl erheblich harmloser als die gleich eingestufte hoch volatile Substanz!
  • Integrieren Sie Ihre Anweisungen in die Versuchsskripten, die Sie zu diesem Zweck als Hausskript herausgeben müssen. Ja, wer soll das alles abtippen - gewiss. Ist es aber einmal auf Ihrer Festplatte, dann können Sie auf jedes Vorkommnis schnell und einfach reagieren. Und wenn Sie feststellen, dass die Praktikanten gehäuft immer wieder gas gleiche falsch machen: Formulieren Sie die Versuchsvorschrift um! Wenn Sie keine leistungsfähige Druckerei zur Hand haben, können Sie die Versuche auch via Internet zur Verfügung stellen. Wenn das nicht jeder sehen soll,gibt es Mittel wie Passwortschutz oder exklusiven Campuszugriff. Egal, ob Lehrbuch oder aus dem Internet: Versuchsvorschriften sind ungeeignet, wenn Sie nicht passen und jedes Mal geänderte Parameter angesagt werden müssen, z.B.:
    • "Wir machen nur den halben Ansatz."
    • "Wir destillieren nicht in der Kurzwegdestille, sondern im Kugelrohrofen."
    • "Dieses Lösemittel wird bei uns nicht aufgearbeitet sondern entsorgt."
    Fehler sind dadurch vorprogrammiert.
  • Fragen Sie bei den Praktikumsleitern vorhergehender Semester nach, was dort in den Betriebsanweisungen behandelt wird. Bauen Sie darauf auf und wiederholen Sie nicht alles noch einmal gebetsmühlenhaft. Keine Angst vorm Kadi: Nach 4.14 der GUV-SR 2005 (bisher GUV 19.17) sind Sie dazu berechtigt! Dort heißt es:
    Im weiteren Verlauf des Studiums müssen die Studierenden vor Beginn jeder neuen Lehrveranstaltung, soweit sie in dieser mit Gefahrstoffen umgehen, unterwiesen werden. Hierbei können bereits vermittelte Grundkenntnisse als bekannt vorausgesetzt werden. Studienanfänger sollten grundsätzlich alle notwendigen Informationen einer Betriebsanweisung im Rahmen einer Unterweisung von den Verantwortlichen erhalten.
    Aha! Studenten sollen also auch nicht selbst herumermitteln! Das können Sie nämlich noch nicht!
  • Diskutieren Sie mit Ihren Praktikanten über Arbeitssicherheit. Interessieren Sie sich für deren Probleme und fordern Sie sie auf, sich bei Unsicherheiten sofort zu melden. Evaluieren Sie Ihr Praktikum auch bezüglich der Arbeitssicherheit! Wenn Sie dabei Antworten erhalten wie: "Ich habe bei den Versuchen oft Angst gehabt." stimmt etwas mit der Arbeitssicherheit nicht!
  • Reichern Sie Ihre Unterweisungen mit praktischen Beispielen, Übungen usw. an! Die praktische Erprobung des Laborfeuerlöschers machen die Richtlinien für Laboratorien (9.2.2) zur Pflicht! Gleiches steht in 4.14 der GUV-SR 2005 (bisher GUV 19.17):
    Zu Beginn ihrer praktischen Labortätigkeiten sowie bei besonders gefahrenträchtigen Verfahren müssen sie über die Unterweisung nach § 14 Gefahrstoffverordnung hinaus auch praktisch in das sichere Arbeiten eingeführt werden.
    "Praktisch" kann auch eine Intensivbetreuung bedeuten, wenn ein Praktikant mit einem besonders gefährlichen Stoff zu tun hat.

Es geht also gar nicht darum, etwas besonders gut zu machen, sondern es geht darum, korrekt umzusetzen, was die GUV-SR 2005 (bisher GUV 19.17) vorschreibt!

 

Links

Sicherheitsskript für das organisch-chemische Grundpraktikum. deutsch, englisch
Unterlage für Studierende an der FU Berlin
Versuche zur Unterweisung
Alle Versuche zum o.a. Skript
Themen für ein Sicherheitsseminar
In einer praktikumsbegleitenden Lehrveranstaltung können Laborpraxisprobleme vertieft, aufgefrischt oder just in time, also genau zu dem Zeitpunkt erläutert werden, in denen die entsprechenden Fertigkeiten im Labor gebraucht werden.
Gefahrstoffprüfung (Gefahrstoffführerschein)
Natürlich müssen die Praktikanten irgendwann doch lernen, sich Informationen zum Gefahrenpotential selbst zu beschaffen. Sie tun das hier an einem Beispiel. Wichtig ist, dass über die erhaltenen Daten diskutiert wird! Legaleinstufung, Selbsteinstufung, nationale und internationale Einstufungen des krebserzeugenden Potentials, Expositionsverbot - es geht dabei um viel mehr als nur um R-/S-Sätze! Ohne Lektüre der Gefahrstoffverordnung ist diese Prüfung nicht zu bestehen.
Evaluierungsergebnisse
Sicherheitsunterweisungen müssen keineswegs immer öde rüberkommen.
Vorträge, insbesondere

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