Neuerungen zum 1. Januar 1999
Das Jahr 1999 bringt den Bundesbürgern
vom 1. Januar an zahlreiche Änderungen. So
hat die rot-grüne Bundesregierung eine Reihe
von Korrekturen in der Arbeits-, Sozial-
und Gesundheitspolitik beschlossen. Die
meisten Gesetzesänderungen sind bereits
von Bundestag und Bundesrat verabschiedet.
Andere, darunter auch die Gegenfinanzierung
der Steuerreform, sollen erst im
Frühjahr das Parlament passieren, aber
rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten.
Im folgenden einige Neuregelungen:
Renten- und Arbeitslosenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen
Renten- und Arbeitslosenversicherung
steigen erneut, in Westdeutschland
von monatlich 8400 auf 8500 Mark, in den
neuen Ländern von 7000 auf 7200 Mark. In
der knappschaftlichen Rentenversicherung
werden die Kappungsgrenzen für die Beiträge
im Westen von 10300 auf 10400 Mark,
im Osten von 8600 auf 8800 Mark erhöht.
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung
soll von 20,3 auf 19,5 Prozent vom Bruttogehalt
sinken. Diese Entlastung ist erst zum 1.
April - zusammen mit dem Inkrafttreten der
ersten Stufe der Ökosteuer - vorgesehen.
Ausgesetzt werden die zunächst zum 1. Januar
vorgesehenen Verschlechterungen des
Rentenreformgesetzes (Einstieg in eine Rentenniveauabsenkung,
Einschnitte bei Berufs-
und Erwerbsunfähigkeitsrenten).
Kranken- und Pflegeversicherung
Die Bemessungsgrenzen für die Beiträge zur gesetzlichen
Kranken- und Pflegeversicherung
werden im Westen von 6300 auf 6375 Mark
angehoben, in den neuen Ländern von 5250
auf 5400 Mark. Die Zuzahlungen zu Medikamenten
werden von neun, elf und 13 Mark
auf acht, neun und zehn Mark gesenkt.
Chronisch Kranke werden von Zuzahlungen
freigestellt, wenn sie zuvor ein Jahr lang ein
Prozent ihres Einkommens für die Behandlung
aus eigener Tasche zugeschossen haben.
Der für Sitzungen beim Psychotherapeuten
vorgesehene Eigenbeitrag des Patienten
von zehn Mark je Stunde entfällt.
Das Krankenhausnotopfer von 20 Mark je
Kassenmitglied wird 1999 nicht erhoben.
Zahnersatz als Kassenleistung gibt es wieder
auch für nach 1978 Geborene. Wer vorbeugend
regelmäßig zum Zahnarzt geht, bekommt
einen Bonus von bis zu 15 Prozent.
Kündigungsschutz
Der volle Kündigungsschutz
für Arbeitnehmer wird wieder
hergestellt und gilt künftig auch wieder für
Kleinbetriebe ab fünf (bisher: zehn) Mitarbeitern.
Lohnfortzahlung
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bei Kuren beträgt
wieder 100 Prozent, allerdings ohne Anrechnung
von Überstunden.
Vermögensbildung
Die Einkommensgrenzen für die Sparzulage bei Arbeitnehmern
erhöhen sich von 27000/54000 (Ledige/Verheiratete)
auf 35000/70000 Mark.
Die Sparzulage für Beteiligungen am Produktivvermögen
im Höchstbetrag von jährlich
800 Mark wird auf 20 (Ostdeutschland:
25) Prozent verdoppelt. Daneben unterstützt
der Staat Bausparer bis zu einer Summe
von 936 Mark im Jahr mit einer zehnprozentigen
Förderung. Ein Arbeitnehmer,
der beide Möglichkeiten der Ersparnisbildung
voll ausnutzt, kann statt wie bisher 94
künftig 254 (Ost: 294) Mark Sparzulage einstreichen.
Euro-Führerschein
Neu eingeführt wird der Euro-Führerschein im Scheckkartenformat.
Er ist fälschungssicher und kostet bei
Neuerteilung 65 Mark. Bisherige Führerscheine
bleiben weiterhin in vollem Umfang
und zeitlich unbegrenzt gültig. Man kann sie
aber für 45 Mark in das europaweit gültige
Dokument umschreiben lassen. Die Einführung
des Euro-Führerscheins bringt eine
neue Einteilung der Fahrerlaubnis-Kategorien
mit sich. An die SteIle der bisherigen
Klassen eins bis drei treten die Klassen "A"
(Motorräder) bis "E" (Kraftfahrzeuge mit
Anhänger). Wer den neuen Führerschein erwirbt,
darf mit der Fahrerlaubnis für Personenwagen
aber nur noch Kraftfahrzeuge bis
3,5 statt 7,5 Tonnen Gesamtgewicht steuern.
Verkehrssünder
Verkehrssünder, die
schon öfter aufgefallen sind, können künftig
durch Nachschulungen zwei bis vier Punkte
im Flensburger Verkehrszentralregister tilgen.
Wem mit 18 Flensburg-Punkten dennoch
Führerscheinentzug droht, der kann
das durch Aufbauseminare und verkehrspsychologische
Beratung abwenden.
Zwangsvollstreckungen
Verfahrensabläufe werden gestrafft und beschleunigt,
Kompetenzen vom Vollstreckungsgericht
auf den Gerichtsvollzieher verlagert. Dieser
darf künftig auch den Offenbarungseid entgegennehmen.
Besondere Klagenotwendigkeiten
fallen weg. Es sollen mehr Ratenzahlungen
gewährt werden können.
Betreuungsrecht
Mit der Gesetzesänderung soll die ehrenamtliche Betreuung von
Menschen durch Anhebung der Aufwandspauschale
auf 600 Mark gefördert werden.
Minderjährigen-Haftung
Die Haftung von Minderjährigen für von ihren Eltern begründete
Verbindlichkeiten wird auf den
Bestand des bei Eintritt der Volljährigkeit
vorhandenen Vermögens beschränkt.
GWB-Novelle
Ein neues Kartellrecht verbessert die Fusionskontrolle in Deutschland.
Großunternehmen müssen sich nach dem
neuen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) Zusammenschlüsse schon
im voraus vom Kartellamt genehmigen lassen.
Die Reform verbietet die Bildung von
Kartellen und nicht erst ihre Praktizierung.
Zudem soll die Konzentration im Handel gebremst
werden. Dann ist es Unternehmen
untersagt, Waren unter dem Einstandspreis
zu verkaufen, um mißliebige Wettbewerber
vom Markt zu drängen. Geht das Kartellamt
aufgrund einer Anzeige wegen des Verdachts
auf Mißbrauch einer marktbeherrschenden
Stellung vor, darf es den Anzeigenerstatter
künftig anonym halten.
Insolvenzrecht
Für zwei Millionen überschuldete
Bundesbürger gibt es mit der neuen
Insolvenzordnung erstmals die Möglichkeit
des Privatkonkurses und so die Chance
für einen wirtschaftlichen Neuanfang. Zunächst
muß ein Schuldner versuchen, innerhalb
von sechs Monaten eine Einigung mit
seinen Gläubigern herbeizuführen. Wenn
der außergerichtliche Einigungsversuch
fehlschlägt, kann er beim Amtsgericht ein
Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung
beantragen. Es folgt eine sieben Jahre
währende Periode des "Wohlverhaltens". In
dieser Zeit wird der pfändbare Teil des Einkommens
an einen Treuhänder abgeführt,
der ihn an die Gläubiger verteilt. Wer vor
1997 zahlungsunfähig war, hat eine Wohlverhaltensperiode
von fünf Jahren. Danach
erklärt das Amtsgericht den Betroffenen für
schuldenfrei. Auch für Unternehmen gibt es
ein neues Instrument, um zahlungsunfähige
Betriebe zu erhalten. Bisher wurden drei
Viertel aller Anträge mangels Masse abgewiesen.
Nun können Betriebe schon bei drohender
Zahlungsunfähigkeit zum Konkursrichter
gehen, wenn die Finanzmasse noch
nicht völlig aufgebraucht ist.
Diäten
Bundestagsabgeordnete bekommen zu ihrem jetzigen Gehalt von etwa
12350 Mark im Monat 525 Mark hinzu.
Beamtenversorgung
Mit dem Versorgungsreformgesetz soll das eigenständige
Alterssicherungssystem der Beamtenversorgung
langfristig gesichert werden. Kernstück
ist die Regelung zur Bildung von Versorgungsrücklagen
bei Bund und Ländern,
die durch die Neuordnung des Zulagenwesens
ergänzt wird.
Euro
Zum 1999-01-01 wird in elf Ländern der Europäischen Union
der Euro als gemeinsame Währung eingeführt,
zunächst nur im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Banknoten und
Münzen werden erst ab 2002-01-01 ausgegeben.
Der Umrechnungskurs 1 Euro = 1,95583 D-Mark wurde verbindlich und
unwiderruflich festgesetzt. Der flexible Kurs des Euro zum US-Dollar
lag zunächst etwa bei 1 Euro = 1,17 US-$.
Ökosteuer zum 1999-04-01
Zum 1999-04-01 ist die Einführung folgender Steuersätze
geplant: 6 Pf pro Liter Benzin, 4 Pf pro Liter Heizöl,
0,32 Pf pro kWh Gas und 2 Pf pro kWh Strom. Das produzierende
Gewerbe soll nur mit einem Fünftel dieses Steuersatzes belastet
werden, für energieintensive Branchen ist darüber hinaus
ein Spitzenausgleich vorgesehen. Diese Steuer soll zur Finanzierung
der Senkung des Rentenbeitragssatzes um 0,8 Punkte auf 19,5 Prozent dienen.
Ergänzung 1999-03-04: Bei Nachtspeicherheizungen und für
die Bahn gibt es einen reduzierten Satz von 1 Pf pro kWh Strom.
Geringfügige Beschäftigung
Geplant ist eine Erhöhung der Verdienstgrenze auf einheitlich
630 DM (alte und neue Länder). Anstelle einer Pauschalsteuer
sollen Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden
(10 Prozent für die Krankenversicherung, 12 Prozent für die
Rentenversicherung), ohne daß dem Arbeitnehmer hieraus
Leistungsansprüche erwachsen. Bei freiwilliger Eigenbeteiligung
(mit dann 7,5 Prozent) hat der Arbeitnehmer allerdings die Möglichkeit,
einen (kleinen) Rentenanspruch zu erwerben. Das
Beschäftigungsverhältnis soll für den Arbeitnehmer
steuerfrei sein, sofern er keine weiteren Einkünfte hat.
Ergänzung 1999-03-05: Ein minimaler Anspruch auf Altersrente
soll nun auch ohne freiwillige Eigenbeteiligung des Arbeitnehmers
entstehen. Das Gesetz soll zum 1999-04-01 in Kraft treten.
Quelle: dpa/AFP, Der Tagesspiegel, 1998-12-29, 1998-12-30.
Ergänzt 1999-03-06.