Neuerungen zum 1. Januar 2002
Nach dem 11. September hat der Bundestag ungewöhnlich viele Gesetze verabschiedet. Die meisten enthalten zusätzliche Auflagen.
Doch nicht nur. Viele Menschen profitieren von den neuen Regelungen - Gewaltopfer, Schuldner und Verbraucher.
Recht machen
von Hans Monath
Selten sind in so kurzer Zeit so viele Gesetze
verabschiedet worden wie in den dreieinhalb
Monaten nach dem 11. September.
Dennoch wird kaum ein Bürger durch staatliche
Eingriffe gezwungen sein, sein Leben
mit Anbruch des neuen Jahres komplett umzustellen.
Allerdings war die Reaktion auf
die terroristische Bedrohung umfassend:
Das zweite Anti-Terror-Paket ändert Sicherheitsbestimmungen
in etwa 100 Paragraphen.
Manche Bürgerrechte werden dadurch
eingeschränkt, manche bislang geltende
Dogmen, wie die strikte Trennung
von Polizei und Geheimdienst, überwunden.
Doch hat die Bundesregierung im vergangenen
Jahr auch dafür gesorgt, dass auf anderen
Feldern vom Januar an die Rechte der
Bürger gestärkt werden - etwa dann, wenn
die Bürger als Verbraucher auftreten oder in
finanzielle Notlagen kommen.
- Anti-Terror-Gesetze. Praktisch erfahren
werden Bürger die Auswirkungen der Anti-Terror-Gesetze
im kommenden Jahr am
ehesten in ihrem Pass oder Personalausweis:
Die dürfen künftig neben dem Foto
und der Unterschrift weitere biometrische
(körperbezogene) Merkmale von Fingern,
Händen oder Gesicht des Inhabers enthalten,
die auch verschlüsselt gespeichert werden
können. Welche biometrischen Angaben
erfasst werden, muss erst noch durch
ein entsprechendes Gesetz entschieden
werden. Die meisten anderen Änderungen
betreffen Befugnisse von Behörden wie dem
Bundeskriminalamt, dem Bundesgrenzschutz
oder dem Verfassungsschutz, deren
Organisations-, Recherche- und Ermittlungskompetenzen
gestärkt werden. Schärfere
Bestimmungen gelten allerdings für
Nicht-Deutsche, denen ein Aufenthalt oder
eine Einreise verweigert werden können,
wenn sie die freiheitlich-demokratische
Grundordnung oder die Sicherheit Deutschlands
gefährden oder nachweislich den internationalen
Terrorismus unterstützen. Die
von Bürgerrechtlern als besonders heikel
eingestuften Gesetzesänderungen werden
auf fünf Jahre befristet.
- Rechtsschutz. Hoffen dürfen Bürger, die
einen Zivilprozess anstrengen oder verklagt
werden, dass sie künftig schneller mit einer
Entscheidung der Justiz rechnen können.
Der Rechtsschutz soll einfacher werden. Die
Regierung will die erste Instanz der Zivilgerichte
dadurch entlasten, dass sie mehr Bürgern
eine gütliche Streitbeilegung ermöglicht.
Berufungs- und Revisionsgerichte können
nicht mehr wegen jeden Bagatellfalls
bemüht werden, da für ihre Anrufung ein
bestimmter Streitwert erreicht sein muss.
Auch das Schuldrecht hat die Koalition modernisiert:
Künftig beträgt die Verjährungsfrist
drei Jahre - auch überschuldeten Privatpersonen
soll damit ein neuer Start ermöglicht werden.
- Verbraucherschutz. Verbraucher haben
künftig eine stärkere Stellung gegenüber
dem Verkäufer von Waren, Dienstleistungen
oder Reisen: Für Gewährleistungsansprüche
aus Kauf-, Werk- oder Reiseverträgen
wird die Verjährungsfrist von jetzt sechs
Monate auf zwei Jahre verlängert. Auch das
Kaufrecht schützt den Käufer künftig länger:
Tritt der Schaden oder Mangel bei einer gekauften
Ware innerhalb von sechs Monaten
ein, muss der Verkäufer beweisen, dass
nicht er, sondern der Kunde für den Missstand
verantwortlich ist. Der Verkäufer haftet
künftig auch für Angaben des Herstellers.
Dem umweltbewussten Verbraucher soll
eine einheitliche Kennzeichnung für Ökolebensmittel
helfen, die bereits auf dem Markt
ist. Sie wird nun durch ein Gesetz gestärkt.
Danach gelten für das Bio-Siegel die gleichen
Strafandrohungen wie bei einem Verstoß
gegen die EU-Ökoverordnung. Bei vorsätzlichem
Missbrauch droht ein Jahr Haft.
Auch die EU kümmert sich um Verbraucherschutz:
Sie hat zum Jahreswechsel die Regeln
für die Etikettierung von Rindfleisch
verschärft. Vom neuen Jahr an muss zusätzlich
zum Ort der Schlachtung und der Zerlegung
auch genau angegeben werden, wo die
Tiere geboren und gemästet wurden.
- Schutz vor Gewalt. Gestärkt hat die Koalition
auch die Rolle der Schwachen: Nach
dem neuen Gewaltschutzgesetz gilt für
Frauen und Kinder, die Opfer häuslicher Gewalt
werden, künftig der Grundsatz: "Der
Schläger geht, das Opfer bleibt." Danach
müssen nicht mehr die Frauen den gemeinsamen
Haushalt verlassen. Sie können künftig
per Eilanordnung leichter vor Gericht
durchsetzen, dass sie die gemeinsame Wohnung
alleine nutzen können.
- Ohne Alkohol. Und auch an jeder Getränkekarte
einer Kneipe oder Gaststätte wird
sich der Gestaltungswille von Regierung
und Bundestag im vergangenen Jahr ablesen
lassen: Wirte müssen künftig mindestens
ein alkoholfreies Getränk ausschenken, das
eindeutig billiger ist als das günstigste alkoholische
Getränk.
Asche zu Asche
Wie die Steuern auf Zigaretten und Benzin steigen
Alle Verbraucher müssen im neuen Jahr
tiefer in die Tasche greifen - und zwar für
die nächste Stufe der Ökosteuer sowie die
Anhebung der Tabak- und Versicherungssteuer.
- Ökosteuer. Am 1. Januar tritt die vierte
von fünf Ökosteuer-Stufen in Kraft. Wie
in den beiden Vorjahren wird die Steuer
um 3,07 Cent (6 Pfennig) je Liter Sprit und
um 0,26 Cent (0,5 Pfennig) je Kilowattstunde
Strom angehoben. Der Fiskus verlangt
dann beim Strom 1,79 Cent, bei
Benzin 62,38 Cent und für schwefelarmen
Dieselkraftstoff 43,97 Cent. Die Steuer auf
Heizöl wird nicht erhöht. Die Ökosteuer-Einnahmen
fließen fast vollständig in die
gesetzliche Rentenkasse, um auf diese
Weise den Anstieg der Lohnnebenkosten
zu bremsen.
- Tabak- und Versicherungssteuer. Die
Tabaksteuer wird Anfang 2002 und 2003
jeweils um einen Cent je Zigarette erhöht.
Zudem steigt der Steuersatz bei der Schaden-
und Unfallversicherung von 15 auf
16 Prozent und der Steuersatz für Feuerversicherungen
von 10 auf 11 Prozent.
Die Einnahmen von rund 1,5 Milliarden
Euro (drei Milliarden Mark) will die Bundesregierung
zur Bekämpfung des Terrorismus verwenden.
TSP
Neue Rente und alter Beitragssatz
Die Alterssicherung bekommt
eine zweites Fundament
- Private Altersvorsorge. Die neue zusätzliche
kapitalgedeckte Altersvorsorge ("Riester-Rente")
soll das Absinken des gesetzlichen
Rentenniveaus abfedern. Zum Aufbau
dieses zweiten Fundaments der Alterssicherung
stellt der Staat Fördermittel in Milliardenhöhe
bereit. Im Jahr 2002 erhält die
Höchstförderung, wer einen geprüften Altersvorsorgevertrag
abschließt und dafür ein
Prozent seines rentenversicherungspflichtigen
Einkommens zurücklegt. Dieser vom
Staat geförderte Vorsorgebeitrag steigt bis
zum Jahr 2008 auf vier Prozent des Einkommens
an. Der gesamte Altersvorsorgeaufwand
setzt sich aus den Eigenbeiträgen und
den staatlichen Zulagen zusammen. Je mehr
Kinder eine Familie hat, desto höher ist die
staatliche Förderung. Werden vier Prozent
des Einkommens angespart, beträgt die
jährliche Zulage am Ende pro Kind 185 Euro
(361,83 Mark). Die Eigenvorsorge ist freiwillig,
aber dennoch empfehlenswert, weil nur
mit ihr künftige Rentenlücken ausgeglichen
werden können.
- Kindererziehungszeiten. Wer Kinder erzieht,
bekommt diese Zeit künftig bei der
Rente höher angerechnet. Vater oder Mütter,
die wegen der Kinderbetreuung nur
Teilzeit arbeiten und deswegen unterdurchschnittlich
verdienen, erhalten ihr individuelles
Entgelt rentenrechtlich bis zum Durchschnittseinkommen
aufgewertet. Diese Regelung
gilt - aus finanziellen Gründen -
aber nur für Kinder, die nach 1992 geboren
wurden.
- Hinterbliebenenrente. Einschnitte werden
bei den Hinterbliebenenrenten wirksam,
sofern die Partner jünger als 40 Jahre
sind; Die Witwen- und Witwerrente wird in
künftigen Fällen von 60 auf 55 Prozent gesenkt.
Sind Kinder vorhanden, gibt es aber
zusätzliche Renten-Entgeltpunkte.
- Beitragssatz. Der Beitragssatz zur gesetzlichen
Rentenversicherung bleibt zum 1. Januar
2002 unverändert bei 19,1 Prozent. Die
ursprünglich geplante leichte Absenkung
auf 19,0 Prozent musste die Regierung wegen
der Einnahmeausfälle bei den Rentenkassen
fallen lassen, die durch die schwache
Konjunktur und den schlechten Arbeitsmarkt
bedingt waren.
- Beitragspflicht. Die Beitragsbemessungsgrenzen,
bis zu denen Arbeitseinkommen
der Sozialversicherungspflicht unterliegen,
werden angehoben und erstmals in Euro
festgesetzt: Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung
im Westen auf 4500 Euro
oder 8801 Mark (bislang 4448 Euro oder
8700 Mark) monatlich. In den neuen Ländern
liegt der Wert künftig bei 3750 Euro
(bislang umgerechnet 3732 Euro). In der gesetzlichen
Kranken- und Pflegeversicherung
steigt die Bemessungsgrenze von derzeit
6525 Mark oder 3336 Euro auf 3375 Euro im
Monat. Die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen
erfolgt entsprechend der
durchschnittlichen Entwicklung der Einkommen.
Diese stiegen im Jahr 2000 um 1,4
Prozent in den alten und um 1,6 Prozent in
den neuen Ländern.
Martin Gehlen
© Der Tagesspiegel, 2001-12-31. 2002-01-18