Im Hauptstudium des Studiengangs Biochemie
Diplom ist die erfolgreiche
Teilnahme an mindestens 11 Praktika oder Mitarbeiten erforderlich. In
der Regel
wird aber der Besuch von einer größeren Anzahl von
Praktika/Mitarbeiten
notwendig sein, um alle Voraussetzungen zu erfüllen. Ein Praktikum
ist entweder
eine reguläre Blockveranstaltung oder eine semesterweise
Lehrveranstaltung aus
dem Lehrangebot eines universitären oder äquivalenten
Instituts. Mitarbeiten (internship)
sind mindestens vierwöchige Arbeiten an einem definierten
Forschungsprojekt
unter Anleitung eines promovierten Wissenschaftlers in Forschungslabors
der
Industrie oder universitärer und äquivalenter Institute.
Mindestens fünf der zu absolvierenden
Praktika von mindestens zwei
Wochen Länge sollen aus dem Kernbereich Biochemie (siehe unten)
stammen. Diese
Praktika sollen an den Forschungsinstituten im Raum Berlin (FUB, TUB,
HUB,
UKBF, Charité, Uni. Potsdam, Max-Planck-Institute, MDC, FMP,
Robert Koch Inst.
Dt. Rheuma Forschungszentrum ... ) angesiedelt sein. Alternativ kann
ein
zweiwöchiges Praktikum auch durch zwei äquivalente
einwöchige Praktika ersetzt
werden. Alle weiteren Praktika und Mitarbeiten können an
Universitäten und
Forschungsinstituten weltweit absolviert werden.
Das erfolgreiche Absolvieren eines Praktikums
oder einer Mitarbeit muß
mit einer aussagefähigen Unterlage vom Leiter des Praktikums (der
Mitarbeit)
schriftlich bescheinigt werden. Bescheinigungen in Englisch oder
Französisch sind
zulässig. Zusätzlich soll ein vom Leiter testiertes Protokoll
vorgelegt werden.
Bei Mitarbeiten genügen auch testierte, aussagefähige Kopien
eines Laborbuches.
Im Bedarfsfalle kann die Leistungsüberprüfung auch durch
einen Seminarvortrag
nachgewiesen werden (Vorlage der Vortragsunterlagen erforderlich). An
universitären oder äquivalenten Instituten kann die
Leistungsüberprüfung auch
durch eine Klausur oder ein Abschlußkolloquium erbracht werden.
In diesen
Fällen (Seminarvortrag, Klausur, Abschlußkolloquium)
muß diese Art des
Leistungsnachweises schriftlich bescheinigt werden.
Die Praktika/Mitarbeiten sind aus folgenden
Bereichen auszuwählen:
a)
Kernbereich
Biochemie
(siehe auch
oben) Es ist mindestens je ein mindestens zweiwöchiges Praktikum
aus den folgenden
fünf Arbeitsbereichen zu wählen: (1) Proteine und Enzyme, (2)
Nukleinsäuren
oder molekulare Genetik, (3) Membranen oder Lipide, (4) Regulation,
Neurochemie, Hormone oder Stoffwechsel, (5) Umgang mit Isotopen und
Radionukliden.
Zusätzlich soll die
Teilnahme an einem
Kurs zum Strahlenschutz nachgewiesen werden. Falls es
Probleme mit einem ausreichenden Praktikumangebot gibt, kann
ausnahmsweise
eines der fünf Praktika durch eine entsprechende Mitarbeit an einem
Forschungsinstitut
im Raum Berlin ersetzt werden.
b)
Wahlpflichtbereich
(Biologie,
Biophysik, Chemie, oder für die Biochemie relevante Themen aus der
Medizin). Es
sind Praktika/Mitarbeiten aus mindestens drei verschiedenen der
folgenden
Arbeitsbereiche zu wählen: Anorganische oder Analytische Chemie,
Anatomie und
Histologie, Biophysik, Biotechnologie, Botanik, Genetik und
Molekularbiologie,
Immunbiologie, Klinische Chemie, Kristallographie, Mikrobiologie,
Organische
Chemie, Pharmakologie, Physikalische Chemie, Physiologie,
Strahlenbiologie,
Zoologie, Theoretische Biochemie.
c)
Wahlbereich
Mindestens
drei weitere Praktika/Mitarbeiten
aus dem naturwissenschaftlich/medizinischen Bereich sollen Gelegenheit
zur
Spezialisierung bieten. Sie können nach freier Wahl besucht
werden.
Es soll maximal ein
Praktikum und eine Mitarbeit oder zwei
Mitarbeiten im Umfeld derselben Forschergruppe absolviert werden.
Verschiedene
Untergruppen, die demselben Hochschullehrer zuzuordnen sind,
zählen als eine
Gruppe. Bei zwei Mitarbeiten in derselben Gruppe muß die
thematische Abgrenzung
der beiden bearbeiteten Projekte klar erkennbar sein. Die direkte
Fortsetzung
eines Projektes ist nicht zulässig. Es
liegt in der Verantwortung des StudentenIN aussagefähige
Unterlagen zu erhalten
mit denen die Unabhängigkeit der bearbeiteten Projekte
nachgewiesen werden
kann. Jeder StudentenIN muß sich rechtzeitig vor Beginn des
Semesters um die
Organisation von Mitarbeiten und auswärtigen Praktika
bemühen, um einen zügigen
Ablauf des Studiums zu gewährleisten. Weitere Einzelheiten regelt
die Prüfungsordnung.