Betr.: Leistungskatalog im Hauptstudium Biochemie Diplom

Im Hauptstudium des Studiengangs Biochemie Diplom ist die erfolgreiche Teilnahme an mindestens 11 Praktika oder Mitarbeiten erforderlich. In der Regel wird aber der Besuch von einer größeren Anzahl von Praktika/Mitarbeiten notwendig sein, um alle Voraussetzungen zu erfüllen. Ein Praktikum ist entweder eine reguläre Blockveranstaltung oder eine semesterweise Lehrveranstaltung aus dem Lehrangebot eines universitären oder äquivalenten Instituts. Mitarbeiten (internship) sind mindestens vierwöchige Arbeiten an einem definierten Forschungsprojekt unter Anleitung eines promovierten Wissenschaftlers in Forschungslabors der Industrie oder universitärer und äquivalenter Institute.

Mindestens fünf der zu absolvierenden Praktika von mindestens zwei Wochen Länge sollen aus dem Kernbereich Biochemie (siehe unten) stammen. Diese Praktika sollen an den Forschungsinstituten im Raum Berlin (FUB, TUB, HUB, UKBF, Charité, Uni. Potsdam, Max-Planck-Institute, MDC, FMP, Robert Koch Inst. Dt. Rheuma Forschungszentrum ... ) angesiedelt sein. Alternativ kann ein zweiwöchiges Praktikum auch durch zwei äquivalente einwöchige Praktika ersetzt werden. Alle weiteren Praktika und Mitarbeiten können an Universitäten und Forschungsinstituten weltweit absolviert werden.

Das erfolgreiche Absolvieren eines Praktikums oder einer Mitarbeit muß mit einer aussagefähigen Unterlage vom Leiter des Praktikums (der Mitarbeit) schriftlich bescheinigt werden. Bescheinigungen in Englisch oder Französisch sind zulässig. Zusätzlich soll ein vom Leiter testiertes Protokoll vorgelegt werden. Bei Mitarbeiten genügen auch testierte, aussagefähige Kopien eines Laborbuches. Im Bedarfsfalle kann die Leistungsüberprüfung auch durch einen Seminarvortrag nachgewiesen werden (Vorlage der Vortragsunterlagen erforderlich). An universitären oder äquivalenten Instituten kann die Leistungsüberprüfung auch durch eine Klausur oder ein Abschlußkolloquium erbracht werden. In diesen Fällen (Seminarvortrag, Klausur, Abschlußkolloquium) muß diese Art des Leistungsnachweises schriftlich bescheinigt werden.

Die Praktika/Mitarbeiten sind aus folgenden Bereichen auszuwählen:

a)      Kernbereich Biochemie (siehe auch oben) Es ist mindestens je ein mindestens zweiwöchiges Praktikum aus den folgenden fünf Arbeitsbereichen zu wählen: (1) Proteine und Enzyme, (2) Nukleinsäuren oder molekulare Genetik, (3) Membranen oder Lipide, (4) Regulation, Neurochemie, Hormone oder Stoffwechsel, (5) Umgang mit Isotopen und Radionukliden. Zusätzlich soll die Teilnahme an einem Kurs zum Strahlenschutz nachgewiesen werden. Falls es Probleme mit einem ausreichenden Praktikumangebot gibt, kann ausnahmsweise eines der fünf Praktika durch eine entsprechende Mitarbeit an einem Forschungsinstitut im Raum Berlin ersetzt werden.

b)      Wahlpflichtbereich (Biologie, Biophysik, Chemie, oder für die Biochemie relevante Themen aus der Medizin). Es sind Praktika/Mitarbeiten aus mindestens drei verschiedenen der folgenden Arbeitsbereiche zu wählen: Anorganische oder Analytische Chemie, Anatomie und Histologie, Biophysik, Biotechnologie, Botanik, Genetik und Molekularbiologie, Immunbiologie, Klinische Chemie, Kristallographie, Mikrobiologie, Organische Chemie, Pharmakologie, Physikalische Chemie, Physiologie, Strahlenbiologie, Zoologie, Theoretische Biochemie.

c)      Wahlbereich Mindestens drei weitere Praktika/Mitarbeiten aus dem naturwissenschaftlich/medizinischen Bereich sollen Gelegenheit zur Spezialisierung bieten. Sie können nach freier Wahl besucht werden.

Es soll maximal ein Praktikum und eine Mitarbeit oder zwei Mitarbeiten im Umfeld derselben Forschergruppe absolviert werden. Verschiedene Untergruppen, die demselben Hochschullehrer zuzuordnen sind, zählen als eine Gruppe. Bei zwei Mitarbeiten in derselben Gruppe muß die thematische Abgrenzung der beiden bearbeiteten Projekte klar erkennbar sein. Die direkte Fortsetzung eines Projektes ist nicht zulässig. Es liegt in der Verantwortung des StudentenIN aussagefähige Unterlagen zu erhalten mit denen die Unabhängigkeit der bearbeiteten Projekte nachgewiesen werden kann. Jeder StudentenIN muß sich rechtzeitig vor Beginn des Semesters um die Organisation von Mitarbeiten und auswärtigen Praktika bemühen, um einen zügigen Ablauf des Studiums zu gewährleisten. Weitere Einzelheiten regelt die Prüfungsordnung.

Bewertung der Lehrveranstaltungen mit SWS Punkten
Pro Praktikumwoche werden 2,5 Semesterwochenstunden (SWS) angerechnet. Dieser Wert ergibt sich, wenn man für eine Praktikumwoche 40 Unterrichtsstunden (Ustd) zu 45 Minuten ansetzt. Denn 40 Ustd geteilt durch 16 Wochen (16 Wochen entspricht der Länge eines Semesters) ergibt 2,5 SWS. Der Höchstsatz der SWS, die für ein Praktikum angerechnet werden, beträgt 7,5 SWS. Praktika, die nicht als Block absolviert werden, sondern semesterweise stattfinden werden entsprechend umgerechnet. Entscheidend für die Umrechnung ist nicht welche Angabe auf der vorgelegten Bescheinigung gemacht wird, sondern der zeitliche Ablauf und der Umfang der das Praktikum begleitenden Lehre in Form von Seminaren und Vorlesungen.
Für eine Mitarbeit in einer Forschungsgruppe werden 1,5 SWS pro Woche angerechnet. Der Höchstsatz der SWS für eine Mitarbeit beträgt 8 SWS. Dieser Wert wird mit einer sechswöchigen Mitarbeit erreicht. Für eine fünfwöchige Mitarbeit werden 7,5 SWS angerechnet.
Um zur Diplomprüfung zugelassen zu werden, müssen mindestens 72 SWS Punkte nachgewiesen werden. Mit 5 sechswöchigen Mitarbeiten zu je 8 SWS, 6 zweiwöchigen Praktika zu je 5 SWS und einem einwöchigen Praktikum zu 2,5 SWS kann zum Beispiel die notwendige Punktzahl von 72,5 SWS erreicht werden.
Begleitende Vorlesungen und Seminare sind integraler Teil eines Praktikums und werden nicht extra angerechnet.
Wenn Sie näherungsweise ausreichend viele Praktika/Mitarbeiten absolviert haben, erfolgt die Prüfung der im Hauptstudium erbrachten Leistungen durch Vorlage aller Unterlagen (Bescheinigungen und testierte Protokolle sowie testierte Kopien der Laborbücher und/oder ) bei dem Prüfungsausschußvorsitzenden (Sprechstunde jeden Dienstag von 9h – 12h; bitte vorher ein entsprechendes Formular, das im Prüfungsbüro erhältlich ist, ausfüllen). Die Prüfung der Unterlagen wird dort testiert. Wenn Sie mindestens 72 SWS nachgewiesen haben, können Sie sich anschießend im Prüfungsbüro zur Diplomprüfung anmelden. Ab diesem Zeitpunkt tickt die Uhr (ein Jahr) für Ihre Diplomprüfung (mündliche Prüfungen und Diplomarbeit). Sofern Sie die 72 SWS noch nicht erreicht haben, aber mehr als 60 SWS vorweisen können, werden Sie vorläufig und mit einer Auflage zur Diplomprüfung zugelassen.
Bitte kommen Sie erst zur Prüfung Ihrer Unterlagen, wenn Sie sicher sind mehr als 60 SWS nachweisen zu können. Bitte haben Sie Verständnis, daß der Prüfungsausschußvorsitzende Ihre Unterlagen niemals zur Probe prüft, sondern immer endgültig, da sonst eine Prüfung Ihrer Unterlagen, die in Einzelfällen aufwendig sein kann, mehrfach erfolgen müßte.

(gez. E.W. Knapp, 5.2.2004)




Page generated by Chris Weise, February 17, 2004; last adjustment March 15, 2006; 

Zurück zum Institut für Biochemie der FUB