Betr.: Regelung zu Altprotokollen Grund- und Blockpraktikum Biochemie

AUSHANG

Wir weisen darauf hin, dass in Einklang mit der gültigen Praktikumsordnung ab 30.09.2004 Protokolle zum Grund- und Blockpraktikum Biochemie Sommersemester 2003 und früher grundsätzlich nicht mehr angenommen werden. Das Praktikum gilt dann als nicht bestanden, die Leistung als nicht erbracht.

Die Professoren der Biochemie
Erdmann, Haucke, Hucho, Multhaup

Berlin, den 16.Juli 2004


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