Das Jahr 1998 startet mit der Senkung des Solidaritätszuschlags von 7,5 auf 5,5 Prozent und einer leichten Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages. Auf der anderen Seite kommt es nach dem 1. Januar auch zu Einschnitten, etwa der Anrechnung von Einkommen beim Arbeitslosengeld. Bei unveränderten Sozialbeiträgen von über 41 Prozent überwiegen zunächst die Entlastungen. Der Ermäßigung des Solidar-Zuschlags (mit einem Umfang von insgesamt 7,1 Milliarden Mark) steht jedoch zum 1. April die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 15 auf 16 Prozent gegenüber (Gesamtvolumen: zehn bis elf Milliarden Mark). Sie verhindert, daß der Beitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung von jetzt 20,3 auf sonst 21,0 Prozent steigt. Die große zweistufige Steuerreform für 1998/99 kommt mangels Einigung von Koalition und SPD nicht zustande. Die Gewerbekapitalsteuer entfällt, nachdem Anfang 1997 bereits die Vermögensteuer abgeschafft worden war. Durchgreifende Änderungen zugunsten des Verbrauchers gibt es durch die Liberalisierung der Telekommunikation mit der Hoffnung auf Gebührensenkungen beim Telefonieren, Faxen und Online-Surfen. In den neuen Ländern endet das mit der Vereinigung geschaffene Übergangsmietrecht. Einige Veränderungen im einzelnen:
Der steuerliche Grundfreibetrag wird um 270 Mark auf jährlich 12365 Mark für Ledige und um 540 Mark auf 24731 Mark für Verheiratete angehoben. Sie wirkt sich vor allem bei unteren Einkommensgruppen aus.
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt wie 1997 bei 20,3 Prozent, der Beitragssatz zur knappschaftlichen Rentenversicherung bei 26,9 Prozent. Der Bundeszuschuß zur Rentenversicherung erhöht sich um 9,6 Milliarden Mark. Zur Finanzierung steigt die Mehrwertsteuer ab 1. April 1998 von 15 auf 16 Prozent.
Sie steigen in Westdeutschland. Die Bemessungsgrenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung klettert von 8200 auf 8400 Mark monatlich. Bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Bemessungsgrenze von 6150 auf 6300 Mark monatlich. Die Grenze für sozialbeitragsfreie Beschäftigung steigt von 610 auf 620 Mark. In Ostdeutschland sinken die Bemessungsgrenzen erstmals, weil Löhne und Gehälter im Vergleich zu Westdeutschland geringer angestiegen sind. Bei Renten- und Arbeitslosenversicherung geht die Grenze von 7100 auf 7000 monatlich zurück. Bei Kranken- und Pflegeversicherung geht die Monatsgrenze von 5325 auf 5250 Mark zurück. Die Obergrenze für geringfügige Beschäftigung ohne Sozialbeitrag bleibt bei 520 Mark.
Die Kontrollen für die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer auf deutschen Baustellen werden verstärkt. Die Arbeitgeber müssen die erforderlichen Unterlagen über die Einhaltung der Mindestbedingungen bei Lohn und Urlaub auch auf der Baustelle bereithalten. Der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen das Entsendegesetz steigt von 100000 auf 500000 Mark.
Statt der bisherigen prozentualen gibt es jetzt feste Zuschüsse. Die Abrechnung für Zahnersatz erfolgt direkt zwischen Zahnarzt und Patient. Der Versicherte muß sich den Zuschuß von der Krankenkasse holen. Durch die Neuregelung werden Totalprothesen und längere Brücken für den Kassenpatienten preisgünstiger als bisher. Bei Kronen und komplizierten Krone-Brücken-Kombinationen zahlt er aber künftig zu. Der Patientenanteil an der mit Kunststoff verblendeten Krone steigt in Westdeutschland von 214 auf 244 Mark, in Ostdeutschland um 44 auf 236 Mark. Unverblendete Kronen kosten den Patienten in Westdeutschland statt 184 nun 212 Mark, in Ostdeutschland steigt der Eigenanteil von 165 auf 204 Mark. Sozial schwache Patienten können durch eine Härtefallklausel prothetische Versorgung ohne eigene Zuzahlung erhalten.
Privatversicherte bekommen ab 1. Januar vom Arbeitgeber die Hälfte des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung. Bisher war die Hälfte des durchschnittlichen Höchstbeitrages maßgeblich. Die Neuregelung soll unnötigen Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber beseitigen.
Geldleistungen: Die Arbeitsämter zahlen ab Januar Geldleistungen grundsätzlich nur noch einmal im Monat nachträglich aus. Dies gilt auch für Arbeitslosengeld und -hilfe, Altersübergangsgeld, Eingliederungshilfe sowie Unterhaltsgeld, deren Leistungen vor dem 30. Juni 1997 bewilligt wurden. Wer sein Geld per Zahlungsanweisung oder Postbaranweisung bekommt, muß die Kosten dafür künftig selber tragen. Es wird empfohlen, ein Girokonto einzurichten.
Persönliche Meldung: Arbeitslose müssen spätestens alle drei Monate ihre persönliche Arbeitslos-Meldung erneuern, um weiter Arbeitslosengeld oder -hilfe zu erhalten. Telefonische Meldung genügt nicht. Er darf nur bei Krankheit (mit Attest) oder bei Bezug von Unterhalts- oder Übergangsgeld sowie Teilnahme an einer Trainingsmaßnahme um bis zu sechs Wochen verschoben werden.
Anspruch auf Arbeitslosengeld: Nur Zeiten, in denen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet wurden, ergeben in Zukunft einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Davon betroffen sind vor allem Bezieher von Sozialleistungen wie Erziehungsgeld oder Unterhaltsgeld. Allerdings können diese Gruppen den nötigen Nachweis eines mindestens einjährigen versicherungspflichtigen Jobs künftig leichter erbringen. Die Rahmenfrist von drei Jahren vor der Arbeitslosigkeit verlängert sich nämlich für Personen, die ein Kind erzogen oder Unterhaltsgeld bekommen haben, die selbständig waren oder Angehörige gepflegt haben,
Anrechnung von Nebeneinkommen: Wer Arbeitslosengeld oder -hilfe bezieht und eine Beschäftigung von weniger als 15 Wochenstunden ausübt, muß sich diese Einnahmen künftig anders als bisher auf die Leistungen des Arbeitsamtes anrechnen lassen. Bei einer Beschäftigung von 15 Wochenstunden oder mehr gilt man nicht mehr als arbeitslos. Dies ist auch dann der Fall, wenn mehrere Jobs zusammen 15 Wochenstunden ergeben. Für die Anrechnung eines Nebenverdiensts gilt ein Freibetrag von 20 Prozent des Arbeitslosengeldes. Beispiel: Bei 2000 Mark Arbeitslosengeld darf der Verdienst bei 400 Mark liegen. Was darüber hinaus geht, wird vom Arbeitslosengeld abgezogen.
Persönliche Erreichbarkeit: Anders als bisher müssen Empfänger von Arbeitslosengeld oder -hilfe nicht mehr zur üblichen Zeit des Posteingangs in ihrer Wohnung erreichbar sein. Sie müssen aber täglich einmal die Briefpost durchsehen. Wer nicht täglich in seiner Wohnung die Post prüft, muß dem Arbeitsamt rechtzeitig eine weitere Aufenthaltsadresse mitteilen. Ein Postnachsendeantrag oder die Beauftragung anderer Personen zur Weiterleitung der Post reichen nicht.
Pflicht zur Eigeninitiative: Für den Anspruch auf Leistungen des Arbeitsamtes reicht es künftig nicht mehr aus, daß Erwerbslose die Beschäftigungssuche allein dem Amt überlassen. Darüber hinaus ist Eigeninitiative bei der Jobsuche zwingend notwendig. Auf Verlangen sind entsprechende Bemühungen nachzuweisen.
Teilarbeitslosengeld: Das Teilarbeitslosengeld wird erstmals eingeführt. Es soll Arbeitnehmern, die eine von mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen verlieren, einen Ersatz für das ausfallende Entgelt bieten. Voraussetzung ist unter anderem, daß der Betroffene innerhalb von zwei Jahren vor Beginn der teilweisen Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate lang eine weitere versicherungspflichtige Stelle hatte.
Änderung beim Unterhaltsrecht: Die Hürden für Unterhaltsgeld, gezahlt während einer Maßnahme zur beruflichen Weiterbildung, werden gesenkt. Waren bisher für den Anspruch zwei Jahre beitragspflichtige Beschäftigung innerhalb von drei Jahren nötig, reicht ab Januar ein Jahr. Allerdings ist mit dem Bezug von Unterhaltsgeld kein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr verbunden. Statt dessen steht nach Ende der Weiterbildung für mindestens 90 Tage das sogenannte Anschlußunterhaltsgeld zur Verfügung.
Neuregelungen bei Abfindungen: Abfindungen werden künftig nach Abzug der Steuern auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Der Steuerabzug geschieht nicht individuell, sondern pauschal. Der entsprechende Pauschalsatz wird von der Bundesanstalt für Arbeit noch bestimmt. Neu ist auch die Einführung eines Mindestfreibetrages.
Nach Auslaufen des Mietenüberleitungsgesetzes Ende 1997 gilt ab 1. Januar 1998 auch für die neuen Länder das Vergleichmietensystem. Vermieter dürfen eine Anpassung an die ortsübliche Miete je nach Lage, Größe und Ausstattung fordern, wenn die letzte Erhöhung mindestens ein Jahr zurückliegt. Dabei werden inzwischen erfolgte Wohnaufschläge wegen Modernisierungsinvestitionen des Vermieters oder höheren sonstigen Kosten nicht mitgezählt. Der Mieter muß der Erhöhung zustimmen. Es reicht nicht mehr die Annahme des Vermieters, daß die Zustimmung schon dann gegeben ist, wenn der Mieter ohne Kommentar schon zweimal den höheren Monatsbetrag hat abbuchen lassen. Die Mieten dürfen binnen drei Jahren nicht um mehr als 30 Prozent steigen (Kappungsgrenzen). Der Vermieter darf elf Prozent seiner Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen. Mit großen Mietsprüngen wird derzeit nicht gerechnet. Das Sonderrecht beim Wohngeld läuft erst Ende 1998 aus.
Mit dem neuen Baugesetzbuch und Raumordnungsrecht werden ökonomische, soziale und ökologische Anforderungen in der Bauplanung stärker aufeinander abgestimmt. Zehn Prozent städtebaulicher Planungsvorschriften werden abgebaut. Zur Revitalisierung der Innenstädte wird der großflächige Einzelhandel auf der grünen Wiese durch Raumordnungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfungen erschwert. Die Städtebauförderung wird erstmals im Baugesetzbuch mit den Zielen Stärkung der Innenstädte, Wiederaufbereitung von Brachflächen und Entschärfung städtebaulicher Brennpunkte verankert. Außerdem werden Bebauungspläne, die aus einem Flächennutzungsplan entwickelt werden, von der Gemeinde unmittelbar in Kraft gesetzt.
Für Großgeräte wie Kühlschränke und Waschmaschinen gilt Etikett-Pflicht mit Energie- und Umweltdaten, um den Kunden klar Auskunft über Stromverbrauch, Nutzinhalt, Fassungsvermögen, Wasserverbrauch, Wasch- oder Schleuderwirkung zu geben. An den Effizienzklassen von A bis G soll erkennbar sein, ob ein Gerät sparsam mit Energie umgeht. Auch in Versandhandelskatalogen müssen die wichtigsten Gerätedaten abgedruckt werden. Das Wirtschaftsministerium hat auch die modernen Medien (Internet, Teleshopping, CD-Rom-Angebote) in diese Kennzeichnungspflicht einbezogen.
Die gelbe Post wird schrittweise liberalisiert, der Telekommunikationsmarkt endgültig für den Wettbewerb freigegeben. Mehr als 30 Telefongesellschaften treten gegen die Telekom an. Preis- und Gebührensenkungen beim Telefonieren sind angekündigt. Die Deutsche Post AG behält noch bis Ende 2002 ein Monopol auf Briefsendungen bis 200 Gramm und Massendrucksachen bis 50 Gramm. In einigen Jahren sollen auch die Post AG und die Postbank AG an die Börse gehen. Der nächste Börsengang der Deutschen Telekom AG ist noch nicht absehbar, obwohl der Bund zur Sanierung seiner Haushalte 1997 und 1998 im Rahmen seiner Privatisierungspolitik bereits vorab Anteile an die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau verkauft.
| Tarif | ab März 1998 | alt |
| Kurzstrecke Berlin | 2,50 | 2,50 |
| Berlin A - B | 3,90 | 3,60 |
| Berlin B - Umland C | 3,90 | 3,60 |
| Berlin und Umland A - B - C | 4,20 | 3,90 |
| Tageskarte A - B / B - C | 7,80 | 7,50 |
| Tageskarte A - B - C | 8,50 | 8,50 |
| Jahreskarte Standard A - B | 941,00 | 890,00 |
| Jahreskarte Standard B - C | 998,00 | 890,00 |
| Jahreskarte Standard A - B - C | 1140,00 | 990,00 |