Neuerungen zum 1. Januar 1995

1. Steuern

2. Finanzen, Börse, Handel

3. Wohnungspolitik

4. Pflegeversicherung

Das größte sozialpolitische Reformwerk der letzten Jahre, die Pflegeversicherung, soll vom neuen Jahr an die finanziellen Risiken der veränderten Alters- und Familienstrukturen in Deutschland für Pflegebedürftige einschränken. Sie tritt zunächst nur mit dem Einzug der Beträge in Kraft. Erst ab 1. April 1995 gibt es Leistungen bei häuslicher Pflege, Leistungen bei Heimpflege ab 1. Juli 1996.

Wer in einer gesetzlichen Krankenkasse Mitglied ist, ist normalerweise auch in dieser Kasse gegen das Pflegerisiko versichert. Nichterwerbstätige Ehepartner und Kinder sind ohne Beiträge mitversichert. Nur wer freiwillig in der gesetzlichen Kasse ist, kann bis 30. Juni 1995 zu einer privaten Pflegeversicherung wechseln. In diesen privaten Pflegekassen sind auch alle privat Krankenversicherten mit Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen sowie Beamte und andere Beihilfe-Berechtigte versichert. In der privaten Kasse sind nur Kinder beitragsfrei mitversichert.

Beiträge:

Der Beitragssatz beträgt für Versicherte der gesetzlichen Kassen ab 1.Januar 1995 1,0 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (1995: 5850 Mark im Westen, 4800 Mark im Osten). Ab Juli 1996 steigt der Satz auf 1,7 Prozent. Die Beiträge werden in der Regel von Arbeitnehmern und Arbeitgebern grundsätzlich jeweils zur Hälfte getragen.

Um die Wirtschaft zu entschädigen, sollten die Bundesländer einen Feiertag streichen. Wo kein Feiertag fällt - zur Zeit nur in Sachsen - zahlen die Arbeitnehmer den vollen Beitrag allein. Für Empfänger von Arbeitslosengeld bzw. -hilfe oder Sozialhilfe wird der Beitrag in der Regel von der jeweiligen Sozialkasse übernommen. Bei den Rentnern zahlt den Arbeitgeberbeitrag die Rentenversicherung. Dabei spielt die Abschaffung des Feiertages keine Rolle.

Die Beiträge zur privaten Versicherung richten sich nach dem Lebensalter bei Eintritt in die Kasse. Der Höchstbeitrag darf jedoch nicht höher sein als der der gesetzlichen Kasse (1995: 58,50 Mark im Westen, 48 Mark im Osten).

Leistungen

in der Pflegeversicherung gibt es bei häuslicher Pflege ab 1. April 1995. Jedoch nehmen die Kassen bereits Anträge entgegen. Der Umfang der Unterstützung richtet sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufen I, II und III). Wer schon jetzt Pflegeleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bekommt (400 Mark Pflegegeld oder bis zu 750 Mark Sachleistungen im Monat), wird ohne Antrag in die Pflegestufe II eingeordnet. Auf Antrag ist in besonders schweren Fällen die Einstufung in Stufe III möglich.

5. Altersversorgung

Neue Beitragsbemessungsgrenzen:

Alte Bundesländer:

Rentenversicherung (Arbeiter und Angestellte):
Die Bemessungsgrenze steigt auf 93600 Mark jährlich / 7800 Mark monatlich (1994: 91200 / 7600). Der Beitragssatz sinkt von 19,2 auf 18,6 Prozent. Der höchste Beitragsanteil des Arbeitnehmers beträgt 725,40 Mark (1994: 728,60).
Knappschaftliche Rentenversicherung:
Die Bemessungsgrenze steigt auf 115200 DM jährlich / 9600 monatlich (1994: 112800 / 9400). Der höchste Beitragsanteil für den Arbeitnehmer liegt bei 892,80 (1994: 902,40).
Arbeitslosenversicherung:
Es gelten die gleichen Bemessungsgrenzen wie in der Rentenversicherung. Der Beitragssatz bleibt bei 6,5 Prozent. Der höchste Beitragsanteil des Arbeitnehmers liegt bei 253,50 DM (1994: 247).
Krankenversicherung und Pflegeversicherung:
Die Bemessungsgrenze steigt auf 70200 Mark jährlich / 5850 monatlich (1994: 68400 / 5700). Der höchste Beitragsanteil des Arbeitnehmers in der Pflegeversicherung liegt bei 29,25 Mark.

Neue Bundesländer:

Rentenversicherung (Arbeiter und Angestellte):
Die Bemessungsgrenze steigt auf 76800 Mark jährlich / 6400 Mark monatlich (1994: 70800 / 5900). Höchster Beitragsanteil des Arbeitnehmers: 595,20 Mark (1994: 566,40).
Knappschaftliche Rentenversicherung:
Die Bemessungsgrenze steigt auf 93600 DM jährlich / 7800 monatlich (1994: 87600 / 7300). Höchster Beitragsanteil des Arbeitnehmers: 725,40 Mark (1994: 700,80).
Arbeitslosenversicherung:
Die Bemessungsgrenze steigt wie in der Rentenversicherung auf 76800 Mark jährlich / 6400 Mark monatlich (1994: 70800 / 5900). Höchster Beitragsanteil des Arbeitnehmers: 208 Mark (1994: 191,75).
Krankenversicherung und Pflegeversicherung:
Die Bemessungsgrenze steigt auf 57600 Mark jährlich / 4800 monatlich (1994: 53100 / 4425). Höchster Beitragsanteil des Arbeitnehmers in der Pflegeversicherung: 24 Mark.

Sonstiges

6. Verkehr

7. Umwelt:

8. Forschung

9. Bundeswehr


Deutsche Bahn AG

Änderungen zum 1. Februar 1995:


Gebühren und Tarife in Berlin


Quelle: "Der Tagesspiegel" (Berlin), 1994/12/30.
Burkhard Kirste, 1994/12/30