Der Diplomstudiengang Biochemie gliedert sich in ein je viersemestriges Grund- und Hauptstudium. Im Grundstudium belegt man au ßer den Veranstaltungen für Biochemie auch Grundlagen bildende Fächer wie Anorganische, Organische und Physikalische Chemie, Mathematik, Physik, Biologie sowie ein Berufspraxisseminar und 8 SWS fakultative Veranstaltungen (z.B.: Statistik, Mathematik II/III, Bioethik, Physikalische Chemie II für Biochemiker oder eine geisteswissenschaftliche Veranstaltung).
Das Hauptstudium umfasst 11 Praktikumsblöcke, von denen mindestens 6 an der FU absolviert werden müssen und 5 durch gleichlange aktive Mitarbeiten an Forschungsprojekten ersetzt werden können. Insgesamt müssen 72 SWS im ganzen Hauptstudium belegt werden. Genaueres könnt ihr aber auch in der Studienordnung des Diplomstudienganges Biochemie nachlesen sowie im Menüpunkt DIPLOM.
Das Grundstudium oder: Der Weg zum Vordiplom
Stundenplan der ersten drei Semester im Diplom
Das Grundstudium ist eine sehr dicht gepackte Zeit. Deshalb sollte man von Anfang an diszipliniert lernen und auf Anhieb alle Klausuren bestehen (was manchmal gar nicht so leicht ist), weil viele Veranstaltungen aufeinander aufbauen und man sonst ziemlich stecken bleibt - wenn es ganz schlimm kommt, verlängert sich das Studium um mindestens ein Semester (und das sieht das BAföG-Amt nicht so gern!).
Empfehlenswert sind kleine Arbeitsgruppen oder Lerngruppen, da man bei der Fülle des Lernstoffes den Überblick oder die Lust am Lernen verlieren kann, es aber nicht sollte. Gemeinsames Lernen spornt doch mehr an und ergibt manchmal eine ganz andere, unerwartete Sicht auf die oft zähen Grundlagen. Im ersten Semester werdet ihr zu einigen Fächern eine Übungseinheit belegen und Aufgaben lösen müssen, so dass sich da die Zusammenarbeit mit Kommilitonen von alleine ergeben wird. Die sich dem Grundstudium anschließenden Vordiplome (Diplom-Vorprüfungen) können gestaffelt ab dem 2. Semester abgelegt werden. Es empfiehlt sich, die Prüfungen in den Semesterferien zu machen. Das Vordiplom besteht aus 5 mündlichen Prüfungen, die zwischen 30 und 40 Minuten dauern und die Zugangsberechtigung für das Hauptstudium bilden. Es wird in geprüft in:
- Physik
- Biologie
- Organischer Chemie
- Physikalischer und Anorganischer Chemie in einer Kombiprüfung und
- Biochemie.
Wenn man Mikrobiologie oder Genetik als zweites biologisches Praktikum belegt, kann man sich durch das belegen der Abschlussklausur diese als Vordiplom anrechnen lassen. Es ist weiterhin möglich, den benoteten Schein von Organischer Chemie II als Vordiplom anzurechnen. Das bedeutet, dass man die mündlichen Prüfungen auf 3 reduzieren kann. Es ist sehr wichtig, spätestens bis zum 4. Semester alle Vordiplomsprüfungen belegt zu haben, da man ohne Vordiplom keine Hauptstudiumsveranstaltungen besuchen darf. Wenn man alles absolviert hat erhält man ein Vordiplomszeugnis, auf dem die Noten der 5 Prüfungen versehen sind. Die Noten 1,0 und 1,3 entsprechen einem Sehr Gut, 1.7, 2.0 und 2.3 einem Gut, 2.7, 3.0 und 3.3 einem Befriedigend und schließlich 3.7 sowie 4.0 einem Ausreichend. Des Weiteren sind die jeweiligen Prüfer vermerkt bzw. die Anrechnungen (siehe oben) vermerkt. Und so sieht dann ein Vordiplom aus: Vordiplom
Das Hauptstudium
Siehe dazu auch: Eine Beschreibung von Boas.
Was brauche ich, um das Hauptstudium abzuschließen und mich zum Diplom anzumelden?
Im Hauptstudium des Studiengangs Biochemie Diplom ist die erfolgreiche
Teilnahme an mindestens 11 Praktika oder Mitarbeiten erforderlich. In
der Regel wird aber der Besuch von einer größeren Anzahl von
Praktika/Mitarbeiten notwendig sein, um alle Voraussetzungen zu
erfüllen. Ein Praktikum ist entweder eine reguläre
Blockveranstaltung oder eine semesterweise Lehrveranstaltung aus dem
Lehrangebot eines universitären oder äquivalenten Instituts.
Mitarbeiten ("internships") sind mindestens vierwöchige
Arbeiten an einem definierten Forschungsprojekt unter Anleitung eines
promovierten Wissenschaftlers in Forschungslabors der Industrie oder
universitärer und äquivalenter Institute.
Mindestens fünf der zu absolvierenden Praktika von mindestens zwei Wochen Länge
sollen aus dem Kernbereich Biochemie (siehe unten) stammen. Diese
Praktika sollen an den Forschungsinstituten im Raum Berlin (FUB, TUB,
HUB, UKBF, Charité, Uni. Potsdam, Max-Planck-Institute, MDC, FMP,
Robert Koch Inst. Dt. Rheuma Forschungszentrum ... ) angesiedelt
sein. Alternativ kann ein zweiwöchiges Praktikum auch durch zwei
äquivalente einwöchige Praktika ersetzt werden. Alle weiteren
Praktika und Mitarbeiten können an Universitäten und
Forschungsinstituten weltweit absolviert werden.
Das erfolgreiche Absolvieren eines Praktikums oder einer Mitarbeit muss
mit einer aussagefähigen Unterlage vom Leiter des Praktikums (der
Mitarbeit) schriftlich bescheinigt werden. Bescheinigungen in
Englisch oder Französisch sind zulässig. Zusätzlich soll ein vom
Leiter testiertes Protokoll vorgelegt werden. Bei Mitarbeiten genügen
auch testierte, aussagefähige Kopien eines Laborbuches. Im
Bedarfsfalle kann die Leistungsüberprüfung auch durch einen
Seminarvortrag nachgewiesen werden (Vorlage der Vortragsunterlagen
erforderlich). An universitären oder äquivalenten Instituten kann
die Leistungsüberprüfung auch durch eine Klausur oder ein
Abschlusskolloquium erbracht werden. In diesen Fällen
(Seminarvortrag, Klausur, Abschlusskolloquium) muss diese Art des
Leistungsnachweises schriftlich bescheinigt werden.
Die Praktika/Mitarbeiten sind aus folgenden Bereichen auszuwählen:
Kernbereich Biochemie (siehe auch oben)
Es ist mindestens je ein mindestens zweiwöchiges Praktikum aus den
folgenden fünf Arbeitsbereichen zu wählen: (1) Proteine und Enzyme,
(2) Nukleinsäuren oder molekulare Genetik, (3) Membranen oder Lipide,
(4) Regulation, Neurochemie, Hormone oder Stoffwechsel,
(5) Umgang mit Isotopen und Radionukliden.
Zusätzlich soll die Teilnahme an einem Kurs zum Strahlenschutz
nachgewiesen werden. Falls es Probleme mit einem ausreichenden
Praktikumangebot gibt, kann ausnahmsweise eines der fünf Praktika
durch eine entsprechende Mitarbeit an einem Forschungsinstitut im
Raum Berlin ersetzt werden.
Wahlpflichtbereich (Biologie, Biophysik, Chemie, oder für die Biochemie relevante
Themen aus der Medizin). Es sind Praktika/Mitarbeiten aus mindestens
drei verschiedenen der folgenden Arbeitsbereiche zu wählen:
Anorganische oder Analytische Chemie, Anatomie und Histologie,
Biophysik, Biotechnologie, Botanik, Genetik und Molekularbiologie,
Immunbiologie, Klinische Chemie, Kristallographie, Mikrobiologie,
Organische Chemie, Pharmakologie, Physikalische Chemie, Physiologie,
Strahlenbiologie, Zoologie, Theoretische Biochemie.
Wahlbereich
Mindestens drei weitere Praktika/Mitarbeiten aus dem
naturwissenschaftlich/medizinischen Bereich sollen Gelegenheit zur
Spezialisierung bieten. Sie können nach freier Wahl besucht werden.
Es soll maximal ein Praktikum und eine Mitarbeit oder zwei Mitarbeiten im Umfeld derselben Forschergruppe absolviert werden. Verschiedene Untergruppen, die demselben Hochschullehrer zuzuordnen sind, zählen als eine Gruppe. Bei zwei Mitarbeiten in derselben Gruppe muss die thematische Abgrenzung der beiden bearbeiteten Projekte klar erkennbar sein. Die direkte Fortsetzung eines Projektes ist nicht zulässig. Es liegt in der Verantwortung des/der StudentenIN aussagefähige Unterlagen zu erhalten, mit denen die Unabhängigkeit der bearbeiteten Projekte nachgewiesen werden kann. Jede/r StudentenIN muss sich rechtzeitig vor Beginn des Semesters um die Organisation von Mitarbeiten und auswärtigen Praktika bemühen, um einen zügigen Ablauf des Studiums zu gewährleisten. Weitere Einzelheiten regelt die Prüfungsordnung.
Bewertung der Lehrveranstaltungen mit SWS Punkten
Pro Praktikumwoche werden 2,5 Semesterwochenstunden (SWS) angerechnet.
Dieser Wert ergibt sich, wenn man für eine Praktikumwoche 40
Unterrichtsstunden (Ustd) zu 45 Minuten ansetzt. Denn 40 Ustd geteilt
durch 16 Wochen (16 Wochen entspricht der Länge eines Semesters)
ergibt 2,5 SWS. Der Höchstsatz der SWS, die für ein Praktikum
angerechnet werden, beträgt 7,5 SWS. Praktika, die nicht als Block
absolviert werden, sondern semesterweise stattfinden werden
entsprechend umgerechnet. Entscheidend für die Umrechnung ist nicht
welche Angabe auf der vorgelegten Bescheinigung gemacht wird, sondern
der zeitliche Ablauf und der Umfang der das Praktikum begleitenden
Lehre in Form von Seminaren und Vorlesungen.
Für eine Mitarbeit in einer Forschungsgruppe werden 1,5 SWS pro Woche angerechnet. Der
Höchstsatz der SWS für eine Mitarbeit beträgt 8 SWS. Dieser Wert
wird mit einer sechswöchigen Mitarbeit erreicht. Für eine
fünfwöchige Mitarbeit werden 7,5 SWS angerechnet.
Um zur Diplomprüfung zugelassen zu werden, müssen mindestens 72 SWS Punkte
nachgewiesen werden. Mit 5 sechswöchigen Mitarbeiten zu je 8 SWS, 6
zweiwöchigen Praktika zu je 5 SWS und einem einwöchigen Praktikum
zu 2,5 SWS kann zum Beispiel die notwendige Punktzahl von 72,5 SWS
erreicht werden.
Begleitende Vorlesungen und Seminare sind
integraler Teil eines Praktikums und werden nicht extra angerechnet.
Eine Ausnahme ist das Seminar zum Praktikum Neurochemie, welches mit
2 SWS berücksichtigt wird.
Wenn Sie näherungsweise ausreichend
viele Praktika/Mitarbeiten absolviert haben, erfolgt die Prüfung der
im Hauptstudium erbrachten Leistungen durch Vorlage aller Unterlagen
(Bescheinigungen und testierte Protokolle sowie testierte Kopien der
Laborbücher und/oder ) bei dem Prüfungsausschussvorsitzenden
(Sprechstunde jeden Dienstag von 9h bis 12h; bitte vorher ein
entsprechendes Formular, das im Prüfungsbüro erhältlich ist,
ausfüllen). Die Prüfung der Unterlagen wird dort testiert.
Wenn Sie mindestens 72 SWS nachgewiesen haben, können Sie sich
anschießend im Prüfungsbüro zur Diplomprüfung anmelden.
Ab diesem Zeitpunkt tickt die Uhr (ein Jahr) für Ihre Diplomprüfung
(mündliche Prüfungen und Diplomarbeit). Sofern Sie die 72 SWS noch
nicht erreicht haben, aber mehr als 60 SWS vorweisen können, werden
Sie vorläufig und mit einer Auflage zur Diplomprüfung zugelassen.
Bitte kommen Sie erst zur Prüfung Ihrer Unterlagen, wenn Sie
sicher sind mehr als 60 SWS nachweisen zu können. Bitte haben Sie
Verständnis, dass der Prüfungsausschussvorsitzende Ihre Unterlagen
niemals zur Probe prüft, sondern immer endgültig, da sonst eine
Prüfung Ihrer Unterlagen, die in Einzelfällen aufwendig sein kann,
mehrfach erfolgen müsste.
(gez. E.W. Knapp, 5.2.2004)
Das Ende
Am Ende haltet ihr dann solche Dokumente in Händen:
Diplom-Urkunde
Diplom-Zeugnis
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