§ 6 - Studieninhalte und Kenntnisse
§ 11 - Grundstudium, Lehrveranstaltungen
§ 12 - Aufgaben und Organisation des Hauptstudiums
§ 13 - Allgemeines zum Hauptstudium
Anlage 2A: Hauptstudium Kernfach A: Kristallographie-Angewandte Mineralogie
Anlage 2B: Hauptstudium Kernfach B: Petrologie-Geochemie-Lagerstättenkunde
(1) Diese Studienordnung gilt für den Studiengang Mineralogie an der Freien Universität Berlin.
(2) Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Diplomprüfungsordnung Ziele, Inhalte und Aufbau des Studiums der Mineralogie.
§ 2 - Studienvoraussetzungen
(1) Das Studium der Mineralogie kann unter den an der Freien Universität Berlin generell geltenden Voraussetzungen aufgenommen werden.
(2) Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere Englisch, sind dringend erwünscht.
§ 3 - Beschreibung des Faches
(1) Die praktische Anwendung mineralogischer Erkenntnisse liefert die Grundlagen für die spätere Berufspraxis in Industrie, Forschungseinrichtung und Umweltschutz. Die Ausbildung zielt vor allem auf den interdisziplinären Bereich zwischen Geologie, Chemie und Physik.
(2) Zum Verständnis der Mineralogie sind Kenntnisse anderer naturwissenschaftlicher Fächer und der Mathematik erforderlich.
§ 4 - Berufsfelder
Derzeit sind Diplom-Mineralogen und Diplom-Mineraloginnen u.a. in folgenden Bereichen tätig:
- Glas- Keramik-Zementindustrie, Automobilindustrie, Elektroindustrie, Kohleindustrie, Recyclingtechnik, (Umwelt-) Analytik, Qualitätskontrolle, Kristallzüchtung, Chemische Industrie, Feuerfest-Industrie, Geologische Landesämter, Energieversorgung, Landesplanung, Umweltschutz, Hochschulen, Museen, Forschungsinstitute, Rohstoffversorgung.
§ 5 - Studienziele
Die Studierenden sollen nach Abschluß des Studiums in der Lage sein, naturwissenschaftliches Denken, Fachwissen, technische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten anzuwenden und selbständig weiterzuentwickeln.
Sie sollen durch das Studium die Fähigkeit zur Zusammenarbeit, zur Entwicklung organisatorischer Fähigkeiten und zur Vermittlung der erworbenen Kenntnisse erlangen.
Die Studierenden sollen durch das Studium befähigt werden, die Beweggründe zu erkennen, von denen naturwissenschaftliche Forschung und berufliche Praxis bestimmt werden und sich kritisch mit ihnen auseinandersetzen. Sie sollen sich der Verantwortung bewußt sein, die Naturwissenschaftler und Naturwissenschaftlerinnen durch ihre Tätigkeit der Gesellschaft gegenüber haben. Sie sollen durch ihre Ausbildung ihren Beitrag zur Bewältigung gesellschaftlicher Probleme leisten können.
§ 6 - Studieninhalte und Kenntnisse
Zur Erreichung der genannten Studienziele sind folgende fachspezifische Studieninhalte und Kenntnisse notwendig, die durch die Berufsfelder begründet und auf wissenschaftliche Fragestellungen bezogen sind.
a) Grundlagen
Wissenschaftliche und gesellschaftliche Aufgaben der Mineralogie.
Methoden und Methodenkritik.
Für die Mineralogie relevante Bereiche aus der Mathematik, Chemie, Physik, Physikalischer Chemie, Geochemie und Geologie sind Grundvoraussetzungen für das Studium der Mineralogie. Grundkenntnisse in der Bergbaukunde, in den Wirtschaftwissenschaften und im Ingenieurwesen sind wertvolle Ergänzungen für das Studium der Mineralogie.
b) Bau der Erde (Petrologie, Allgemeine Geologie, Geochemie, Geophysik).
c) Nutzanwendung (Angewandte Mineralogie, Umweltgeochemie).
§ 7 - Ausbildungsformen
(1) Die Studieninhalte sollen in folgenden Ausbildungsformen vermittelt werden: Vorlesung, Übung, Praktikum, Geländepraktikum, Blockkurs, Seminar, Tutorium, Exkursion, Colloquium.
(2) Die Vorlesung ist eine Lehrveranstaltung, in welcher der Dozent bzw. die Dozentin Methodologie und Fachwissen zu vermitteln hat und Studierende den Lehrstoff aufnehmen und überdenken sollen. Die Studierenden sollen gegebenenfalls Unklarheiten durch Rückfragen klären.
(3) Die Übung ergänzt die Vorlesung und dient zur eingehenden Vermittlung des Lehrstoffs durch persönliche Erfahrung mit den einzelnen Studiengegenständen, Methoden, wissenschaftlichen Lehrsätzen und Gesetzmäßigkeiten.
(4) Das Geländepraktikum ist eine die Vorlesungen und Übungen ergänzende Ausbildungsform, um Forschungsobjekte der Mineralogie, die nicht im Labor untersucht werden können, eingehend zu studieren.
(5) Durch Exkursionen sollen für einzelne Themenkreise exemplarisch geowissenschaftliche Objekte sowie industrielle Forschung, Entwicklung und Produktion aufgezeigt werden.
(6) Durch das Praktikum sollen die Studierenden unter Anleitung praktische Fertigkeiten erproben.
(7) Im Blockkurs wird ein bestimmtes Thema in zeitlich gedrängter Form unter verschiedenen Gesichtspunkten in Kleingruppen erarbeitet und diskutiert.
(8) Im Seminar soll der Studierende Beschaffung, Verarbeitung, schriftliche und mündliche Wiedergabe und Diskussion von publizierten Forschungsergebnissen erlernen.
(9) Tutorien ergänzen Lehrveranstaltungen in Kleingruppenarbeit und werden in der Regel von Studenten im Hauptstudium durchgeführt.
(10) Das Colloquium ist eine Gesprächsrunde von Lehrenden und Lernenden. Es dient der Information über Forschungsarbeiten und praktische Erfahrungen innerhalb und außerhalb der Freie Universität Berlin durch Vorträge mit Diskussion.
(11) Vorlesung, Übung und Praktikum können über die gesamte Zeit eines Semesters verteilt sein oder in gedrängter, eng verflochtener Form als Kompaktkurs angeboten werden. Diese Form ermöglicht eine besondere intensive Beschäftigung mit einzelnen Themenkreisen.
(12) Alle genannten Ausbildungsformen erfordern zur Erreichung der Lernziele ein begleitendes Selbststudium.
§ 8 - Leistungsnachweise
Bei Vorlesungen, Übungen, Praktika, Kursen, Seminaren, Exkursionen und Feldarbeiten sind z.T. Leistungsnachweise zu erbringen. Der Nachweis kann insbesondere aufgrund von Diskussionen, Testbögen, Referate, mündliche oder schriftliche Prüfungen, Protokolle und Berichte ausgestellt werden. Die Form der Leistungskontrolle wird zu Beginn der Lehrveranstaltung angekündigt.
§ 9 - Studienberatung
(1) Eine allgemeine Studienberatung in Studienfragen bietet die Zentraleinrichtung Studienberatung und Psychologische Beratung der Freie Universität Berlin.
(2) Die Studienfach-Beratung für das Grundstudium wird vom Institut für Mineralogie durchgeführt; die Termine sind jeweils im Vorlesungsverzeichnis angegeben. Für die Beratung über die Kernfächer im Hauptstudium stehen die Professoren des Instituts zur Verfügung.
§ 10 - Aufbau des Studiums
Das Studium gliedert sich innerhalb der Regelstudienzeit in die Studienabschnitte:
a) das Grundstudium mit einer Dauer von 4 Semestern. Die Diplom-Vorprüfung richtet sich nach § 11 DPO.
b) das Hauptstudium mit einer Dauer von 5 Semestern. Die Diplomprüfung richtet sich nach § 17 DPO. Zulassungsvoraussetzungen, Umfang und Ablauf der Diplomprüfung sind in §§ 17, 18, 19 und 20 DPO geregelt. Die Diplomarbeit soll nach der mündlichen Diplomprüfung begonnen werden.
wobei das Grundstudium mit der Diplom-Vorprüfung, das Hauptstudium mit der Diplom-Prüfung abschließt.
§ 11 - Grundstudium, Lehrveranstaltungen
(1) Im Grundstudium sollen den Studierenden die Grundlagen der Mineralogie sowie die dafür erforderlichen Grundkenntnisse in anderen naturwissenschaftlichen Fachgebieten (Physik, Chemie, Geologie, Mathematik, Physikalische Chemie ) vermittelt werden.
Das Grundstudium erfordert einen zeitlichen Aufwand von 80 Semesterwochenstunden, davon 73 Semesterwochenstunden Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen (§9 Abs. 1 Nr. 2 DPO).
(2) Da in der Mineralogie Fachwissen und Arbeitsmethoden, besonders der Chemie, Physik und Physikalischen Chemie angewandt werden, ist eine breite und intensive naturwissenschaftliche Grundausbildung unerläßlich. Deshalb sind umfangreiche Studienleistungen aus diesen Fachgebieten zu erbringen und die entsprechenden Lehrveranstaltungen obligatorisch.
(3) Eine Auflistung der Lehrveranstaltungen in den einzelnen Fachgebieten ist in der Anlage 1 gegeben. Die in den aufgelisteten Lehrveranstaltungen verlangten Leistungsnachweise sind Voraussetzung für die Zulassung zur Diplom-Vorprüfung (§9 Absatz 1 Nr. 2 DPO).
§ 12 - Aufgaben und Organisation des Hauptstudiums
(1) Im Hauptstudium soll der Studierende allgemein an die Analyse und Bearbeitung komplexer wissenschaftlicher Probleme herangeführt und zu selbständiger Forschung in Theorie und Anwendung angeleitet werden. Fachlich sollen die Kenntnisse in naturwissenschaftlichen Fächern (insbesondere Mineralogie, Petrologie, Geochemie, Physikalische Chemie, Kristallographie) vertieft und erweitert werden.
(2) Wegen der vielseitigen Anforderungen, denen die Mineralogie im Berufsfeld ausgesetzt sind, muß eine breite, fundierte fachliche Ausbildung erreicht werden. Dennoch erfordert die weit fortgeschrittene, innerfachliche Differenzierung im Bereich der Mineralogie, daß die Studierenden im Hauptstudium auf dieser Basis ein Kernfach wählen, in dem auch die Diplomarbeit angefertigt werden soll. Dadurch soll den Studierenden die Möglichkeit gegeben werden, sich wissenschaftlich zu spezialisieren.
(3) Die Schwerpunkt-Bildung wird auch dadurch gefördert, daß zwei der vier Prüfungsfächer der Diplomprüfung als Wahlpflichtfächer vom Studierenden bestimmt werden können.
(4) Die Diplomarbeit ist Bestandteil der Diplomprüfung, ihr kommt jedoch als selbständige Examensleistung innerhalb der fachlichen Ausbildung eine große Bedeutung zu. Die Ausarbeitung der Diplomarbeit dient u.a. dem Erlernen selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens über ein vorgegebenes Thema in einer festgelegten Zeit.
§ 13 - Allgemeines zum Hauptstudium
(1) Im Hauptstudium sollen alle Studierenden, die im Grundstudium erworbenen Kenntnisse auf den Gebieten der Mineralogie, Petrologie und Physikalischen Chemie erweitern und vertiefen. Darüber hinaus sind die Grundlagen der Angewandten Mineralogie zu erarbeiten.
(2) Im Lehrangebot des Hauptstudiums sind zu unterscheiden
a) Pflichtlehrveranstaltungen
b) Wahlpflichtveranstaltungen im Rahmen des gewählten Kernfaches (§ 16 DPO)
c) Wahllehrveranstaltungen, die in einem sinnvollen Zusammenhang zur Mineralogie stehen.
(3) Das Hauptstudium erfordert einen zeitlichen Aufwand von 80 Semesterwochenstunden, davon 51 Semesterwochenstunden Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen in denen die Teilnahme an Exkursionen und Geländeübungen, je nach Kernfach, im Umfang von ca. 7 Tagen enthalten ist (§16 DPO).
§ 14 - Lehrveranstaltungen
Eine Auflistung der Lehrveranstaltungen in den einzelnen Fachgebieten wird in Anlage 1 und in Anlage 2A bzw. Anlage 2B (Hauptstudium Kernfach B) gegeben, die in den aufgelisteten Lehrveranstaltungen verlangten Leistungsnachweise sind Voraussetzung für die Diplomprüfung (§ 16 DPO).
Aus den zusätzlich angebotenen Lehrveranstaltungen der Fachgebiete muß der Studierende je nach Prüfungsfächern und Kernfach eine Auswahl treffen.
§ 15 - Studienschwerpunkte
(1) Der Studierende hat sich im Hauptstudium für eines der folgenden Kernfächer zu entscheiden, auf welches auch die Diplomarbeit bezogen sein soll:
Kernfach A: Kristallographie, Angewandte Mineralogie
Kernfach B: Petrologie, Geochemie, Lagerstättenkunde
(2) Die Studierenden wählen Wahllehrveranstaltungen aus einem größeren Angebot von Spezialveranstaltungen selbst aus. 1/3 aller besuchten Lehrveranstaltungen sollten dabei frei gewählt worden sein und müssen nicht durchweg fachspezifisch sein.
§ 16 - Übergangsvorschrift
Diese Ordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung ihr Studium im Studiengang Mineralogie an der Freie Universität Berlin aufnehmen. Studierende, die bereits vor Inkrafttreten dieser Ordnung im Studiengang Mineralogie an der Freien Universität Berlin imatrukuliert waren, können wählen, ob sie ihr Studium nach den bisher angewandten Studienregelungen oder nach dieser Ordnung durchführen wollen.
§ 17 - Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im
Mitteilungsblatt
der Freien Universität Berlin in Kraft.
Allgemeine und Spezielle Mineralogie V/Ü 2
Einführung in die Petrologie V 2, Ü 2
Einführung in die Kristalloptik und Polarisationsmikroskopie
V/Ü
2
Anorganisch Chemisches Praktikum Ü/P 12
Physikalisches Praktikum für Naturwissenschaftler P 4
Mathematik II V 2, Ü 3
Die Erde II V 2, Ü 2
Lesen geologischer Karten und Profilzeichnen P 2
Exkursion oder Kartierkurs P 4
Frei wählbare Lehrveranstaltungen V/Ü/P/S 7
Summe der Lehrveranstaltungen im Grundstudium 80
V = Vorlesung, Ü = Übung, S = Seminar, P = Praktikum
Für alle mit Ü, P oder S gekennzeichneten
Lehrveranstaltungen
muß ein Leistungsnachweis erbracht werden.
Röntgenographische Phasenanalyse V/Ü 2
Einführung in die Kristallphysik V/Ü 4
Spezielles Kristallographisches Praktikum P 2
Industrieexkursion 1
mindestens zwei verschiedene optische Verfahren
(Polarisationsmikroskopische
Mineral- und Gesteinsbestimmung für Fortgeschrittene,
Auflichtmikroskopie
für Fortgeschrittene, Rasterelektronenmikroskopie)
V/Ü/P
2*2
Mineralogisches Praktikum für Fortgeschrittene P 4
Petrologie II (Magmatische Gesteine) oder Petrologie III (Metamorphe Gesteine) V 2
Allgemeine und Spezielle Mineralogie II V/Ü 2
Einführung in die Geochemie V 2
Geochemisches Praktikum P 4
Eine Übung nach Wahl Ü 2
Programmierkurs V/Ü 2
je eine Übung oder ein Praktikum (jeweils mindestens 1 Semester, mindestens 2 stündig) aus zwei der folgenden Gruppen: Ü 2+2
Anorganische Chemie oder Organische ChemieExperimentalphysik oder Geophysik
Mathematik oder Theoretische Physik
Materialwissenschaften
Geologie
Petrologie oder Geochemie oder Lagerstättenkunde
Seminar S 2
Frei wählbare Lehrveranstaltungen V/Ü/P/S 29
Summe der Lehrveranstaltungen im Hauptstudium (Kernfach A) 80
V = Vorlesung, Ü = Übung, S = Seminar, P = Praktikum
Für alle mit Ü, P oder S gekennzeichneten Lehrveranstaltungen muß ein Leistungsnachweis erbracht werden.
Petrologie III (Metamorphe Gesteine) V 2
Allgemeine und Spezielle Mineralogie II V/Ü 2
Allgemeine und Spezielle Mineralogie III P 3
Polarisationsmikroskopische Mineral- und Gesteinsbestimmung V/Ü 2
Polarisationsmikroskopische Mineral- und Gesteinsbestimmung für Fortgeschrittene P 3
Einführung in die Geochemie V 2
Geochemisches Praktikum P 2
Auflichtmikroskopie für Fortgeschrittene V/Ü 2
Petrographische Exkursionen/Lagerstättenkundliche Exkursionen 2
Einführung in die Kristallphysik V 2
Mineralogisches Praktikum für Fortgeschrittene P 4
Industrieexkursion 1
je eine Übung oder ein Praktikum (jeweils mindestens 1 Semester, mindestens 2 stündig) aus zwei der folgenden Gruppen: Ü 2+2
Physikalische ChemieAnorganische Chemie oder Organische Chemie
Experimentalphysik oder Geophysik
Mathematik oder Theoretische Physik
Geologie
Lagerstättenkunde
Kristallographie
Seminar S 2
Frei wählbare Lehrveranstaltungen V/Ü/P/S 29
Summe der Lehrveranstaltungen im Hauptstudium (Kernfach B) 80
Grund- und Hauptstudium:
Kernfach A: 73SWS + 51SWS = 124SWS
Kernfach B: 73SWS + 51SWS = 124SWS
V = Vorlesung, Ü = Übung, S = Seminar, P = Praktikum
Für alle mit Ü, P oder S gekennzeichneten Lehrveranstaltungen muß ein Leistungsnachweis erbracht werden.