Betr.: Klausurregelung

AUSHANG


Ab dem Sommersemester 2006 sind Klausuren für Nebenfächler und „bilinguale Studenten“ zur Biochemie-Vorlesung zum Grund- und Blockpraktikum Biochemie (21601a, 21696a) folgendermaßen geregelt: 

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 50 % der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht werden.

Berlin, den 8.März 2006
gez. Prof. Gerd Multhaup


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