Neuerungen zum 1. Januar 1996
1. Steuern
- Kindergeld und Kinderfreibetrag werden deutlich
erhöht, jedoch muß man sich künftig für eins
von beiden entscheiden. Für das erste und das zweite Kind gibt
es monatlich 200 DM Kindergeld, für das dritte 300 DM und für
jedes weitere 350 DM. 1997 erhöht es sich für das erste und
das zweite auf 220 DM. Das Kindergeld wird künftig in der Regel
vom Arbeitgeber zusammen mit dem Lohn ausgezahlt. Statt des
Kindergeldes kann der Kinderfreibetrag beantragt werden, der auf
6294 DM angehoben wurde.
- Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
können in der Regel nicht mehr als Werbungskosten geltend
gemacht werden, es sei denn, die Nutzung des Arbeitszimmers macht
nachweislich mehr als 50 Prozent der beruflichen Tätigkeit aus.
Der Höchstbetrag bleibt dann auf 2400 DM beschränkt.
- Bei privater PKW-Nutzung von Geschäftswagen muß
man künftig monatlich 1 Prozent des Listenpreises (zum Zeitpunkt der
Erstzulassung) versteuern. Wer für Fahrten zwischen Wohnung
und Arbeitsplatz den Dienstwagen benutzt, muß monatlich
0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer abführen.
Jedoch gibt es weiterhin 70 Pfennig Werbungskosten pro Kilometer.
- Die Pauschbeträge für Dienstreisen werden gesenkt:
10 DM für 10 bis 14 Stunden, 20 DM für 14 bis 24 Stunden
und (wie bisher) 46 DM Verpflegungspauschale pro vollem Tag
bei mehrtägigen Dienstreisen (also in der Regel nicht für
An- und Abreisetage).
- Existenzminimum: Der Grundfreibetrag wird für
Ledige auf 12095 DM, für Verheiratete auf 24190 DM angehoben.
Das wirkt sich allerdings nur bei einem Verdienst von weniger als
55727 DM (bzw. 111455 DM) aus.
- Erbschaftssteuer: Bei Schenkung oder Erbschaft von
Haus- und Grundbesitz werden nicht mehr die Einheitswerte angesetzt.
Eine neue gesetzliche Regelung steht noch aus. Im Falle normaler
Einfamilienhäuser droht allerdings keine große
Steuererhöhung. Bei Erbschaften dürfen Beerdigungskosten
etc. künftig bis zu 20000 DM abgesetzt werden (bisher 10000 DM).
- Wohneigentumsförderung: Umstellung von der bisher
von der Steuerprogression abhängigen Förderung auf Zulagen.
Die Einkommensgrenzen bleiben bei 120000 DM für Ledige bzw.
240000 DM für Verheiratete. Für selbstgenutzte Neubauten
erhält jeder Bürger einmalig eine Zulage von 5 Prozent der
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, acht Jahre lang höchstens
je 5000 DM, also insgesamt 40000 DM. Für Altbauten sind es
2,5 Prozent oder höchstens 2500 DM, also insgesamt höchstens
20000 DM.
- Bausparen: Die Einkommensgrenzen für die
Wohnungsbauprämie werden für Ledige von 27000 auf 50000 DM
und für Verheiratete von 54000 auf 100000 DM fast verdoppelt,
die Höchstbeträge der Förderung von 800 / 1600 DM
auf 1000 / 2000 DM angehoben.
- Betriebsübergaben: Betriebsvermögen, das den
Freibetrag von 500000 DM bei der Erbschaftssteuer übersteigt,
wird nur mit 75 Prozent des Wertes angesetzt. Bei landwirtschaftlichen
Betrieben wird die steuerliche Vergünstigung zur Aufgabe oder
Veräußerung bis Ende 2000 verlängert, wobei die
Einkommensgrenzen auf 35000 DM bei ledigen bzw. 70000 DM bei
verheirateten Landwirten angehoben werden. Der Freibetrag der
Veräußerung wird von 90000 auf 150000 DM erhöht.
Bei Betriebsveräußerungen generell ist der Freibetrag
mit 60000 DM künftig nur noch halb so hoch, die
Steuervergünstigungen laufen bei 300000 DM aus.
- Ökozulagen: Der Einbau von Wärmepumpen,
Solaranlagen und Wärmerückgewinnungsanlagen wird mit
500 DM jährlich gefördert. Für besonders ausgestattete
Niedrigenergiehäuser gibt es weitere 400 DM.
- Investitionsförderung Ost: Die Gewerbekapitalsteuer
bleibt in den neuen Ländern bis Ende 1996 ausgesetzt,
die Vermögensteuer bis 2000. Die Investitionsförderung Ost
wird über abgesenkte Investitionszulagen und Sonderabschreibungen
für 1997 und 1998 verlängert und zum Teil auch
mittelständischen Betrieben in West-Berlin gewährt.
- Aufwendungen für eine betrieblich oder beruflich
veranlaßte doppelte Haushaltsführung können
nur noch für zwei Jahre geltend gemacht werden, Mehrausgaben für
Verpflegung sind nur noch für drei Monate absetzbar.
- Pauschalbesteuerung: Für Teilzeitbeschäftigte
und für bestimmte Vorsorgeleistungen (Direktversicherungen)
wird der Pauschalsteuersatz von 15 auf 20 Prozent angehoben.
Die Grenze, bis zu der Vorsorgeleistungen pauschal versteuert
werden dürfen, wird um 408 auf 3408 DM erhöht.
Für eine Teilzeit-Nebenbeschäftigung neben der
Haupttätigkeit bei demselben Arbeitgeber wird die
Pauschalbesteuerung ausgeschlossen.
- Berufsausbildung und Weiterbildung in einem nicht
ausgeübten Beruf: Verdoppelung des Sonderausgabenabzugs
auf 1800 DM und auf 2400 DM bei auswärtiger Unterbringung.
- EU-Bürger: Erzielen sie ihr Einkommen ganz oder
überwiegend in Deutschland, erhalten sie Anspruch auf Teilhabe
am steuerlichen Splitting-Verfahren und auf den Haushaltsfreibetrag,
der der Höhe nach dem Grundfreibetrag entspricht.
- Geschenke: Arbeitnehmer dürfen künftig Geschenke
oder andere Sachbezüge des Arbeitgebers steuerfrei bis zur
Freigrenze von monatlich 50 DM annehmen, höhere Beträge
werden als geldwerter Vorteil versteuert.
- Spenden: Die Großspendenregelung der Abzugsfähigkeit
von 10 Prozent der Einkünfte wird auf mildtätige Zwecke
ausgedehnt.
- Helgoland: Die Umsatzsteuerbefreiung für
Personenbeförderungen mit Seeschiffen im Helgoland-Verkehr
bleibt erhalten, obwohl die Insel ab 1996 zum deutschen Hoheits-
und Steuergebiet gehört.
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen werden vereinfacht.
- Kleinunternehmer: Anhebung der umsatzsteuerlichen
Freigrenze von 25000 auf 32500 DM.
- Ökofahrzeuge: bis Ende 2000 befristete
Steuerermäßigung bei der Mineralölsteuer für
gasbetriebene Fahrzeuge.
- Humanitäre Hilfstransporte ins Ausland wie für
Bosnien werden grundsätzlich von der Kfz-Steuer befreit.
- LKW: Kfz-Steuer-Ermäßigung für lärmarme
LKW und Alt-LKW mit einem Gesamtgewicht zwischen 12 und 16 Tonnen.
- Privatkrankenhäuser: die Sonderabschreibungen für
abnutzbare Anlagen werden gestrichen.
- Ansparabschreibungen: nur bis zum Höchstbetrag von
300000 DM.
- Künstler / Sportler: Erhöhung des Pauschsteuersatzes
von 15 auf 25 Prozent; abhängig beschäftigte Künstler
und Sportler werden nach der Steuertabelle besteuert.
- Vereinfachung der Steuererklärung: Wahlweise werden
unter Verzicht auf einen Teil der Steuerabzugsmöglichkeiten
eine Kurzveranlagung mit weniger Aufwand und zusätzlich -
neben dem heute üblichen Verfahren - eine Steuererklärung
für zwei Jahre eingeführt. Die Aufwendungen zur Erzielung
von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können
künftig wahlweise neben den Einzelnachweisen mit einem
Pauschbetrag von 42 DM pro Quadratmeter Wohnfläche abgezogen
werden.
- Vorkosten: Für diese Aufwendungen an Kreditzinsen,
Notarkosten und Haftpflichtversicherungen können Bauherren
künftig eine Pauschale von 3500 DM von der Steuer absetzen.
Zusätzlich kann Erhaltungsaufwand bis zum Einzug bis zu
22500 DM als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
2. Sozialversicherung
- Die
Beitragsbemessungsgrenzen
in den Sozialversicherungen
werden wie folgt angehoben. Rentenversicherung der Arbeiter
und Angestellten sowie Arbeitslosenversicherung, alte Länder:
von 93600 auf 96000 DM jährlich (monatlich von 7800 auf 8000 DM),
neue Länder: von 76800 auf 81600 DM jährlich (monatlich
von 6400 auf 6800 DM). Knappschaftliche Rentenversicherung,
alte Länder: von 115200 auf 117600 DM jährlich (monatlich
von 9600 auf 9800 DM), neue Länder: von 93600 auf 100800 DM
jährlich (monatlich von 7800 auf 8400 DM).
Krankenversicherung und Pflegeversicherung, alte Länder:
von 70200 auf 72000 DM jährlich (monatlich von 5850 auf 6000 DM),
neue Länder: von 57600 auf 61200 DM jährlich (monatlich von
4800 auf 5100 DM).
- Der Beitragssatz zur Rentenversicherung der Arbeiter und
Angestellten steigt von 18,6 auf 19,2 Prozent.
- Der Pflegebeitrag klettert ab 1. Juli 1996 von 1,0 auf
1,7 Prozent.
- Geringfügige Beschäftigung: Die Verdienstgrenzen,
bis zu denen Beschäftigungen von der Sozialversicherungspflicht
befreit sind, steigen von 580 auf 590 DM (alte Länder) bzw. von
470 auf 500 DM (neue Länder). Die Geringverdienergrenze, bis zu
der der Arbeitgeber die Beiträge allein zahlt, steigt in den
neuen Ländern von 500 auf 520 DM; in den alten Ländern
bleibt sie bei 610 DM.
- In den neuen Ländern steigen die Renten aus der
Rentenversicherung um 4,38 Prozent, die aus der Unfallversicherung
um 4,34 Prozent.
- Fast alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung
können ihre Krankenkasse wählen und mit bestimmten
Kündigungsfristen wechseln. Versicherte haben auf Wunsch Anspruch
auf Information über die im vergangenen Geschäftsjahr
in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten. Neu
eingeführt wird eine hausärztliche Grundvergütung
für die Leistungen eines Hausarztes für jeden seiner
Patienten. Die privatärztliche Vergütung steigt um 5 Prozent.
- In der Alterssicherung der Landwirte werden die
Möglichkeiten für Ehefrauen von Nebenerwerbs-Landwirten
erweitert, sich von der Beitragspflicht befreien zu lassen.
- Winterausfallgeld: Das Schlechtwettergeld wird abgeschafft.
Statt dessen zahlt die Bundesanstalt erst ab dem 21. Tag ein
"Winterausfallgeld". Zum Ausgleich witterungsbedingter Erschwernisse
erhalten Bauarbeiter je geleisteter Arbeitsstunde zwischen 15. Dezember
und Ende Februar 2 DM Wintergeld.
3. Telefontarife
- Telefongebühren:
Eine Gesprächseinheit kostet künftig 12 statt 23 Pfennig.
In Ortsgesprächen wird der Zeittakt in der Kernzeit von
6 auf 1,5 Minuten verkürzt. Der alte Tag- und Nachttarif
entfällt; dafür gibt es künftig fünf
Tarifstufen und im Inland vier
Entfernungszonen. Auslandsgespräche werden durch einen
längeren Zeittakt billiger. Der Preis für einen
herkömmlichen Neuanschluß sowie das Anmelden oder
Ändern bestehender Anschlüsse steigt von 65 auf 100 DM.
- Die monatliche Grundgebühr bleibt 24,60 DM, aber die
bisherigen zehn Freieinheiten entfallen. Der Grundpreis für
einen Doppelanschluß steigt von 35,20 auf 49,20 DM.
In Telefonzellen kostet eine Einheit 20 statt bisher 30 Pfennig.
Die Auskunft wird gebührenpflichtig. Statt bisher
23 Pfennig für eine Einheit kosten Inlandsauskünfte
künftig 60 Pfennig, Auskünfte über das Ausland 96
Pfennig.
4. Verkehr
- Eisenbahnen: Die mit der Bahnreform beschlossene
Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs tritt
in Kraft, die Verantwortung geht vom Bund auf die Länder über.
Dafür erhalten sie 1996 vom Bund 8,8 Milliarden DM.
- Zum 5.1.1996 werden die Bahntarife erhöht. Der
Kilometerpreis in der 2. Klasse steigt von 20 auf 23 Pf. (Ost)
bzw. von 25 auf 25,7 Pf (West). Der Preis für ein
"Schönes-Wochenende"-Ticket steigt von 30 auf 35 DM.
- Straßenverkehr: Im Güterverkehr soll die
Scheinselbständigkeit durch schärfere Zugangsvoraussetzungen
eingeschränkt werden. Für neu genehmigte Autotypen treten
verschärfte Abgasgrenzwerte in Kraft. Lastwagen dürfen
künftig (wie in anderen europäischen Ländern)
18,75 statt 18,35 Meter lang sein.
- Zum 1. Juli 1996 wird der EU-Führerschein im
Scheckkartenformat (mit unbefristeter Gültigkeit) eingeführt.
- Sportschiffahrt: Wassermotorräder und andere
motorisierte Wassersportgeräte müssen künftig ein
amtliches Kennzeichen tragen.
5. Sonstige Änderungen
- Der Kohlepfennig entfällt, der bislang als Aufschlag
von ca. 8,5 Prozent auf die Stromrechnung erhoben wurde. Die
Unternehmen des Steinkohlenbergbaus erhalten ihre Subventionen
direkt aus der Bundeskasse (1996: 7,5 Milliarden DM).
- Alle Kinder, die vor dem 1. August 1996 drei Jahre alt werden,
bekommen einen Platz im Kindergarten garantiert. Der
Rechtsanspruch für alle Kinder ab drei Jahren gilt erst ab 1999.
- Der Grundwehrdienst wird von zwölf auf zehn Monate
verkürzt, der Zivildienst von 15 auf 13 Monate.
Im Anschluß an den Wehrdienst müssen sich die
ausgeschiedenen Soldaten noch zwei Monate "verfügungsbereit" halten.
- Mietrecht: Der besondere Kündigungsschutz für
Mieter in den neuen Ländern wird von 1996 an nicht mehr gewährt.
Dann kann dort wie im Westen leichter wegen Eigenbedarfs gekündigt
werden. So ist eine Kündigung ohne Angabe von Gründen
in Ein- und Zweifamilienhäusern möglich, die vom Vermieter
selbst bewohnt werden.
- Die Personalausweise der DDR haben ihre Gültigkeit
verloren.
- Abwassergebühren steigen um etwa 20 Prozent.
- Postgebühren:
Voraussichtlich wird das Porto
für Päckchen und Pakete zum 1. Juli 1996 angehoben:
- Standardpäckchen DM 6,90 (bisher DM 6,40)
- Zwei-Kilo-Paket DM 9,00 (bisher DM 8,40)
Die zum 1. September 1996 geplante Erhöhung des Briefportos
(Standardbrief von DM 1,00 auf DM 1,10, Postkarte von DM 0,80
auf DM 1,00) wurde vorerst nicht vom Bundespostministerium
genehmigt.
Berlin
- Die Fahrpreise im öffentlichen Nahverkehr (BVG, S-Bahn)
werden erhöht. So steigt der Preis für eine Sammelkarte
(vier Fahrten, Normaltarif) von 12,50 auf 13 DM.
Ladenschlußzeiten ab 1. November 1996
- Montag - Freitag
- 06:00 - 20:00
- Sonnabend
- 06:00 - 16:00
- an den Advents-Sonnabenden bis 18:00
Quelle: "Der Tagesspiegel" (Berlin), 1995-12-30.
BKi, 1996-01-01; last change: 1996-11-12