Neuerungen zum 1. Januar 1995
1. Steuern
- Der Solidaritätszuschlag wird 1995 erneut eingeführt,
um die Kosten der deutschen Einheit zu decken.
Er beträgt 7,5 Prozent auf die jeweilige Lohn-, Einkommen- und
Körperschaftssteuerschuld. Bis 100 Mark für Ledige und
200 Mark für Verheiratete wird auf den Zuschlag verzichtet.
- Die Versicherungssteuer wird von 12 auf 15 Prozent erhöht.
- Die Vermögensteuer für Privatvermögen wird
von 0,5 Prozent auf 1,0 Prozent verdoppelt. Die persönlichen
Freibeträge werden zugleich von 70000 auf 120000 Mark angehoben.
- Berlinförderungsgesetz:
Die Berlinzulage nach Paragraph 28 von zuletzt 2 Prozent des
Arbeitslohns entfällt ebenso wie die Berlinpräferenzen.
- Der erweiterte Schuldzinsenabzug von drei Jahre lang je
12000 Mark für eigengenutzten Wohnraum kann ab 1995 nicht mehr
neu geltend gemacht werden.
- Die erhöhte Investitionszulage von 20 Prozent
für Betriebe des verarbeitenden Gewerbes und Handwerksbetriebe
in den neuen Ländern wird durch eine zehnprozentige Zulage
abgelöst.
- Die degressive Abschreibung von 5 Prozent in den ersten acht
Jahren für Privatvermögen, das für betriebliche
Nutzung zur Verfügung gestellt wird, entfällt.
- Bewirtungskosten: Für die steuerliche Anerkennung
von Bewirtungskosten (80 Prozent sind absetzbar) von Kunden und
Geschäftsfreunden gelten ab 1. Januar 1995 verschärfte
Nachweispflichten. Alle verzehrten Speisen und Getränke müssen
einzeln aufgelistet werden, die Quittungen maschinell ausgedruckt sein,
auch das Trinkgeld muß künftig vom Bedienungspersonal
quittiert werden.
2. Finanzen, Börse, Handel
- Die Treuhandanstalt wird aufgelöst.
- Finanzausgleich: In den neuen Bund-Länder-Finanzausgleich
ab 1995 sind erstmals auch Berlin und die neuen Länder einbezogen.
Bei Wegfall des Einheitsfonds erhalten sie überwiegend zu Lasten
des Bundes, aber auch der alten Länder rund 57 Milliarden Mark.
Dabei verringert sich der Bundesanteil an der Umsatzsteuer
(überwiegend Mehrwertsteuer) von 63 auf 56 Prozent, während
sich der Länderanteil entsprechend von 37 auf 44 Prozent erhöht.
Die Gemeinden in den alten Ländern beteiligen sich an diesem
Ausgleich über eine höhere Gewerbesteuerumlage.
- EU-Erweiterung: Mit dem Beitritt von Österreich,
Finnland und Schweden zur EU entfallen Grenzkontrollen im Warenverkehr.
3. Wohnungspolitik
- Wärmeschutzverordnung: Ab 1995 müssen neue Gebäude
so gebaut und isoliert werden, daß der Heizenergiebedarf deutlich
sinkt. Angestrebt sind durchschnittlich 30 Prozent unter den heutigen
Höchstwerten für Kohlendioxid. Bei der Bauplanung soll die gesamte
Wärmebilanz unter anderem durch die Sonnenenergienutzung einbezogen
werden. Es wird mit Baukostensteigerungen von zwei bis drei Prozent
gerechnet. Bis zur Jahrtausendwende sollen die Energieeinsparungen
50 Prozent erreichen. Bei Um- und Anbauten in bestehenden Gebäuden
werden die Anforderungen an den Wärmeschutz heraufgesetzt.
- Datschen: Die Nutzer von Wochenendgrundstücken in der
Ex-DDR genießen ab 1. Januar einen weitreichenden
Kündigungsschutz bis zum Jahr 2015. Außerdem erhalten sie mit
Inkrafttreten des Schuldrechtsänderungsgesetzes ein
Vorkaufsrecht und können bis 2023 eine Entschädigung für
die von ihnen errichteten Gebäude zum Verkehrswert beanspruchen.
Nutzern, die am 3. Oktober 1990 älter als 60 Jahre waren, kann
überhaupt nicht gekündigt werden.
4. Pflegeversicherung
Das größte sozialpolitische Reformwerk der letzten Jahre,
die Pflegeversicherung, soll vom neuen Jahr an die finanziellen
Risiken der veränderten Alters- und Familienstrukturen in
Deutschland für Pflegebedürftige einschränken. Sie
tritt zunächst nur mit dem Einzug der Beträge in Kraft.
Erst ab 1. April 1995 gibt es Leistungen bei häuslicher Pflege,
Leistungen bei Heimpflege ab 1. Juli 1996.
Wer in einer gesetzlichen
Krankenkasse Mitglied ist, ist normalerweise auch in dieser Kasse gegen
das Pflegerisiko versichert. Nichterwerbstätige Ehepartner und
Kinder sind ohne Beiträge mitversichert. Nur wer freiwillig in der
gesetzlichen Kasse ist, kann bis 30. Juni 1995 zu einer privaten
Pflegeversicherung wechseln. In diesen privaten Pflegekassen sind auch
alle privat Krankenversicherten mit Anspruch auf allgemeine
Krankenhausleistungen sowie Beamte und andere Beihilfe-Berechtigte
versichert. In der privaten Kasse sind nur Kinder beitragsfrei
mitversichert.
Beiträge:
Der Beitragssatz beträgt für
Versicherte der gesetzlichen Kassen ab 1.Januar 1995 1,0 Prozent des
Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen
Krankenversicherung (1995: 5850 Mark im Westen, 4800 Mark im Osten).
Ab Juli 1996 steigt der Satz auf 1,7 Prozent. Die Beiträge werden
in der Regel von Arbeitnehmern und Arbeitgebern grundsätzlich
jeweils zur Hälfte getragen.
Um die Wirtschaft zu entschädigen,
sollten die Bundesländer einen Feiertag streichen. Wo kein Feiertag
fällt - zur Zeit nur in Sachsen - zahlen die Arbeitnehmer den
vollen Beitrag allein. Für Empfänger von Arbeitslosengeld
bzw. -hilfe oder Sozialhilfe wird der Beitrag in der Regel von der
jeweiligen Sozialkasse übernommen. Bei den Rentnern zahlt den
Arbeitgeberbeitrag die Rentenversicherung. Dabei spielt die Abschaffung des
Feiertages keine Rolle.
Die Beiträge zur privaten Versicherung richten sich nach dem
Lebensalter bei Eintritt in die Kasse. Der Höchstbeitrag darf
jedoch nicht höher sein als der der gesetzlichen Kasse
(1995: 58,50 Mark im Westen, 48 Mark im Osten).
Leistungen
in der Pflegeversicherung gibt es bei häuslicher Pflege ab 1. April
1995. Jedoch nehmen die Kassen bereits Anträge entgegen. Der Umfang
der Unterstützung richtet sich nach der Schwere der
Pflegebedürftigkeit (Pflegestufen I, II und III). Wer schon jetzt
Pflegeleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bekommt
(400 Mark Pflegegeld oder bis zu 750 Mark Sachleistungen im Monat),
wird ohne Antrag in die Pflegestufe II eingeordnet. Auf Antrag ist in
besonders schweren Fällen die Einstufung in Stufe III möglich.
5. Altersversorgung
- Die Alterssicherung der Landwirte wird umfassend neu
geregelt und auf die neuen Bundesländer übertragen.
Bäuerinnen werden grundsätzlich versicherungs- und
beitragspflichtig und erwerben damit einen eigenen Anspruch auf
Rente wegen Alters und Erwerbsunfähigkeit. Für 1995 bleibt der
Monatsbeitrag im Westen mit 291 Mark auf derselben Höhe wie
1994. Der in Ostdeutschland erstmals erhobene Beitrag beträgt
237 Mark monatlich.
Neue Beitragsbemessungsgrenzen:
Alte Bundesländer:
- Rentenversicherung (Arbeiter und Angestellte):
- Die Bemessungsgrenze steigt auf 93600 Mark jährlich /
7800 Mark monatlich (1994: 91200 / 7600). Der Beitragssatz sinkt von
19,2 auf 18,6 Prozent. Der höchste Beitragsanteil des Arbeitnehmers
beträgt 725,40 Mark (1994: 728,60).
- Knappschaftliche Rentenversicherung:
- Die Bemessungsgrenze steigt auf 115200 DM jährlich /
9600 monatlich (1994: 112800 / 9400). Der höchste Beitragsanteil für
den Arbeitnehmer liegt bei 892,80 (1994: 902,40).
- Arbeitslosenversicherung:
- Es gelten die gleichen Bemessungsgrenzen wie in der Rentenversicherung.
Der Beitragssatz bleibt bei 6,5 Prozent. Der höchste Beitragsanteil des
Arbeitnehmers liegt bei 253,50 DM (1994: 247).
- Krankenversicherung und Pflegeversicherung:
- Die Bemessungsgrenze steigt auf 70200 Mark jährlich /
5850 monatlich (1994: 68400 / 5700). Der höchste Beitragsanteil des
Arbeitnehmers in der Pflegeversicherung liegt bei 29,25 Mark.
Neue Bundesländer:
- Rentenversicherung (Arbeiter und Angestellte):
- Die Bemessungsgrenze steigt auf 76800 Mark jährlich /
6400 Mark monatlich (1994: 70800 / 5900). Höchster Beitragsanteil des
Arbeitnehmers: 595,20 Mark (1994: 566,40).
- Knappschaftliche Rentenversicherung:
- Die Bemessungsgrenze steigt auf 93600 DM jährlich /
7800 monatlich (1994: 87600 / 7300). Höchster Beitragsanteil des
Arbeitnehmers: 725,40 Mark (1994: 700,80).
- Arbeitslosenversicherung:
- Die Bemessungsgrenze steigt wie in der Rentenversicherung
auf 76800 Mark jährlich /
6400 Mark monatlich (1994: 70800 / 5900). Höchster Beitragsanteil des
Arbeitnehmers: 208 Mark (1994: 191,75).
- Krankenversicherung und Pflegeversicherung:
- Die Bemessungsgrenze steigt auf 57600 Mark jährlich /
4800 monatlich (1994: 53100 / 4425). Höchster Beitragsanteil des
Arbeitnehmers in der Pflegeversicherung: 24 Mark.
Sonstiges
- Eine geringfügige Beschäftigung ist grundsätzlich
versicherungsfrei, wenn sie regelmäßig weniger als 15 Stunden in
der Woche ausgeübt wird und das regelmäßige monatliche
Entgelt nicht höher liegt als 580 Mark (alte Bundesländer)
oder 470 Mark (neue Bundesländer). 1994 lagen diese Grenzen bei
560 Mark bzw. 440 Mark. Bestehen mehrere geringfügige
Beschäftigungen gleichzeitig nebeneinander, werden Arbeitszeit und
-entgelt zusammengerechnet.
- Geringverdienergrenze: Bei Arbeitsentgelten bis zu 610 Mark
monatlich in Westdeutschland und 500 Mark in Ostdeutschland trägt der
Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung allein. In
Ostdeutschland steigt diese Grenze damit um 20 Mark an, im Westen bleibt
sie unverändert.
- Rentenanpassung: In den neuen Ländern werden die
Alters- und Kriegsopferrenten zum 1. Januar 1995 nominal um 2,78 Prozent
erhöht. Wegen der Einführung der Pflegeversicherung beträgt
die effektive Erhöhung aber nur 2,23 Prozent. Für ein Jahr
Kindererziehung werden 26,59 Mark (bisher 25,87 Mark) angerechnet.
- Der freiwillige Mindestbeitrag zur Rentenversicherung
beträgt 107,88 Mark monatlich. Der Mindestbeitrag für das Jahr
1994, der nur noch bis 31. März 1995 nachgezahlt werden kann,
beträgt 111,36 Mark monatlich. Der Höchstbeitrag für
freiwillig Versicherte beträgt 1995 im gesamten Bundesgebiet
1450,80 Mark monatlich. Für pflichtversicherte Handwerker gilt wie
für alle Selbständigen der Regelbeitrag von 755,16 Mark monatlich
in den alten Ländern und 611,94 Mark monatlich in den neuen
Ländern.
- Ein Hinzuverdienst zur Rente ist ab vollendetem 65. Lebensjahr
ohne Verlust oder Minderung der Altersrente erlaubt. Vor Vollendung des
65. Lebensjahres ist ein eingeschränkter Hinzuverdienst möglich.
Die allgemeine Grenze liegt in den alten Bundesländern bei 580 Mark
monatlich (1994: 560) und in den neuen Ländern 470 (1994: 440).
- Bei der Frühverrentung von Arbeitnehmern werden die
Rahmenbedingungen verschärft. So werden die Dauer auf Anspruch auf
Arbeitslosengeld bei Sperrfristen stärker gemindert und Abfindungen
stärker angerechnet. Die mögliche Dauer des
Arbeitslosengeldbezuges wird um mindestens ein Viertel des
Gesamtanspruchs verkürzt.
- Mindesturlaub: Das Gesetz schreibt jetzt mindestens 24 Werktage
Urlaub pro Jahr vor. Jahrzehntelang waren es nur 18 Tage.
6. Verkehr
- Gebührenpflicht: Für in- und ausländische LKW
mit einem Gesamtgewicht ab 12 Tonnen gilt Gebührenpflicht für
alle Autobahnen mit einem Jahresbeitrag bis zu 2500 Mark. Bei Nichtzahlung
droht eine Geldbuße bis zu 10000 Mark.
- Wegfahrsperren: Die deutschen Autohersteller wollen mit
Jahresbeginn elektronische Wegfahrsperren für alle Neufahrzeuge
anbieten. Importeure versuchen, den Termin ebenfalls einzuhalten.
- Statistik: Statt durch die Polizei erfolgt die Erfassung
fahrzeugtechnischer Merkmale bei Unfällen künftig über
das Fahrzeugregister beim Kraftfahrtbundesamt. Verkehrsunfälle mit
Sachschäden werden nur noch in die amtliche Statistik aufgenommen,
wenn sie schwerwiegend sind und von der Polizei aus Verfolgungsgründen
ohnehin erfaßt werden müssen.
7. Umwelt:
- Klimaschutz: Nach dem vorzeitigen deutschen Ausstieg aus
der FCKW-Produktion wird auch die Verwendung des Ozonkillers in
Haushaltskältegeräten und Autoklimaanlagen sowie bei der
Herstellung bestimmter Schaumstoffe verboten. Im Ausland nach dem
1. Januar 1995 hergestellte Produkte dürfen nicht mehr eingeführt
werden. Ein Verkaufsverbot für bis Ende 1994 produzierte Erzeugnisse
wurde nicht erlassen.
- Hoheitsgebiet: In der Nord- und Ostsee erweitert die
Bundesrepublik zum 1. Januar 1995 ihre Hoheitsgewässer von drei
auf zwölf Seemeilen (rund 22 Kilometer). Die Ausdehnung dient vor
allem dem Meeres- und Umweltschutz sowie der Verkehrssicherheit. Alle
Schiffe müssen in diesen Gebieten künftig deutsche
Vorschriften erfüllen, da in Küstenmeeren nationales Recht
gilt. Außerdem wird eine Wirtschaftszone von 200 Seemeilen
errichtet. Das Recht der friedlichen Durchfahrt fremder Schiffe bleibt
aber gewahrt. Weltweit beanspruchen bereits die meisten Länder
ein Küstenmeer von zwölf Seemeilen.
- Lärmschutz: Für neue KFZ-Typen gelten ab
1. Oktober 1995 erheblich abgesenkte Geräusch-Grenzwerte. Zwei
neue PKW dürfen nur noch so laut sein wie ein bisher produzierter
Wagen. Für schwere LKW und Busse des Baujahres 1995/96 gilt ein
abgesenkter Grenzwert.
8. Forschung
- Luftfahrt: Das mit der Wirtschaft vereinbarte Förderprogramm
für die Luftfahrtforschung und -entwicklung startet mit einem
Gesamtbetrag von 1,2 Milliarden Mark, von denen die Hälfte der Bund
trägt. Bis 1998 soll unter anderem ein Öko-Jumbo mit bis zu 800
Sitzen gefördert werden.
9. Bundeswehr
- NATO: Die ostdeutschen Bundeswehrverbände werden am
1. Januar 1995 der NATO unterstellt. Es handelt sich um das 4. Korps in
Potsdam mit zwei Divisionen, die 4. Luftwaffendivision und
Marineeinheiten. In Ostdeutschland sind rund 50000 Soldaten des Heeres
und 15000 der Luftwaffe sowie Marine stationiert. Im Frieden unterstehen
sie deutscher Führung. Im Verteidigungsfall werden sie in die
NATO-Strukturen eingegliedert und stehen unter NATO-Kommando.
- Tauglichkeit: Die Bundeswehr vermindert zum 1. Januar die
Tauglichkeitskriterien für Wehrpflichtige.
Deutsche Bahn AG
Änderungen zum 1. Februar 1995:
- In den alten Bundesländern wird der Kilometerpreis
um einen Pfennig auf 25 Pfennige (2. Klasse) angehoben. In den
neuen Bundesländern vermindert sich der Rabatt von 30 auf
20 Prozent; der Kilometer kostet jetzt 20 Pfennige (2. Klasse,
bisher 16,8 Pfennige).
- Platzreservierungen sind noch kurz vor Abfahrt des Zuges
möglich. Bisher mußte man einen Tag vorher reservieren lassen.
Von dieser Verbesserung sind einige wenige Züge aus dem Ausland
ausgenommen. Bei gleichzeitigem Kauf des Fahrscheins und der Reservierung
kostet letztere drei Mark, auch wenn mehrere Personen gemeinsam reisen.
Buchungen ohne Ticket kosten pro Vorgang 9 DM, Umbuchungen 3 DM.
Gebühren und Tarife in Berlin
- Zum 1. Januar 1995 erhöhen BVG und Bahn
ihre Fahrpreise im Verkehrsgebiet Berlin-Brandenburg, "statistisch"
um 7 Prozent.
- Eintrittspreise in Hallen- und Freibädern steigen
um jeweils 1 DM auf dann 4,50 DM im Westteil bzw. 3,50 DM im Ostteil.
- Der Wasserpreis steigt von 2,30 DM auf 2,55 DM pro
Kubikmeter (um 10,87 Prozent).
- Die Entwässerungsgebühren werden im Westteil
um 25,8 Prozent auf 4,45 DM erhöht, im Ostteil um 40,3 Prozent
auf 4 DM bei Haushaltskunden.
- Die Gebühren der Stadtreinigung sollen im Laufe des
Jahres erhöht werden.
- Die Grundmiete im Sozialen Wohnungsbau steigt um 30 Pfennig
je Quadratmeter.
- Die Grundsteuer wird um 9 Prozent erhöht.
- Verwaltungsgebühren sollen um etwa 3 Prozent steigen.
Quelle: "Der Tagesspiegel" (Berlin), 1994/12/30.
Burkhard Kirste, 1994/12/30