Neuerungen zum 1. Januar 1997
1. Steuern
- Vermögensteuer: entfällt zum 1997-01-01 völlig.
- Grunderwerbsteuer: Anhebung von 2,0 auf 3,5 Prozent.
- Grundstücke/Betriebe: Die überholten
Einheitswerte werden nicht mehr angewendet.
Bebaute Grundstücke werden künftig nach dem
Ertragswertverfahren mit dem 12,5fachen der durchschnittlichen
Nettokaltmiete der letzten drei Jahre bewertet,
abzüglich einer Alterswertminderung von 0,5 Prozent.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden 20 Prozent auf den
ermittelten Wert aufgeschlagen, bei Industriebauten ist ein
Wertabschlag von 30 Prozent vorgesehen.
Für Betriebsvermögen ist ein Freibetrag von 500000 DM
sowie ein Bewertungsabschlag von 40 Prozent geplant.
- Erbschaftsteuer: Die persönlichen Freibeträge
für erbende Ehegatten werden von 250000 auf 600000 DM
angehoben, für Kinder von 90000 auf 400000 DM. Für
sonstige Erben der Steuerklasse I wird dieser Freibetrag
auf 100000 DM erhöht, bei Steuerklasse II auf 20000 DM und
bei Steuerklasse III auf 10000 DM festgesetzt. Die jeweils
sieben Steuersätze reichen von 7 bis 30 Prozent (Steuerklasse I),
von 12 bis 40 Prozent (Steuerklasse II), bzw. von 17 bis 50 Prozent
(Steuerklasse III).
- Existenzminimum: Eine Anhebung des jetzigen
Grundfreibetrags von 12095 DM für Ledige (für Verheiratete
gilt der doppelte Betrag) auf 12365 DM erfolgt erst 1998.
- Lohnsteuer: Die Abgabegrenze für jährliche
Lohnsteueranmeldungen wird von 1200 auf 1600 angehoben.
- Bausparen: Bausparprämien werden künftig von
den Bausparkassen ausgezahlt, nicht mehr von den Finanzämtern.
- Kundenbindung: Für Sachleistungen von Unternehmen
wie Vielflieger-Gutschriften werden Freibeträge von 2400 DM
pro Jahr eingeführt, auf höhere Beträge werden
2 Prozent Einkommensteuer erhoben.
2. Sozialversicherung
- Die
Beitragsbemessungsgrenzen
in den Sozialversicherungen
werden wie folgt angehoben. Rentenversicherung der Arbeiter
und Angestellten sowie Arbeitslosenversicherung, alte Länder:
von 96000 auf 98400 DM jährlich (monatlich von 8000 auf 8200 DM),
neue Länder: von 81600 auf 85200 DM jährlich (monatlich
von 6800 auf 7100 DM). Knappschaftliche Rentenversicherung,
alte Länder: von 117600 auf 121200 DM jährlich (monatlich
von 9800 auf 10100 DM), neue Länder: von 100800 auf 104400 DM
jährlich (monatlich von 8400 auf 8700 DM).
Krankenversicherung und Pflegeversicherung, alte Länder:
von 72000 auf 73800 DM jährlich (monatlich von 6000 auf 6150 DM),
neue Länder: von 61200 auf 63900 DM jährlich (monatlich von
5100 auf 5325 DM).
- Der Beitragssatz zur Rentenversicherung der Arbeiter und
Angestellten steigt von 19,2 auf 20,3 Prozent.
- Geringfügige Beschäftigung: Die Verdienstgrenzen,
bis zu denen Beschäftigungen von der Sozialversicherungspflicht
befreit sind, steigen von 590 auf 610 DM (alte Länder) bzw. von
500 auf 520 DM (neue Länder).
- Rentenversicherung: Die Altersgrenze für die
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeit
wird in den Jahren 1997 bis 2001 in Monatsschritten von
60 auf 65 Jahre angehoben. Zwar kann auch künftig die
Rente ab Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen
werden, jedoch werden für jeden Monat vorzeitiger
Inanspruchnahme 0,3 Prozent der Rente abgezogen.
Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung, die bisher ab
Vollendung des 16. Lebensjahres und bis zu einer Höchstdauer
von sieben Jahren berücksichtigt wurden, werden nur noch
frühestens vom vollendeten 17. Lebensjahr an und bis zu einer
Höchstdauer von drei Jahren berücksichtigt.
- Kuren sollen grundsätzlich nicht länger als
drei Wochen dauern und im Abstand von mindestens vier (bisher
drei) Jahren gewährt werden. Je Kurwoche werden zwei
Urlaubstage angerechnet. Die tägliche Zuzahlung steigt
(in der Regel) von 12 auf 25 DM in den alten und von 9 auf 20 DM
in den neuen Bundesländern.
- Unfallversicherung: Alle Arbeitsplätze in
Deutschland müssen künftig systematisch auf ihre
Gefahren hin überprüft werden. In Betrieben mit mehr
als zehn Mitarbeitern muß eine "Gefährdungsbeurteilung"
schriftlich festgehalten werden. Deutsche Sicherheitsregeln
gelten auch für in Deutschland tätige Firmen aus
dem Ausland. Der Versicherungsschutz für Schüler und
Kindergartenkinder wird auf Kinder in Krippen oder Horten
sowie Schüler in Betreuungsmaßnahmen vor und nach
dem Unterricht ausgeweitet.
- Alterssicherung der Landwirte: Der monatliche Beitrag
steigt von 311 auf 328 DM in den alten Ländern bzw.
von 265 auf 282 DM in den neuen Ländern.
- Arbeitsförderung: Lohnersatzleistungen
(Arbeitslosengeld etc.) werden 1997 nicht entsprechend der
Lohnentwicklung erhöht.
- Arbeitsbeschaffung: Die Sonderregelungen für
Ostdeutschland sind ausgelaufen. Der Zuschuß beträgt
grundsätzlich zwischen 50 und 75 Prozent des Arbeitsentgelts.
- Ausländische Saisonarbeitnehmer:
Begrenzung der Beschäftigung auf sechs Monate je Betrieb,
ab 1998 fünf Monate.
- Baugewerbe: Es muß mindestens ein Stundenlohn
von 17 DM (alte Bundesländer einschließlich Berlin)
bzw. 15,64 DM (neue Länder) gezahlt werden.
- Gesetzliche Krankenversicherung: Die
Beitragssätze werden um 0,4 Prozentpunkte gesenkt.
Zuschuß zum Zahnersatz bekommen grundsätzlich nur noch
vor 1979 geborene Versicherte. Das nach sechs Wochen
fällige Krankengeld wird um 10 Prozent gekürzt.
Die Zuzahlung zu Medikamenten steigt um je 1 DM.
Der 20-DM-Zuschuß zu Brillengestellen entfällt.
Die Gesundheitsförderungsmaßnahmen der Kassen
werden auf medizinisch Notwendiges reduziert.
3. Mieten (Ost)
- Mieten/Ost: In den neuen Ländern kann eine
Mietanhebung von 5 Prozent als zweite Stufe des
Mietenüberleitungsgesetzes verlangt werden (erste Stufe:
15 Prozent ab August 1995). Dies bezieht sich auf die am
11. Juni 1995 gezahlte Miete und gilt für älteren
Wohnraum, der vor dem 3. Oktober 1990 fertiggestellt wurde.
Ab 1998 soll einheitliches Mietrecht in Deutschland gelten.
- Wohngeld/Ost: Die günstigen Sonderregelungen
für das Wohngeld in den neuen Ländern werden um
etwa 10 Prozent weiter abgebaut.
4. Verkehr
- Bahn: Die Bahn erhöht zum 1997-04-01
die Preise im Personenverkehr. Geplant ist eine Anhebung um
1,4 Prozent, der Kilometerpreis in der 2. Klasse steigt damit
auf etwa 26 Pf. In den neuen Bundesländern
sollten dann die gleichen Preise wie in den alten gelten; zuletzt
lagen sie um etwa 10 Prozent niedriger.
Nach Protesten soll die Preiserhöhung im Osten nunmehr
stufenweise erfolgen, und zwar zunächst um 4,85 %
(statt der ursprünglich geplanten 12,3 %).
Postgebühren
| Produkt | bisher DM | neu DM
|
| Standardbrief | 1,00 | 1,10
|
| Kompaktbrief | 2,00 | 2,20
|
| Großbrief | 3,00 | 3,00
|
| Maxibrief | 4,00 | 4,40
|
| Postkarte | 0,80 | 1,00
|
| Einschreiben | 3,50 | 4,00
|
| Eilzustellung | 9,00 | 10,00
|
| Nachnahme | 3,00 | 3,50
|
Berlin
- Im Gebiet der Verkehrsgemeinschaft Berlin-Brandenburg (VBB)
treten zum 1997-03-01 neue Tarife in Kraft.
Es gibt dann drei Tarifzonen: innerer S-Bahn-Ring (Zone A),
restliches Stadtgebiet mit Ausbuchtungen ins Umland (Zone B)
und das Umland (Zone C). Der Einzelfahrausweis (Gültigkeit
2 Stunden) kostet dann 3,60 DM für 2 Tarifgebiete,
3,90 DM für das Gesamtnetz.
Sammelkarten entfallen.
Änderungen zum 1. Juli 1997
Medikamente werden teurer; die Renten steigen;
Besitzer von Autos ohne Kat müssen tiefer
in die Tasche greifen
Zum 1. Juli treten zahlreiche Änderungen
in Kraft. Kranke müssen sich auf höhere Kosten
einstellen. Rentner bekommen teilweise
mehr Geld. Verbesserungen gibt es beim
Kurzarbeitergeld. Beim Dienstrecht für Beamte
werden Leistungskriterien für Besoldung
und Aufstieg eingeführt. In der Kraftfahrzeug-Steuer
gibt es Vergünstigungen
für besonders schadstoffarme Fahrzeuge:
Krankenversicherung
Die Zuzahlung
zu Arzneimitteln steigt je nach Packungsgröße
auf neun, elf oder 13 Mark, bei Verbandmitteln
pro Verordnung auf neun
Mark. Im Krankenhaus, bei Anschlußrehabilitation
und Mütterkuren muß der Versicherte 17 Mark
im Westen beziehungsweise
14 Mark im Osten selbst tragen. Bei Krankenhaus
und Anschlußrehabilitation ist die
Zuzahlung auf 14 Kalendertage beschränkt.
Bei Rettungseinsatz oder einer Fahrt zur stationären
Behandlung müssen 25 Mark pro
Fahrt zugezahlt werden. Bei Heilmitteln
(Krankengymnastik, Massagen) trägt der
Versicherte 15 Prozent der Kosten. Bei Zahnersatz
und damit verbundener zahnärztlicher
Behandlung muß er bei regelmäßiger
Vorsorge 45 Prozent, sonst 55 Prozent der
Kosten tragen. Alle Mitglieder der Kassen
müssen bis 1999 jährlich 20 Mark "Notopfer"
für die Instandsetzung der Krankenhäuser
überweisen. Zu noch höheren Zuzahlungen
kommt es, wenn Krankenkassen ihren
Beitragssatz nicht stabil halten. Hebt eine
Kasse den Satz an, steigt drei Monate später
die Zuzahlung - und zwar um eine Mark pro
angehobenem Zehntelprozentpunkt oder,
bei prozentualen Zuzahlungen, um einen
Prozentpunkt. Bei solchen Erhöhungen erhält
der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht
und kann mit einer Frist von einem
Monat kündigen und die Kasse wechseln.
Renten
Sie werden in Westdeutschland
um 1,65 Prozent erhöht. In den neuen Bundesländern
beträgt die Erhöhung 5,55 Prozent.
Aber nicht jeder Rentner wird einen
entsprechenden Erhöhungsbetrag auf seinem
Konto finden. In Ostdeutschland werden
die Auffüllbeträge weiterhin mit der
Rentenanpassung verrechnet. Außerdem
wird ab l. Juli für jeden pflichtversicherten
Rentner erstmals der individuelle Beitrag
zur Krankenversicherung berücksichtigt.
Bisher zahlten die Rentner die Hälfte des
durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes
aller gesetzlichen Krankenkassen. Die
andere Hälfte zahlt die Rentenversicherung.
Dieser Satz betrug zuletzt in Westdeutschland
13,4 Prozent, in Ostdeutschland 13,3
Prozent. Rentner, deren Kasse einen niedrigeren
Satz hat, stehen sich ab 1. Juli besser.
Wer seine Kasse wegen des Beitragssatzes
verlassen will, muß bis zum 30. September
1997 kündigen.
Kurzarbeiter
Die Geltungsdauer der auf
15 Monate erweiterten Bezugsfrist für das
Kurzarbeitergeld wird bis zum 31. März
1999 verlängert.
Beamten-Besoldung
Mit dem Dienstrechtsreform-Gesetz
wird für die gut 1,7
Millionen Beamten in Deutschland ein neues
Besoldungssystem wirksam. Der bisherige
automatische Aufstieg alle zwei Jahre in
höhere Dienstaltersstufen entfällt. Künftig
steigt derjenige schneller auf, der mehr leistet.
Die anderen müssen länger in ihrer bisherigen
Stufe ausharren. Gleichzeitig werden
Leistungsprämien eingeführt.
Teilzeit: Aus familiären Gründen kann
künftig Teilzeitarbeit sogar unterhalb des
Stundenvolumens einer halben Stelle vereinbart
werden. Den Ländern wird erlaubt,
im Rahmen eigener Gesetze Beamte auch
von Anfang an nur auf Teilzeitstellen zu beschäftigen.
Kraftfahrzeug-Steuer
Der günstigste
Steuersatz für Autos mit Benzinmotor und
modernster Abgasreinigung liegt für je 100
Kubikzentimeter Hubraum bei zehn (bisher:
13,20) Mark, für Dieselmotoren bei 27
(37,10) Mark. Ihre Besitzer erhalten auch
eine zeitlich befristete Steuerbefreiung. Für
rund die Hälfte der Kfz-Halter in Deutschland
ändert sich nichts: Sie zahlen weiterhin
13,20 Mark je 100 Kubikzentimeter Hubraum.
Zum Teil erheblich teurer werden
etwa 13 Millionen Autos, die wegen ihres
Schadstoffausstoßes bei Ozonalarm Fahrverbot
haben. Für sie steigen die Sätze pro 100
Kubikzentimeter bei Benzinern auf bis zu
41,60 Mark und bei Diesel auf bis zu 65,50 Mark.
Quelle: "Der Tagesspiegel" (Berlin), 1996-12-31, 1997-06-30.
BKi, 1997-01-03, 1997-01-22, 1997-07-07