Umzugsgesetz Berlin-Bonn
beschlossen vom Deutschen Bundestag am 10. März 1994.
(Der Bundestag will spätestens in der Sommerpause 2000 seine
Arbeit in
Berlin aufnehmen. Für die Umzugskosten wurde eine
Obergrenze von 20 Milliarden DM festgesetzt.)
Zweck des Gesetzes
(1) Zweck des Gesetzes ist es (...), Grundsätze für die
Verlagerung der Verfassungsorgane Bundestag und Bundesregierung in die
Bundeshauptstadt Berlin zu bestimmen sowie die Wahrnehmung von
Regierungstätigkeiten in der Bundeshauptstadt Berlin und in der
Bundesstadt Bonn zu sichern. (...)
(2) Hierbei hat die Umsetzung nach folgenden Maßgaben zu erfolgen:
1. Sicherstellung einer dauerhaften und fairen Arbeitsteilung zwischen
der Bundeshauptstadt Berlin und der Bundesstadt Bonn.
2. Ansiedlung des Kernbereichs der Regierungsfunktionen in der
Bundeshauptstadt Berlin.
3. Erhalt und Förderung politischer Funktionen in der
Bundesstadt Bonn in folgenden Politikbereichen:
a) Bildung und Wissenschaft, Kultur, Forschung und Technologie,
Telekommunikation,
b) Umwelt und Gesundheit,
c) Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,
d) Entwicklungspolitik, nationale, internationale und supranationale
Einrichtungen,
e) Verteidigung. (...)
5. Unterstützung der Bundeshauptstadt Berlin und der Bundesstadt Bonn
bei den ihnen vom Bund (...) übertragenen besonderen Aufgaben.
6. Angemessener Ausgleich für die Region Bonn.
7. Ausgleich entstehender Nachteile für die betroffenen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (...).
Sitz des Deutschen Bundestages
(1) Sitz des Deutschen Bundestages ist die Bundeshauptstadt Berlin.
(2) Diese Sitzentscheidung wird vollzogen, sobald der Deutsche Bundestag
festgestellt hat, daß die erforderlichen Voraussetzungen für
seine Arbeitsfähigkeit (...) hergestellt sind.
Sitz der Bundesregierung
(1) Sitz des Verfassungsorgans Bundesregierung ist die Bundeshauptstadt
Berlin.
(2) Die Bundesregierung wird den Vollzug der Sitzentscheidung
vornehmen.
Maßnahmen des Bundes für Berlin
(1) Der Bund und das Land Berlin arbeiten zusammen, um die
Funktionsfähigkeit der Bundeshauptstadt Berlin als Sitz des
Deutschen Bundestages und der Bundesregierung sicherzustellen. (...)
Verlagerung von Einrichtungen des Bundes und Sitzfestlegungen
Der Bund wird die Zentrale des Eisenbahn-Bundesamtes und die
Hauptverwaltung des Bundeseisenbahnvermögens in der
Bundesstadt Bonn ansiedeln sowie Teile folgender Bundeseinrichtungen
nach Bonn verlagern:
1. Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung
(Außenstelle Berlin)
2. Bundesbaudirektion
3. Statistisches Bundesamt (Außenstelle Berlin)
4. Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
(Außenstelle Berlin)
5. Bundesamt für Strahlenschutz (Außenstelle Berlin) (...)
Burkhard Kirste, 1994-03-11, 1995-08-31