Neuerungen zum 1. Januar 1999

Das Jahr 1999 bringt den Bundesbürgern vom 1. Januar an zahlreiche Änderungen. So hat die rot-grüne Bundesregierung eine Reihe von Korrekturen in der Arbeits-, Sozial- und Gesundheitspolitik beschlossen. Die meisten Gesetzesänderungen sind bereits von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Andere, darunter auch die Gegenfinanzierung der Steuerreform, sollen erst im Frühjahr das Parlament passieren, aber rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten. Im folgenden einige Neuregelungen:

Renten- und Arbeitslosenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen erneut, in Westdeutschland von monatlich 8400 auf 8500 Mark, in den neuen Ländern von 7000 auf 7200 Mark. In der knappschaftlichen Rentenversicherung werden die Kappungsgrenzen für die Beiträge im Westen von 10300 auf 10400 Mark, im Osten von 8600 auf 8800 Mark erhöht. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung soll von 20,3 auf 19,5 Prozent vom Bruttogehalt sinken. Diese Entlastung ist erst zum 1. April - zusammen mit dem Inkrafttreten der ersten Stufe der Ökosteuer - vorgesehen. Ausgesetzt werden die zunächst zum 1. Januar vorgesehenen Verschlechterungen des Rentenreformgesetzes (Einstieg in eine Rentenniveauabsenkung, Einschnitte bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten).

Kranken- und Pflegeversicherung

Die Bemessungsgrenzen für die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden im Westen von 6300 auf 6375 Mark angehoben, in den neuen Ländern von 5250 auf 5400 Mark. Die Zuzahlungen zu Medikamenten werden von neun, elf und 13 Mark auf acht, neun und zehn Mark gesenkt. Chronisch Kranke werden von Zuzahlungen freigestellt, wenn sie zuvor ein Jahr lang ein Prozent ihres Einkommens für die Behandlung aus eigener Tasche zugeschossen haben. Der für Sitzungen beim Psychotherapeuten vorgesehene Eigenbeitrag des Patienten von zehn Mark je Stunde entfällt. Das Krankenhausnotopfer von 20 Mark je Kassenmitglied wird 1999 nicht erhoben. Zahnersatz als Kassenleistung gibt es wieder auch für nach 1978 Geborene. Wer vorbeugend regelmäßig zum Zahnarzt geht, bekommt einen Bonus von bis zu 15 Prozent.

Kündigungsschutz

Der volle Kündigungsschutz für Arbeitnehmer wird wieder hergestellt und gilt künftig auch wieder für Kleinbetriebe ab fünf (bisher: zehn) Mitarbeitern.

Lohnfortzahlung

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bei Kuren beträgt wieder 100 Prozent, allerdings ohne Anrechnung von Überstunden.

Vermögensbildung

Die Einkommensgrenzen für die Sparzulage bei Arbeitnehmern erhöhen sich von 27000/54000 (Ledige/Verheiratete) auf 35000/70000 Mark. Die Sparzulage für Beteiligungen am Produktivvermögen im Höchstbetrag von jährlich 800 Mark wird auf 20 (Ostdeutschland: 25) Prozent verdoppelt. Daneben unterstützt der Staat Bausparer bis zu einer Summe von 936 Mark im Jahr mit einer zehnprozentigen Förderung. Ein Arbeitnehmer, der beide Möglichkeiten der Ersparnisbildung voll ausnutzt, kann statt wie bisher 94 künftig 254 (Ost: 294) Mark Sparzulage einstreichen.

Euro-Führerschein

Neu eingeführt wird der Euro-Führerschein im Scheckkartenformat. Er ist fälschungssicher und kostet bei Neuerteilung 65 Mark. Bisherige Führerscheine bleiben weiterhin in vollem Umfang und zeitlich unbegrenzt gültig. Man kann sie aber für 45 Mark in das europaweit gültige Dokument umschreiben lassen. Die Einführung des Euro-Führerscheins bringt eine neue Einteilung der Fahrerlaubnis-Kategorien mit sich. An die SteIle der bisherigen Klassen eins bis drei treten die Klassen "A" (Motorräder) bis "E" (Kraftfahrzeuge mit Anhänger). Wer den neuen Führerschein erwirbt, darf mit der Fahrerlaubnis für Personenwagen aber nur noch Kraftfahrzeuge bis 3,5 statt 7,5 Tonnen Gesamtgewicht steuern.

Verkehrssünder

Verkehrssünder, die schon öfter aufgefallen sind, können künftig durch Nachschulungen zwei bis vier Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister tilgen. Wem mit 18 Flensburg-Punkten dennoch Führerscheinentzug droht, der kann das durch Aufbauseminare und verkehrspsychologische Beratung abwenden.

Zwangsvollstreckungen

Verfahrensabläufe werden gestrafft und beschleunigt, Kompetenzen vom Vollstreckungsgericht auf den Gerichtsvollzieher verlagert. Dieser darf künftig auch den Offenbarungseid entgegennehmen. Besondere Klagenotwendigkeiten fallen weg. Es sollen mehr Ratenzahlungen gewährt werden können.

Betreuungsrecht

Mit der Gesetzesänderung soll die ehrenamtliche Betreuung von Menschen durch Anhebung der Aufwandspauschale auf 600 Mark gefördert werden.

Minderjährigen-Haftung

Die Haftung von Minderjährigen für von ihren Eltern begründete Verbindlichkeiten wird auf den Bestand des bei Eintritt der Volljährigkeit vorhandenen Vermögens beschränkt.

GWB-Novelle

Ein neues Kartellrecht verbessert die Fusionskontrolle in Deutschland. Großunternehmen müssen sich nach dem neuen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Zusammenschlüsse schon im voraus vom Kartellamt genehmigen lassen. Die Reform verbietet die Bildung von Kartellen und nicht erst ihre Praktizierung. Zudem soll die Konzentration im Handel gebremst werden. Dann ist es Unternehmen untersagt, Waren unter dem Einstandspreis zu verkaufen, um mißliebige Wettbewerber vom Markt zu drängen. Geht das Kartellamt aufgrund einer Anzeige wegen des Verdachts auf Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vor, darf es den Anzeigenerstatter künftig anonym halten.

Insolvenzrecht

Für zwei Millionen überschuldete Bundesbürger gibt es mit der neuen Insolvenzordnung erstmals die Möglichkeit des Privatkonkurses und so die Chance für einen wirtschaftlichen Neuanfang. Zunächst muß ein Schuldner versuchen, innerhalb von sechs Monaten eine Einigung mit seinen Gläubigern herbeizuführen. Wenn der außergerichtliche Einigungsversuch fehlschlägt, kann er beim Amtsgericht ein Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung beantragen. Es folgt eine sieben Jahre währende Periode des "Wohlverhaltens". In dieser Zeit wird der pfändbare Teil des Einkommens an einen Treuhänder abgeführt, der ihn an die Gläubiger verteilt. Wer vor 1997 zahlungsunfähig war, hat eine Wohlverhaltensperiode von fünf Jahren. Danach erklärt das Amtsgericht den Betroffenen für schuldenfrei. Auch für Unternehmen gibt es ein neues Instrument, um zahlungsunfähige Betriebe zu erhalten. Bisher wurden drei Viertel aller Anträge mangels Masse abgewiesen. Nun können Betriebe schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit zum Konkursrichter gehen, wenn die Finanzmasse noch nicht völlig aufgebraucht ist.

Diäten

Bundestagsabgeordnete bekommen zu ihrem jetzigen Gehalt von etwa 12350 Mark im Monat 525 Mark hinzu.

Beamtenversorgung

Mit dem Versorgungsreformgesetz soll das eigenständige Alterssicherungssystem der Beamtenversorgung langfristig gesichert werden. Kernstück ist die Regelung zur Bildung von Versorgungsrücklagen bei Bund und Ländern, die durch die Neuordnung des Zulagenwesens ergänzt wird.

Euro

Zum 1999-01-01 wird in elf Ländern der Europäischen Union der Euro als gemeinsame Währung eingeführt, zunächst nur im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Banknoten und Münzen werden erst ab 2002-01-01 ausgegeben. Der Umrechnungskurs 1 Euro = 1,95583 D-Mark wurde verbindlich und unwiderruflich festgesetzt. Der flexible Kurs des Euro zum US-Dollar lag zunächst etwa bei 1 Euro = 1,17 US-$.

Ökosteuer zum 1999-04-01

Zum 1999-04-01 ist die Einführung folgender Steuersätze geplant: 6 Pf pro Liter Benzin, 4 Pf pro Liter Heizöl, 0,32 Pf pro kWh Gas und 2 Pf pro kWh Strom. Das produzierende Gewerbe soll nur mit einem Fünftel dieses Steuersatzes belastet werden, für energieintensive Branchen ist darüber hinaus ein Spitzenausgleich vorgesehen. Diese Steuer soll zur Finanzierung der Senkung des Rentenbeitragssatzes um 0,8 Punkte auf 19,5 Prozent dienen. Ergänzung 1999-03-04: Bei Nachtspeicherheizungen und für die Bahn gibt es einen reduzierten Satz von 1 Pf pro kWh Strom.

Geringfügige Beschäftigung

Geplant ist eine Erhöhung der Verdienstgrenze auf einheitlich 630 DM (alte und neue Länder). Anstelle einer Pauschalsteuer sollen Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden (10 Prozent für die Krankenversicherung, 12 Prozent für die Rentenversicherung), ohne daß dem Arbeitnehmer hieraus Leistungsansprüche erwachsen. Bei freiwilliger Eigenbeteiligung (mit dann 7,5 Prozent) hat der Arbeitnehmer allerdings die Möglichkeit, einen (kleinen) Rentenanspruch zu erwerben. Das Beschäftigungsverhältnis soll für den Arbeitnehmer steuerfrei sein, sofern er keine weiteren Einkünfte hat. Ergänzung 1999-03-05: Ein minimaler Anspruch auf Altersrente soll nun auch ohne freiwillige Eigenbeteiligung des Arbeitnehmers entstehen. Das Gesetz soll zum 1999-04-01 in Kraft treten.



Quelle: dpa/AFP, Der Tagesspiegel, 1998-12-29, 1998-12-30. Ergänzt 1999-03-06.